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Protest für das Gesetz vor dem Landesverfassungsgericht in Potsdam.

© Sebastian Gabsch/PNN

Entscheidung des Verfassungsgerichts: Brandenburger Paritätsgesetz ist undemokratisch

Landesverfassungsgericht erklärt Gesetz zur Gleichbesetzung im Landtag für nichtig. Politikerinnen wollen weiter Druck machen.

Potsdam - Nach dem thüringischen ist nun auch das brandenburgische Paritätsgesetz gekippt. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg verkündete am Freitag in Potsdam sein Urteil in den Verfahren, die die Landesverbände von AfD und NPD begonnen hatten, und gab zudem vier Verfassungsbeschwerden von AfD-Abgeordneten statt. 

Zur Begründung sagten die Richter, das Parité-Gesetz sei undemokratisch. Seine Vorgaben benachteiligten AfD und NPD in der verfassungsrechtlich garantierten Wahlfreiheit. Diese sei ein Verfassungsprinzip und lasse sich nicht einfach gesetzlich außer Kraft setzen, auch dann nicht, wenn die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ebenfalls in der Verfassung niedergelegt und mit einer Verpflichtung des Landes, für Gleichstellung zu sorgen, verbunden sei. 

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AfD mit Entscheidung zufrieden

Die Brandenburger AfD-Vize-Fraktionschefin Birgit Bessin sagte: „Die Verfassungsbeschwerde war zulässig und begründet.“ Es sei das Wichtigste, dass das Gesetz damit für nichtig erklärt worden sei. Mit dem Parité-Gesetz, das maßgeblich von der damaligen Grünen Abgeordneten und heutigen Sozialministerin Ursula Nonnemacher sowie der damaligen SPD-Abgeordneten Klara Geywitz auf den Weg gebracht worden war, wurde das Brandenburgische Landeswahlgesetz geändert. 

Es sieht vor, dass die Aufstellung der Landeslisten zu den Landtagswahlen nach einem Reißverschlussprinzip erfolgt und Frauen und Männer abwechselnd berücksichtigt werden. Diese Regelung hat das Gericht für nichtig erklärt. Sie verletze die NPD und die AfD in ihrer Organisations-, Programm- und Wahlvorschlagsfreiheit, und sie verletze auch die Chancengleichheit der Parteien. 

Denn eine Partei mit geringem Frauenanteil hätte dann eine sehr kurze Landesliste, die bei hoher Stimmenzahl vielleicht nicht einmal ausreichen würde, die errungenen Mandate abzudecken. Angehörige des dritten Geschlechts können wählen, ob sie als Mann oder als Frau kandidieren wollen – darin sah das Gericht eine verfassungswidrige Diskriminierung von Männern und Frauen zugunsten der Angehörigen des dritten Geschlechts. Auch diese Vorschrift ist jetzt nichtig.  

Gesetz wäre 2024 erstmals zum Einsatz gekommen

Das Parité-Gesetz trat am 30. Juni 2020 in Kraft und hätte bei den Wahlen 2024 zum ersten Mal zum Einsatz kommen sollen. Im August hatte das Verfassungsgericht einen ganzen Tag lang darüber verhandelt. Der Verfassungsgerichtshof von Thüringen hatte einen Monat zuvor das dortige Gesetz für nichtig erklärt.  

Auf das Urteil von Freitag gab es heftige Reaktionen. Die Landesgleichstellungsbeauftragte Manuela Dörnenburg kündigte an, den „Kampf für die Gleichstellung in der Politik umso engagierter und motivierter fortzuführen“. Ähnlich äußerten sich die Landesvorsitzenden der Linken, Anja Mayer und Katharina Slanina. Sie bezeichneten das Urteil als „bitteres Signal für den Kampf um die Gleichstellung.“ 

Thema bleibt auf der Agenda

Der politische Handlungsbedarf bleibe bestehen, sagte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Ulle Schauws. Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) kündigte an, das Thema sei weiter auf der Agenda: „Zu klären ist, welche Wege dazu richtig und rechtlich gangbar sind.“ Auch CDU-Landtagsfraktionschef Jan Redmann sieht es als „eine der wichtigen Aufgaben unserer Zeit, die Förderung von Frauen in Bezug auf Führungspositionen zu verbessern.“ Nun habe man Klarheit, wie es nicht gehe. Die CDU hatte gegen das Gesetz gestimmt. 

Fatina Keilani

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