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Fall Hilpert: Justiz in Brandenburg gerät ins Zwielicht: „Zu keinem Zeitpunkt damit befasst“

Im Fall Hilpert wurde ein Staatsanwalt nach Vorwürfen entlastet. Auch vom Minister. Ohne Prüfung?

Potsdam - Im Fall des verurteilten Schwielowsee-Hoteliers Axel Hilpert gerät nun Justizminister Stefan Ludwig (Linke) in Erklärungsnöte. Auslöser ist eine aktuelle Verlautbarung des Chefs der Potsdamer Staatsanwaltschaft Heinrich Junker zum ohnehin umstrittenen Verfahren, wie die Justiz im vorigen Jahr den öffentlich erhobenen Vorwürfen der möglichen Strafvereitelung im Amt durch den Potsdamer Staatsanwalt und Hilpert-Chefankläger Ivo M. nachgegangen ist. Und diese Aussage von Junker steht im Widerspruch zu Aussagen des Ministers im Rechtsausschuss des Landtages. Die Widersprüche innerhalb der Justiz erhärten nun den Verdacht, dass es – entgegen der Auskunft des Justizministers im Parlament – in Wirklichkeit gar keine seriöse Überprüfung der Vorwürfe gegen den Potsdamer Staatsanwalt Ivo M. gegeben hat.

In einem Schreiben vom 19. Januar 2017 an die PNN reagiert Junker auf einen PNN-Bericht zur Sitzung des Rechtsausschusses im Landtag letzten Donnerstag, in dem das umstrittene Überprüfungsverfahren Thema war, also der Vorwurf der Selbstüberprüfung. rbb und PNN hatten zuvor berichtet, dass drei der vier Staatsanwälte einer Prüfgruppe in der Staatsanwaltschaft Potsdam – darunter Ivo M. – selbst mit dem Fall Hilpert befasst waren. In dem Schreiben an die PNN legt Behördenleiter Junker nun Wert auf folgende „Richtigstellung“. Zitat: „Die in dem Beitrag angesprochene Prüfgruppe der Staatsanwaltschaft Potsdam war zu keinem Zeitpunkt damit befasst, den in einigen Medien gegen einen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der Strafvereitelung im Amt gemäß § 25 StGB zu überprüfen.“

Wenn das stimmt, wirft das prompt die Frage auf, warum es trotz der Vorwürfe gegen Staatsanwalt Ivo M. genau diesen Prüfauftrag nicht gab – und warum Justizminister Stefan Ludwig (Linke) am 4. Mai 2017 im Rechtsausschuss des Landtages das Gegenteil erklärte hat, Zitat laut offiziellem Landtagsprotokoll: „Minister Ludwig betont, dass nach den Ergebnissen der Prüfgruppe keine Anhaltspunkte für eine Strafvereitelung im Amt gegen den ermittelnden Staatsanwalt bestünden.“ Und auch in einer Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft vom 9. Mai 2017 zum Abschluss der Überprüfung hieß es schon in der Überschrift: „Vorwürfe gegen Staatsanwalt sind unberechtigt.“ Und dann: „Der in der Berichterstattung des rbb gegen einen in der Strafsache Axel Hilpert tätigen Staatsanwalt geäußerte Verdacht der Strafvereitelung im Amt ist unbegründet.“

Eine vollständige Entlastung durch den Minister und die Generalstaatsanwaltschaft ohne vorherige Überprüfung? Man sehe keinen Widerspruch zur Aussage des Ministers, erklärte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch. Die Generalstaatsanwaltschaft argumentiert ähnlich wie Junker: „Die Prüfgruppe hatte nicht den Auftrag, die Arbeit eines bestimmten Dezernenten zu untersuchen“, so die Behörde. „Es ging vielmehr um die Durchsicht eines einige Tausend Seiten starken Aktenkonvoluts, mit der Zielstellung zu prüfen, ob sich beweiserhebliche Schriftstücke für die in den Medien erhobenen Korruptionsvorwürfe finden.“ Das alles klang im Mai letzten Jahres noch ganz anders. Warum wurde ausgerechnet der Verdacht von rbb und PNN gegen den Staatsanwalt offenbar gerade nicht geprüft? Wollte man hier die Staatsanwaltschaft Potsdam aus der Schusslinie nehmen oder dem Minister beispringen?

Inhaltlich geht es um die Rolle der früheren Referatsleiterin der Brandenburger Investitionsbank (ILB), Marion S., die 2003 den Förderbescheid über 9,2 Millionen Euro aus der Landeskasse für das Hilpertsche Hotelprojekt unterzeichnet hatte. Später war S. eine Hauptzeugin der Staatsanwaltschaft bei den Prozessen gegen Hilpert, der von den Landgerichten Potsdam (2013) und Frankfurt (Oder) (2017) zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Betruges und anderer Delikte verurteilt worden war. Das letzte Urteil ist – Hilpert ging in Revision – nicht rechtskräftig. Voriges Jahr hatte der rbb enthüllt, dass Hilpert 2003 zeitgleich zum Bewilligungsverfahren für die Fördermillionen dem Ehemann von S. einen lukrativen Versicherungsauftrag für das Resort verschaffte, es weitere Präsente und Vergünstigungen für S. gab. In den Prozessen war das alles nicht bekannt. Das erschüttert nicht nur die Glaubwürdigkeit der Zeugin und früheren ILB-Referatsleiterin. Es löste die Frage aus, ob Staatsanwalt Ivo M. womöglich keine Korruptionsermittlungen gegen S. veranlasste, um eine wichtige Zeugin zu schonen.

Wie berichtet sieht das Justizministerium – im Gegensatz zu Generalstaatsanwaltschaft und Potsdamer Staatsanwaltschaft – inzwischen ein, dass es damals objektiv eine mögliche „Unrechtsvereinbarung“ zwischen Hilpert und der ILB-Referatsleiterin gegeben haben kann. Einig sind sich alle drei Justizinstitutionen bislang darin, dass 2010 alles längst verjährt gewesen sei, womit Staatsanwalt M. aus dem Schneider wäre. Aber auch die Verjährung ist nach PNN-Recherchen juristisch umstritten. Im Prüfbericht der Potsdamer Staatsanwaltschaft an die Generalstaatsanwaltschaft heißt es wörtlich: „Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt mit der Beendigung der Tat. Beendet ist die Tat mit der Annahme des – letzten – Vorteils für eine Dienstausübung. Dass bezüglich der in den Jahren 2003 bis 2007 gewährten Präsente und Einladungen – unabhängig von der Frage einer etwaigen Sozialadäquanz – Strafverfolgungsverjährung eingetreten wäre, ist evident.“ Fünf Jahre ist die gesetzliche Frist. Eingetreten ist die Verjährung nach dieser Logik damit aber eben nicht vor 2010, sondern erst 2012, und da lief der erste Hilpert–Prozess am Potsdamer Landgericht noch. Gegen Zeugen, die Hilpert dort entlasteten, hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet – nicht aber gegen die Belastungszeugin S. von der Brandenburger Investitionsbank ILB, die angeblich allein Opfer eines Betrügers wurde.

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