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Probleme mit dem Rechtsstaat. Rechtsextremist Horst Mahler in einem Budapester Strafgericht.

© Balazs Mohai/dpa

Flüchtiger Volksverhetzer: Sparkasse kassiert Mahlers Spendenkonto

Die Berliner Sparkasse hat das Spendenkonto für den 81-Jährige gekündigt. Das Berliner Landgericht bestätigt Entscheidung des Kreditinstituts.

Berlin/Potsdam - Kein Asyl in Ungarn, Auslieferung nach Deutschland und bald wieder Haft im Gefängnis von Brandenburg/Havel – obendrein bricht dem Holocaust-Leugner, Neonazi und Ex-RAF-Terroristen Horst Mahler eine Finanzquelle weg. Die Berliner Sparkasse hat das Spendenkonto für den 81-Jährige gekündigt. Grund ist ein Youtube-Video des 81-Jährigen von 19. April. Am selben Tag sollte er in Brandenburg/Havel erscheinen, um eine Reststrafe von dreieinhalb Jahren abzusitzen. Stattdessen tauchte er unter und bat die rechte Szene via Video darum, Spenden für seine Flucht und seinen Lebensunterhalt auf das Konto der Sparkasse einzuzahlen. Seitdem kam Geld von Neonazis aus dem In- und Ausland, ein Verwendungszweck von vielen lautete: „Spende für Kamerad Mahler“.

Im Internet hagelte es Kritik für das das öffentlich-rechtliche Geldinstitut, es reagierte schnell. Drei Tage nach Erscheinen des Videos kündigte und sperrte die Sparkasse das Konto, das auf den Namen seiner Ehefrau lief. Da war Mahler offenbar bereits auf dem Weg nach Ungarn. Der aufgebrachten Ehefrau sagte der zuständige Filialleiter der Sparkasse, das Konto dürfe nicht für die Flucht eines wegen seiner rechtsextremistischen Taten mehrfach bestraften Ehemanns genutzt werden. Die Sparkasse müsse das nicht dulden. Mehrfach bot die Bank der Frau als Ersatz ein Basiskonto an, auf das keine Spenden eingehen dürften, über das aber Einzugsermächtigungen abgewickelt werden könnten. Doch sie lehnte ab, obwohl sie das Konto nach eigener Darstellung für ihre Lebensführung dringend brauche und über keine andere Kontoverbindung verfüge.

Sparkasse muss Strafvereitelung nicht unterstützen

Das Landgericht Berlin bestätigte aber die Auffassung der Sparkasse, in einem Eil-Beschluss, gefasst am 18. Mai, wenige Tage nachdem Mahler in Ungarn festgenommen und in Abschiebehaft genommen wurde. Die fristlose Kündigung des Kontos sei gerechtfertigt. Es sei „dazu genutzt worden, die Flucht des wegen Volksverhetzung und Judenhasses mehrfach rechtskräftig bestraften Ehemanns der Klägerin, der im April 2017 zum Antritt einer rechtskräftig verhängten Gefängnisstrafe aufgefordert worden war, zu finanzieren“, entschied das Gericht. Die Sparkasse müsse nicht dulden, eine Strafvereitelung zu unterstützen. Entscheidend sei, dass der Bank die Vertragsbeziehung nicht zumutbar sei. Ihr drohe sonst ein erheblicher Verlust ihres Ansehen.

Zuvor hatte das Landgericht am 27. April nach einer Eilklage von Mahlers Frau noch entschieden, dass das Konto vorläufig weiterzuführen sei. Nach dem Widerspruch der Bank wurde dies nun wieder aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung beim Kammergericht ist zulässig.

Mahlers Frau war laut Urteil seit 20 Jahren Kundin bei der Bank und unterhielt dort eine Girokontoverbindung mit einem Dispositionskredit von knapp 9800 Euro. Darüber liefen auch ihre geschäftlichen Zahlungen und eine Kreditkarte, eine Visa-Card in Gold mit einem Limit von 1000 Euro.

Linker Unterschenkel amputiert

Mahler wurde 2009 wegen ständiger Hetze gegen Juden zu zehn Jahren Haft verurteilt. Im Juli 2015 wurde seine Haft aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen. Aufgrund einer schweren Diabetes musste ihm der linke Unterschenkel amputiert werden – ihm blieb der rechte. Wegen seiner Haftunfähigkeit war Mahler dann im September 2015 vorzeitig auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen worden. Drei Monate später entschied das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG), dass Mahler die Haft vollständig bis 2018 absitzen muss. Doch wegen seines Gesundheitszustands beließ es die zuständige Staatsanwaltschaft München II als zuständige Vollstreckungsbehörde bei einem Strafausstand. Im Frühjahr entschied die Behörde dann, Mahler muss doch seine Haft absitzen. Die Gründe: Aus dem Knast heraus hatte er antisemitische Pamphlete verbreitet, wegen derer zwei Anklagen auf Volksverhetzung beim Landgericht Potsdam vorliegen. Und in diesem Jahr fiel er mehrfach mit Hetzreden auf, in denen er zur Vernichtung der Juden aufrief.

In Ungarn hat Mahler mit einer persönlichen Botschaft an den rechts-konservativen Ministerpräsidenten Viktor Orban vergeblich um politisches Asyl gebeten. Nach seiner Festnahme am 15. Mai ist in Budapest auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls seine Auslieferung nach Deutschland von der Justiz beschlossen worden. Seine Haft soll er in Brandenburg/Havel absitzen, wo er bereits bis 2015 war. Grund ist das Prinzip der wohnortnahen Unterbringung, da Mahler in Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark) gemeldet ist. 

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