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Entscheidung des Verfassungsgerichts: Paritätsgesetz in Brandenburg für nichtig erklärt

Zwei Parteien hatten gegen Gesetz geklagt, das von Parteien bei Landtagswahlen in Brandenburg gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten verlangt. Das Verfassungsgericht gab ihnen recht.

Potsdam - Das Brandenburger Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz zu den Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen gekippt - wie zuvor schon die Thüringer Verfassungsrichter die dortige Regelung. Das Gesetz beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidaten und damit die Teilnahme an Wahlen, teilte das Gericht am Freitag in der Urteilsverkündung in Potsdam mit. Das Gesetz schrieb den Parteien vor, ihre Kandidatenlisten mit gleich vielen Männern und Frauen zu besetzen. Das Urteil ist ein Rückschlag für entsprechende Bestrebungen auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene.

Das Gericht gab damit zwei Klagen der NPD und der AfD recht, die durch das Gesetz die Freiheit der Wahl und die Organisationsfreiheit der Parteien gravierend beeinträchtigt sehen. Außerdem hatten vier AfD-Landtagsabgeordnete Verfassungsbeschwerden eingelegt.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dr. Jan Redmann, begrüßte die Entscheidung: "Das Urteil zum Parité-Gesetz in Brandenburg gibt uns Rechtssicherheit darin, dass die große gesellschaftliche Aufgabe, mehr Frauen in politische Mandate zu bringen, nicht unter Umgehung der Wahlrechtsgrundsätze und der Parteienfreiheit erreicht werden kann. Die CDU-Fraktion war hier von Anfang an skeptisch und so haben wir bereits der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2019 nicht zugestimmt", teilte er am Freitagvormittag mit.

Bundesweite Diskussionen

Brandenburg war das erste Bundesland mit einem solchen Paritätsgesetz. Es verpflichtete die Parteien, ihre Kandidatenlisten bei Landtagswahlen mit abwechselnd gleich vielen Frauen und Männern zu besetzen. Der Landtag stimmte im vergangenen Jahr mehrheitlich für das Gesetz, seit dem 30. Juni dieses Jahres ist es in Kraft. Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke hatte die Regelung verteidigt. Wenn die Hälfte der Bevölkerung Frauen seien, sei die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen ein demokratisches Gebot, sagte sie bei der mündlichen Verhandlung im August. In mehreren Bundesländern wurde oder wird über eine Paritätsregelung diskutiert.

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Der Thüringer Verfassungsgerichtshof kippte im Juli die dortige Regelung im Landeswahlrecht, wonach Parteien ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen. Die Richter argumentierten im Kern, dass das Paritätsgesetz das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit beeinträchtige.

Auch auf Bundesebene kämpfen Frauen für mehr Teilhabe in Parlamenten, zum Beispiel die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt und die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU). Der Frauenanteil im Bundestag war bei der Wahl 2017 von zuvor 37,3 Prozent auf 31,2 Prozent gesunken. Im Brandenburger Landtag liegt der Anteil weiblicher Abgeordneter bei rund einem Drittel. (dpa)

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