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Fall aus Kremmen womöglich Fall für BGH: Revision gegen Urteil um Brandanschlag

Neuruppin - Mit dem Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Kremmen (Oberhavel) wird sich möglicherweise bald der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen müssen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger eines Angeklagten haben Revision eingelegt.

Neuruppin - Mit dem Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Kremmen (Oberhavel) wird sich möglicherweise bald der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen müssen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger eines Angeklagten haben Revision eingelegt. Man wolle das schriftliche Urteil insbesondere hinsichtlich des Tötungsvorsatzes des 29-jährigen Hauptangeklagten überprüfen, sagte der leitende Staatsanwalt, Wilfried Lehmann.

Am Donnerstag vergangener Woche hatte das Landgericht Neuruppin einen 29 Jahre alten Deutschen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen versuchter schwerer Brandstiftung verurteilt. Ein 35-jähriger deutscher Mitangeklagter wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Zum Prozessauftakt Ende März hatte der 29-Jährige gestanden, in der Nacht zu Ostersamstag 2017 zwei Brandsätze auf ein Haus der umzäunten Flüchtlingsunterkunft in Kremmen geschleudert zu haben. Verletzt wurde niemand.

Die Anklage hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten wegen versuchten Mordes und versuchter besonders schwerer Brandstiftung gefordert. Für den 35-jährigen Mitangeklagten plädierte Staatsanwalt Torsten Lowitsch auf vier Jahre und drei Monate Haft. Verteidiger Christoph Balke hatte für seinen Mandanten Freispruch gefordert und legte nun Revision ein.

Wann sich der BGH mit dem Fall beschäftigen wird, ist offen. Nachdem das Urteil den Parteien zugestellt worden ist, haben sie einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. dpa

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