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Entlastung der Anrainer: Kompromiss um BER-Nachtflugverbot

Heute tagen die Eigentümer der Flughafengesellschaft. Brandenburg und Berlin wollen einen Anstoß für die Anrainer-Entlastung geben.

Schönefeld - Brandenburgs Regierung unter Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und seinem Vize Christian Görke (Linke) unternimmt einen neuen Vorstoß, um das Nachtflugverbot am künftigen Hauptstadtflughafen zumindest etwas auszuweiten. Und das noch vor dem nächsten BER-Startversuch im Oktober 2020. Am heutigen Donnerstag wird über einen Antrag des Landes in einer Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft Berlins, Brandenburgs und des Bundes (FBB) abgestimmt. 

Es läuft auf einen Kompromissbeschluss hinaus 

Nach PNN-Informationen läuft es diesmal tatsächlich darauf hinaus, dass die BER-Eigner einen Kompromissbeschluss für mehr Nachtruhe zugunsten der Anwohner in der frühen Morgenstunde beschließen werden, über die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses hinaus. Berlin unter dem Regierenden Michael Müller (SPD) mit seiner rot-rot-grünen Koalition wird diesmal wohl mitziehen, was eine Premiere wäre. Bisher waren mehrere Anläufe Brandenburgs am gemeinsamen Veto Berlins und des Bundes gescheitert. Potsdam steht unter Druck, weil ein Landtagsbeschluss und ein mit 103000 Unterschriften erfolgreiches Volksbegehren ein strengeres Nachtflugverbot einfordern. Konkret soll die Flughafengesellschaft nun aufgefordert werden, eine Konzeption vorzulegen, im Einvernehmen mit den Airlines, damit zwischen fünf und sechs Uhr weniger Flugzeuge starten und landen. Und, keine nationalen Flüge. 

Es geht auch um Interkontinentalverbindungen 

Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass die Morgenstunde wichtig sei, um Interkontinentalverbindungen an den BER zu holen. Der Bund blieb nach letzten Signalen ablehnend, vor allem auch aus Sorge wegen des Signals auf andere Flughäfen in Deutschland. Der BER werde kein Regionalflughafen, hieß es. Es sei derzeit wenig sinnvoll, Einschränkungen auszuweiten, noch ehe am BER überhaupt geflogen werde. Nach dem Planfeststellungsbeschluss gilt am BER zwischen Mitternacht und fünf Uhr ein absolutes Flugverbot, in der Randstunde vor Mitternacht und von fünf bis sechs Uhr wird der Flugbetrieb eingeschränkt. Am Dienstag hatte Brandenburgs Flughafenkoordinator Martin Gorholt bereits im BER-Sonderausschuss des Landtages in Brandenburg erklärt, dass man dabei sei, mit Berlin „ein gemeinsames strategisches Vorgehen“ für die Eigentümerversammlung auszuhandeln. Er bestätigte, dass sich der Antrag auf die Stunde von fünf bis sechs Uhr bezieht. Ziel der Brandenburger Regierung bleibe, dass zwischen 22 Uhr und sechs Uhr am BER nicht geflogen wird.  

Wie verhält sich der Bund? 

Bis Mittwoch wurde noch an Formulierungen gefeilt, um möglichst auch den Bund zur Zustimmung zu bewegen. In dem Beschlussentwurf ist auch ein Auftrag an die FBB formuliert, Verfahren für einen alternativen Betrieb der nördlichen Start- und Landebahn zu prüfen. Dieses Modell von Lärmpausen für Anwohner hatten die Grünen in den Berliner Koalitionsvertrag aufnehmen lassen. Die Flughafengesellschaft hatte intern vorgerechnet, dass durch eine Ausweitung des Nachtflugverbotes bis 2035 etwa 57 Millionen Passagiere weniger abgefertigt werden könnten. Das wären 650 Millionen Euro weniger Erlöse. 

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