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Die Gehaltslücke in Brandenburg zwischen Männern und Frauen ist eher gering.

© Axel Heimken/dpa

Equal Pay Day: Warum Männer und Frauen in Brandenburg fast gleich wenig verdienen

Der heutige "Equal Pay Day" macht darauf aufmerksam, dass Frauen deutlich weniger verdienen als Männer. In Brandenburg ist die Gehaltslücke im Vergleich am geringsten.

Von Laura Hofmann

Potsdam - Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Klingt logisch, ist aber nicht so. Deswegen ist am heutigen Montag wieder„Equal Pay Day“. Initiiert wurde der Aktionstag in den 1960er Jahren von US-Organisationen, die für Chancengleichheit kämpfen, in Deutschland wird der Tag seit 2008 begangen und von der Bundesregierung unterstützt. Die wichtigsten Fragen zum Thema.

Was ist der „Equal Pay Day”?

Der „Equal Pay Day“, auf Deutsch „Tag des gleichen Lohnes“, wird dieses Jahr deutschlandweit am 18. März begangen. In Brandenburg müsste er eigentlich schon gewesen sein, und zwar bereits am 11. Januar. Wie kommt’s? Als „Equal Pay Day“ wird der Tag im Folgejahr bezeichnet, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden. Weil in Deutschland über alle Branchen und Berufe hinweg nach Angaben des Statistischen Bundesamts zuletzt ein durchschnittlicher Lohnunterschied von 21 Prozent zwischen Männern und Frauen bestand – und auch weiterhin besteht –, kommt man auf einen Entgeltunterschied von 77 Tagen. Würde man den Tag des gleichen Lohnes allerdings nach Bundesländern berechnen, kämen Brandenburgerinnen auf „nur“ elf entgeltlose Tage, Berlinerinnen dagegen auf 48. Wichtig: Die 21 Prozent Lohnunterschied beziehen sich auf den Bruttostundenlohn. Damit gehört die deutsche Lohnlücke zu den größten in Europa.

Wie lässt sich die Lohnlücke erklären?

Sowohl mit Gehaltsabständen zwischen einzelnen Berufen als auch mit einer Gehaltslücke zulasten von Frauen innerhalb einzelner Berufe. Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig in vergleichsweise schlecht bezahlten Berufen, zum Beispiel als Verkäuferin im Einzelhandel (Durchschnittsgehalt der Frauen: 1991 Euro, Frauenanteil unter den Befragten: 66 Prozent), als Physiotherapeutin (2296 Euro, 67 Prozent Frauen) oder Erzieherin (2701 Euro, 75 Prozent Frauen). Die Zahlen entstammen einer nicht repräsentativen Befragung der Hans-Böckler-Stiftung von mehr als 300.000 Beschäftigten. Rechnet man strukturelle Unterschiede bei Berufswahl, Beschäftigungsumfang, Bildungsstand, Berufserfahrung oder den geringeren Anteil von Frauen in Führungspositionen heraus, verdienen Frauen für die gleiche Arbeit in Deutschland immer noch rund sechs Prozent weniger als Männer. „Teilzeit ist immer noch ein Karrierekiller“, sagt Elke Holst, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Studies am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung.

Wie ist die Situation in Brandenburg?

Die geschlechtsspezifische Lohnlücke ist in Brandenburg deutschlandweit am geringsten. Das Statistische Landesamt sieht sie bei nur zwei Prozent. Die Hans-Böckler-Stiftung kommt für Brandenburg dagegen auf einen „Gender Pay Gap“ von 14,9 Prozent, was aber immer noch der geringste Wert bundesweit ist. Allerdings lassen sich die vergleichsweise niedrigen Werte beim „Gender Pay Gap“ in den ostdeutschen Bundesländern nicht mit besonders guten Frauenlöhnen erklären, sondern damit, dass ostdeutsche Männer deutlich weniger verdienen als Männer im Westen. Besonders hohe Löhne werden in den technischen Berufen gezahlt, hier liegt der Männeranteil oft bei über 90 Prozent. Das erklärt auch, warum Baden-Württemberg (22,7 Prozent) oder Bayern (21,9 Prozent) beim „Gender Pay Gap“ schlecht abschneiden.

Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen.
Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen.

© Matthias Bollmeyer/AFP

Wie ist die gesetzliche Regelung?

Der deutsche Staat ist per Verfassungsauftrag eigentlich verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. So steht es in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Außerdem in Artikel 10 Absatz 3 der Berliner Verfassung. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist auch erklärtes Ziel des Berliner Senats. Doch trotz Entgelttransparenzgesetz bleibt die Ungleichbehandlung weiterhin bestehen. Eine verbindliche Überprüfung aller Lohnstrukturen und Tarifverträge gibt es nicht. Arbeitnehmer können sich durch das Entgelttransparenzgesetz – vorausgesetzt, sie arbeiten in einem Betrieb mit mehr als 200 Mitarbeitern – lediglich darüber informieren, was ihre Kollegen im Schnitt verdienen. „Das Gesetz ist verbesserungswürdig“, sagt Holst. Denn: „Wer klagt schon gegen seinen Arbeitgeber?“ Wichtig sei ein Verbandsklagerecht, damit man nicht individuell klagen muss.

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