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Flughäfen in Berlin: Gutachter: Tegel offenhalten ist irreal

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) stellt neue Rechtsprüfung vor. Gericht erlaubt Senat, Werbebriefe zu senden.

Berlin - Rechtlich gesehen ist der Flughafen Tegel bereits geschlossen, und zwar seit 2004. Allerdings unter einer aufschiebenden Bedingung, nämlich der Eröffnung des neuen Flughafens BER. Da diese Bedingung bekanntlich noch nicht eingetreten ist, wird von Tegel weiter geflogen. Eine Perspektive, den Flughafen tatsächlich offen zu halten, wie es die FDP und Teile der CDU fordern, besteht aber nach Aussagen nahezu aller Juristen nicht. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) stellte – zweieinhalb Wochen vor dem Volksentscheid – am Mittwoch gemeinsam mit Rechtsanwalt Reiner Geulen ein neues Rechtsgutachten vor, das die „Was wäre, wenn?“-Frage stellt und beantwortet, also was passieren würde, wenn der Volksentscheid erfolgreich wäre.

Um es vorwegzunehmen: Ein Weiterbetrieb Tegels ist rechtlich ausgeschlossen, davon ist Geulen überzeugt. Er hält die ganze Debatte für eine Phantomdiskussion. Es gebe „drei K.o.-Punkte“: erstens die Planfeststellung. Die zwingende Verbindung zwischen der Inbetriebnahme des BER und der Schließung Tegels gehören zu den Grundlagen des Planfeststellungsbeschlusses und seien auch vom Bundesverwaltungsgericht als bindend angesehen worden. Zweitens die Landesplanung, die einen Single-Airport vorsieht. Wollte man sie ändern, bräuchte man dafür Brandenburg. Das Land würde aber nicht mitmachen, und falls doch, käme es zu jahrelangen Anhörungsverfahren.

Und drittens die Flugrouten. Sie festzulegen hat Jahre gedauert. Auch sie wurden höchstrichterlich geprüft, es würde auch hier Jahre kosten, alles neu zu machen.

Die anwesenden Journalisten wollen trotzdem wissen, ob es wenigstens theoretisch möglich ist, Tegel weiter zu betreiben. Theoretisch schon, konzediert Geulen, aber eben nicht nach aller menschlichen Vernunft. „Der Flughafen ist prima, das weiß jeder, aber wir sprechen hier von den rechtlichen Bindungen, denen der Senat unterliegt“, sagte Geulen. „Und an welcher Stelle man dieses Paket auch immer aufschnürt, es eröffnen sich Pandorabüchsen an allen Stellen.“ Unübersehbare prozessuale Risiken drohten.

Den Volksentscheid bezeichnete Geulen als „Mogelpackung“, das gehe schon bei der Formulierung los. „Die Abstimmungsfrage lautet: ,Der Berliner Senat wird aufgefordert, sofort die Schließungsabsichten aufzugeben ()‘, das ist bereits irreführend, der Senat hat den Flughafen längst geschlossen, und der Vollzug dieses Beschlusses hängt nur davon ab, dass der BER in Betrieb geht“, so Geulen.

Alle Wähler haben mit den Wahlunterlagen eine Information zur Begründung des Volksentscheids bekommen. Der Senat möchte bei den Wählern auch per Post für ein Nein beim Volksentscheid werben. Das versuchte die Initiative „Berlin braucht Tegel“ mit einem Eilantrag zu verhindern; sie hält es für rechtswidrig, dass dafür Steuermittel in Höhe von 431 000 Euro ausgegeben werden sollen. Das Verwaltungsgericht wies den Antrag am Mittwoch zurück. Der Senat darf seinen Brief verschicken und für eine Ablehnung des Entscheids werben. Die Initiative legt Beschwerde ein. Fatina Keilani

Fatina Keilani

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