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Einzelfall-Dokumentation: Der Sonderfall Michael Egidius Luthardt (Linke)

Der Wortlaut des Berichts der unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung der Abgeordneten des brandenburgischen Landtags zum Fall.

Herr Dr. Michael Egidius Luthardt wurde am 13. Dezember 1957 in Meiningen geboren. Er besuchte dort von 1964 bis 1974 die POS und von 1974 bis 1977 die Berufsschule. Am Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb Rostock, BSB Bad Doberan, fand seine Berufsausbildung statt. Er hatte den Berufswunsch in die Forstwirtschaft zu gehen. Seine Ausbildung schloss er als „Forstfacharbeiter mit Abitur“ ab. Herr Dr. Michael Egidius Luthardt war seit 17. Januar 1977 Mitglied der SED. In der Schule und bei der Studienberatung war Herr Dr. Michael Egidius Luthardt erklärt worden, dass er wegen des Mangels an Studienplätzen im Fachgebiet Forstwirtschaft nur Chancen für ein Studium habe, wenn er sich als Soldat auf Zeit für 3 Jahre verpflichte. Über seine Mutter, die damals bei der SED-Kreisleitung arbeitete, war ein Kontakt zur Bezirksverwaltung Suhl des Ministerium für Staatssicherheit (MfS) hergestellt worden. Am 16. August 1976 unterzeichnete Herr Dr. Michael Egidius Luthardt im Rahmen einer in der elterlichen Wohnung mit Hauptmann Büchner und Oberfeldwebel Luther (beide vom MfS) geführten Aussprache eine „Bereitschaftserklärung“, im Ministerium für Staatssicherheit, Wachregiment Berlin „Feliks Dzierzynski“ als Soldat auf Zeit 3 Jahre Dienst zu leisten. Am 11. April 1977 führte Unterleutnant Luther vom MfS, Abteilung II/2, in Suhl mit Herrn Dr. Michael Egidius Luthardt in der elterlichen Wohnung in Meiningen „eine zweite Aussprache“ durch. Dabei sollte nochmals die Bereitschaft des „Kandidaten“ für die Ableistung eines dreijährigen Dienstes im Wachregiment des MfS geprüft werden. In diesem Gespräch wurden Herrn Dr. Michael Egidius Luthardt bezüglich seines Einsatzes keinerlei Zusicherungen gemacht, außer dass er im Oktober 1977 in das Wachregiment eingestellt werde. Ab 1./3. Oktober 1977 diente Herr Dr. Michael Egidius Luthardt als Soldat mit der Tätigkeitsbezeichnung „Mot.-Schütze“ im Wachregiment (27. MSK, 2. Zug, 1. Gruppe) in Berlin. Eine in dieser Zeit mit ihm am 12. Oktober 1977 geführte Aussprache machte deutlich, dass er aus Sicht des MfS als Soldat auf Zeit geeignet sei, er aber wegen anderweitiger Berufsplänen nicht bereit sei, eine Tätigkeit als „Berufssoldat im MfS“ aufzunehmen. Am 15. Oktober 1977 leistete er seinen Fahneneid und verpflichtete sich durch Unterschrift auf dem entsprechenden Formblatt des MfS als Soldat auf Zeit mindestens 3 Jahre Dienst zu leisten. Zum 1. April 1978 wurde er durch Befehl 1107/78 vom Wachregiment zum MfS und dort zur Diensteinheit AGM „S“ (Arbeitsgruppe des Ministers „Sicherheit“ zuständig für die Einsatz- und Kampfgruppe des MfS im Krisen- bzw. Verteidigungszustand) als Soldat auf Zeit im politisch-operativen Sicherungsdienst versetzt. Dies war ohne eigenen Antrieb von Herrn Dr. Michael Egidius Luthardt erfolgt. Am 1. Oktober 1978 wurde er zum Gefreiten und am 7. Oktober 1979 zum Unteroffizier befördert. Beim AGM „S“ hatte Herr Dr. Michael Egidius Luthardt Wachdienst zu leisten. Zu bewachen war ein „Gutshof“ bei Görzke in einem umzäunten, etwa 2 Hektar großen Gelände, das einsam im Wald weit außerhalb Berlins gelegen war und aus Gutshaus, Nebengebäuden und Parkanlagen bestand. Außerhalb dieses Geländes war er mit 11 anderen Soldaten in Baracken untergebracht. Die Wachaufgaben bestanden in der Einlasskontrolle an der Pforte und in nächtlichen Streifengängen um das Objekt. Das Objekt hat überwiegend leer gestanden. Was im Einzelnen in diesem MfS-Objekt vor sich ging, blieb