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Brandenburg: Freie Wähler erstreiten mehr Rechte im Landtag

Teilsieg am Verfassungsgericht: Der parlamentarischen Gruppe stehen mehr Geld und Redezeit zu. Und sie will weiter klagen

Potsdam - Die Freien Wähler, die im Potsdamer Landtag mit drei Abgeordneten keinen Fraktionsstatus besitzen, haben sich mehr Rechte in dem Parlament erstritten. Brandenburgs Verfassungsgericht befand am gestrigen Freitag, dass die Landtagsmehrheit in mehreren Punkten gegen die Landesverfassung verstoßen und die verfassungsmäßigen Rechte der Freien Wähler verletzt hat, indem sie der parlamentarischen Gruppe wesentliche Mitwirkungsrechte verwehrt hat.

Konkret beschloss das Verfassungsgericht, dass die finanzielle Ausstattung der dreiköpfigen Gruppe verbessert werden muss. Beim Grundbetrag für die Arbeit im Landtag sei die Kluft im Vergleich zu den Fraktionen zu groß, entschieden die Richter. Die Gruppe BVB/Freie Wähler erhalte bisher nur 20 Prozent des Grundbetrags. Eine konkrete Zahl, wie viel angemessen ist, nannte das Gericht nicht. Nachzahlungen kommen aus Sicht des Verfassungsgerichts nicht in Betracht. Die Finanzen müssen bis 15. November in der Geschäftsordnung des Landtags neu geregelt sein. Nach Angaben der Gruppe hat das Gericht übergangsweise verfügt, dass bereits ab August 100 Prozent des Pro-Kopf- sowie des Oppositionszuschlages zu gewähren sind.

Außerdem sollten die Freien Wähler künftig mehr Redezeit erhalten – bisher waren es 30 Minuten pro Sitzungstag. Damit würden aus Sicht des Gerichts die Regelungen über die Freiheit und Gleichheit des Mandates verletzt. Die Gruppe soll außerdem künftig auch Aktuelle Stunden beantragen können.

Andere Forderungen aus der Klage der Gruppe verwarfen die Verfassungsrichter und grenzten damit die Rechte der Gruppe deutlich von den Fraktionsrechten ab. Im Vordergrund stand für das Gericht dabei die Arbeitsfähigkeit des Landtages, die Verfassungsrang hat.

Abgelehnt wurden die Forderungen der Freien Wähler nach einem Sitz im Präsidium, das Recht auf Große Anfragen oder auf Anträge für eine namentliche Abstimmung. Auch bleibt es bei den drei Ausschusssitzen statt der geforderten sechs und bei dem Sprecherposten statt eines Gruppenvorsitzenden. Ebenso bleiben den Freien Wählern Aufträge an den Parlamentarischen Beratungsdienst verwehrt, außerdem Wünsche nach einer besseren Raumausstattung.

Die Beteiligten legten das Urteil unterschiedlich aus: „In den zentralen Punkten haben wir gewonnen. Das erfüllt uns mit großer Freude und Zufriedenheit“, sagte der Freie-Wähler-Politiker Péter Vida. „Wir sind auch sehr froh, dass das Gericht einen sehr, sehr engen Zeitrahmen gesetzt hat.“ Der Versuch von SPD und Linken, teilweise mit Unterstützung durch CDU und Grünen, „unsere unabhängige Bürgerkraft im Parlament zu schikanieren und zu blockieren, ist ab dem heutigen Tag vorbei“. Vida kündigte weitere rechtliche Schritte an: Nach einem Hinweise des Landesverfassungsgerichts soll bei der Frage, ob die Gruppe den Parlamentarischen Beratungsdienst nutzen kann, nicht erneut gegen Landtag, sondern gegen Parlamentspräsidentin Britta Stark (SPD) geklagt werden.

Stark sah dennoch die Rechtsauffassung des Landtages in vielen Punkten bestätigt: „Bei einzelnen Regelungen gibt es noch Überarbeitungsbedarf. Ich bin am Ende froh, dass wir nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts Klarheit über die Rechte der Gruppe haben.“ Grünen-Innenexpertin Ursula Nonnemacher sprach von einem „differenzierten Urteil“.

nbsp;Alexander Fröhlich

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