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Ab 1. Juli gelten neue Beitragsregeln für Kita- und Hortbetreuung in Brandenburg. 

© PNN / Ottmar Winter

Eingeschränkter Regelbetrieb: Keine Kitabeiträge bis Ende Juni

Eltern, deren Kind in einer Brandenburger Kita maximal sechs Stunden täglich betreut werden, sollen ab 1. Juli 12,50 Euro monatlich zahlen. Die Träger erhalten Unterstützung vom Land.

Potsdam - Mit der Umstellung auf den eingeschränkten Regelbetrieb der Brandenburger Kitas zahlen die Eltern auch wieder Beiträge – allerdings erst ab 1. Juli. Das kündigte das Bildungsministerium am Freitag in einer Pressemitteilung an. Demnach wird für Kinder in der eingeschränkten Regelbetreuung bis Ende Juni kein Beitrag erhoben. Ab Anfang Juli tritt dann eine neue Regelung in Kraft. Für Kinder, die dann weniger als sechs Stunden täglich betreut werden, sollen die Eltern anteilige Beiträge in Höhe von 12,50 Euro pro Kind und Monat bezahlen. Das gleiche gilt für die Hortbetreuung bis vier Stunden täglich. 

Diese Handhabung gilt jedoch nicht für Kinder in der Notfallbetreuung, präzisiert das Ministerium: Für sie zahlen die Eltern weiterhin Beiträge. Werden Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb sechs oder mehr Stunden täglich in der Kita oder vier oder mehr Stunden täglich betreut, zahlen ihre Eltern ebenfalls die üblichen Beiträge. 

Land ersetzt den Trägern entgangene Beiträge

Damit die Träger durch die ausbleibenden Beiträge keine finanziellen Verluste erleiden, werde das Land die entgangenen Beiträge pauschal ersetzen. Das wurde demnach auch aktuell schon so geregelt. Wie berichtet war die Zahlung der Elternbeiträge ab der Schließung der Kitas Mitte März ausgesetzt worden. 

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Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) zeigte sich zufrieden mit der Regelung. „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, innerhalb der Landesregierung und mit den Akteuren der Kindertagesbetreuung einen Konsens darüber zu erzielen, dass es auch unter den Bedingungen der eingeschränkten Kita-Regelbetreuung weiterhin notwendig ist, den Kita-Trägern den Ausfall der Elternbeiträge auszugleichen.“

Der eingeschränkte Regelbetrieb gilt seit 25. Mai. Die Umsetzung liegt in der Hand der Kommunen. 

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