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Fall mit Nachspiel. Nach dem Maskenmann-Prozess ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt gegen drei Polizisten der Mordkommission. Sie werden verdächtigt, falsch ausgesagt zu haben.

© Patrick Pleul/dpa

Exklusiv: Entscheidung im Prozess um Maskenmann: BGH verwirft Revision im Maskenmann-Fall

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die Revision gegen das Urteil im Maskenmann-Prozess wird verworfen. Der Verteidiger prüft, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Leipzig/Potsdam - Im umstrittenen Maskenmann-Prozess um Überfälle auf reiche Familien und eine Entführung in Brandenburg hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision der Verteidigung und der Nebenklage verworfen. Das gegen den Berliner Dachdecker Mario K. vom Landgericht Frankfurt (Oder) erlassene Urteil einer lebenslänglichen Haft ist somit rechtkräftig.

Dem 48-Jährigen wird vorgeworfen, 2011 eine Unternehmerfrau in Bad Saarow überfallen und später ihren Wachmann angeschossen zu haben; dieser ist seitdem querschnittsgelähmt. Außerdem soll er 2012 den Berliner Unternehmer und Millionär Stefan T. aus seiner Villa am Storkower See in einen Sumpf entführt haben. Dieser konnte sich nach eigenen Angaben nach rund 30 Stunden selbst befreien. 

Pannen bei den Ermittlungen

Die Ermittlungen in dem Indizienfall ohne direkte Beweise und Zeugen waren begleitet von zahlreichen Pannen und Widersprüchen, die diese Zeitung in einem Dossier dokumentiert hatte. Daraufhin wurde eine interne Ermittlungsgruppe der Polizei eingerichtet, die schwere Führungsmängel in der zuständigen Mordkommission in Frankfurt (Oder) und der Soko Imker feststellte. Der damalige Polizeipräsident Arne Feuring ist nicht mehr im Amt.

Der Verteidiger des Verurteilten spricht auch nach der Entscheidung des BGH von einem Fehlurteil. Axel Weimann sagte den PNN am Donnerstagabend: „Unser Mandant hat ebenso wie wir auf die Nachricht mit Fassungslosigkeit reagiert, da er es nicht für möglich gehalten hat, dass dieses Urteil in einem Rechtsstaat rechtskräftig werden könnte.“ Weimann verwies darauf, dass es bei einer Revision einzig um die Prüfung von Rechtsfehlern gehe. Es habe aber schon Verfahren gegeben, in denen das Bundesverfassungsgericht eine bestätigte Verurteilung als verfassungswidrig aufgehoben habe. „Wir werden alle Optionen prüfen“, sagte Weimann. „Der Kampf gegen ein Fehlurteil hört nie auf.“

Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte Mario K. 

Die Beweisaufnahme im Prozess war umstritten, weil es fast die Hälfte der 53 Verhandlungstage um Pannen bei der Polizei ging. Im Brandenburger Landtag wurde deshalb über die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses debattiert. Vier Polizisten erklärten vor Gericht, dass sie nicht in alle Richtungen ermittelt konnten. Ein Ermittler stellte deshalb sogar gegen sich eine Selbstanzeige. Auch von Mobbing war die Rede. Gegen drei Beamte und eine Sachverständige ermittelt die Staatsanwaltschaft Cottbus derzeit noch wegen des Verdachts auf uneidliche Falschaussage im Maskenmann-Prozess.

Zweifel entstanden im Maskenmann- Prozess vor allem am Tatablauf der sogenannten Entführung des Millionärs in Storkow. Zudem wurde im Gericht offenbar, dass Beweismittel zu spät zu den Ermittlungsakten gelangten oder durch zufälliges Bekanntwerden im Gericht erst nachgereicht werden mussten. 

Das Landgericht Frankfurt (Oder) folgte dennoch dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte Mario K. der Schuldige an allen Taten sei. Sein Motiv für seine Tat sei Hass auf Reiche. 

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