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Am Helenesee sind Teile des Ufers abgerutscht.

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Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Helenesee weiter gesperrt

Das Landesbergbauamt hatte den beliebten Badesee bei Frankfurt (Oder) im Mai wegen der Rutschungsgefahr an den Ufern gesperrt. Die Betreiber wollten das nicht hinnehmen - und erlitten vor Gericht eine Niederlage.

Frankfurt/Oder - Der Helenesee bei Frankfurt (Oder) bleibt gesperrt. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden und einen Eilantrag (VG 5 L 237/21) des Betreibers und zweier Betreibergesellschaften abgelehnt. In seiner Begründung berücksichtigte das Gericht zwei vorliegende Gutachten vom April und Juli dieses Jahres, in denen von einer konkreten und gegenwärtigen Gefahr für „Leben und körperliche Unversehrtheit“ potenzieller Besucher des beliebten Badegewässers auszugehen sei. 

Die derzeitige bodenmechanische Beschaffenheit der Ufer- und Flachwasserbereiche des Helenesees erfülle nicht die Anforderungen an eine gefährdungsfreie Nutzung des Sees, teilte das Gericht am Donnerstag weiter mit. Gegen den Beschluss können die Betreiber Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen und damit in die nächste Instanz gehen.

Massive Rutschungen am Ostufer

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) hatte im Mai die Sperrung der Uferbereiche der ehemaligen Tagebaugrube auf einer Gesamtlänge von 1350 Metern angeordnet, nachdem am Ostufer massive Rutschungen festgestellt worden waren. Dagegen hatten Betreiber und Betreibergesellschaften Widerspruch eingelegt.

Der Frankfurter Unternehmer Daniel Grabow, der unter anderem die Helenesee AG und einen Campingplatz betreibt, spricht von einem riesigen finanziellen Verlust und einen nachgewiesenen Schaden von einer Million Euro Umsatzverlust.

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Wer ist für die Sanierung zuständig?

Nach Angaben des Landesbergbauamtes muss zunächst die Sanierung des Sees geklärt werden. Schätzungen zufolge könnte das 40 bis 60 Millionen Euro kosten. Nach Worten von Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) müsse noch geklärt werden, wer für die Sanierung zuständig und finanziell verantwortlich ist. So lange könnten auch Entschädigungen für die betroffenen Unternehmer am Helenesee auch noch nicht auf den Weg gebracht werden.

Das bis zu 60 Meter tiefe Gewässer wurde von 1943 bis 1958 als Tagebaugrube betrieben. Danach wurde der Tagebau nach Angaben des LBGR als unwirtschaftlich aufgegeben und lief bis etwa 1970 voll Grundwasser. Böschungsabrutschungen und Teilsperrungen hatte es im Laufe der Jahre immer wieder am Helenesee gegeben. Das Südufer wurde bereits 2010 gesperrt. (dpa)

Silke Nauschütz, Jeanette Bederke

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