Herrn Dr. Michael Egidius Luthardt laut seiner eigenen Einlassung verborgen. Ab und zu gab es dort Kurse, zu denen die Teilnehmer in einem Omnibus anreisten, dessen Scheiben verdunkelt waren. In dieser Zeit schrieb Herr Dr. Michael Egidius Luthardt unter dem Datum vom 10. Mai 1978 eine fünfseitige handschriftliche Verpflichtungserklärung, die mit der am 15. Oktober 1977 Unterschriebenen weitestgehend inhaltsgleich ist und die damit dem üblichen Normtext entspricht. Während seiner Tätigkeit für die AGM „S“ erhielt er eingruppiert in die Vergütungsstufe „D II“ durchgängig 425,- Mark der DDR. Im Verlaufe des Jahres 1980 war Herr Dr. Michael Egidius Luthardt von dem zuständigen Offizier seiner Einheit auf eine Verlängerung seiner Dienstzeit beim MfS angesprochen worden. Dies hatte er mit Blick auf seinen Wunsch zu studieren abgelehnt. Mit Wirkung vom 30. September 1980 wurde Herr Dr. Michael Egidius Luthardt mit einer positiven Abschlussbeurteilung (vorbildliche Diensterfüllung seiner Dienstpflichten im politisch-operativen Sicherungsdienst) nach Ablauf seiner dreijährigen Verpflichtungszeit entlassen und in die Reserve des MfS versetzt. Im Jahr 1981 sei ihm - nach eigener Aussage gegenüber der Kommission - von Seiten des MfS gegen ein monatliches Salär von 1 000 Mark der DDR eine inoffizielle Tätigkeit für das MfS angetragen worden. Er sollte hierfür Informationen im Zusammenhang mit dem Studium liefern. Dabei sei ihm auch die Perspektive eröffnet worden, nach dem Studium beim MfS tätig werden zu können. Dieses ihm in Meiningen vom MfS-Offizier Luther und einem zweiten MfS-Offizier unterbreitete Angebot habe er abgelehnt. Etwa ein halbes Jahr später, im Jahr 1982, habe seinen Ausführungen zufolge das MfS dieses Ansinnen nochmals unterbreitet, verbunden mit der Drohung, dass eine neuerliche Ablehnung Nachteile für ihn haben könnte. Bei Ablehnung der Unterschrift könne er eventuell sein Studium nicht abschließen, da er nicht würdig sei, das Diplom zu führen. Mit einer „Mischung aus Stolz und Angst“ habe er dieses Angebot erneut abgelehnt. Für ihn erkennbare Nachteile seien ihm daraus in der Folgezeit nicht erwachsen. Mit seinem freiwilligen Wehrdienst beim Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ sei Herr Dr. Michael Egidius Luthardt eigenem Bekunden zufolge nach 1990 offen umgegangen und habe bei seiner Einstellung in ein brandenburgisches Landesministerium auf seine Zeit im Wachregiment hingewiesen. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus den Einlassungen von Herrn Dr. Michael Egidius Luthardt während seiner Anhörung durch die Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten des Brandenburgischen Landtags am 16. Juni 2011 in Potsdam sowie aus den Unterlagen, die vom Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) aus den dortigen Archiven der Kommission zugänglich gemacht worden sind.

Zusammenfassung: Damit ist erwiesen, dass Herr Dr. Michael Egidius Luthardt auf Grund eigener Verpflichtung im Rahmen des freiwilligen Wehrdienstes als Soldat auf Zeit ab 1. Oktober 1977 zunächst beim Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ diente. Ab 1. April 1978 bis einschließlich 30. September 1980 wurde er zur Arbeitsgruppe des Ministers „Sicherheit“ versetzt. Diese war zuständig für die Einsatz- und Kampfgruppe des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) im Krisen- und Verteidigungsfall. Damit war er ein hauptamtlicher Angehöriger des Ministeriums für Staatsicherheit im Sinne des Stasi-Unterlagengesetzes. Eine inoffizielle Tätigkeit für das MfS hatte Herr Dr. Michael Egidius Luthardt nach seinem Ausscheiden aus der hauptamtlichen Tätigkeit nach eigenem Bekunden abgelehnt.

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