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Brandenburg: Eine Blutlache

Im Frankfurter Dreifachmord-Prozess berichten die Zeugen von den Tatorten

Frankfurt (Oder) - Einen Tag nach dem Prozessauftakt wegen dreifachen Mordes in Ostbrandenburg haben Rettungskräfte und Polizisten vor Gericht die Tatorte beschrieben. Der 25-Jährige Jan G. ist angeklagt, Ende Februar zuerst seine Großmutter in ihrem Wohnhaus erstochen und dann auf der Flucht zwei Polizisten an einer Kontrollstelle überfahren und getötet zu haben. „Eine Blutlache war am Kopf gewesen“, sagte ein Sanitäter am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) über die getötete 79-Jährige. Ihre Leiche lag demnach im Bad ihres Wohnhauses in Müllrose (Oder-Spree) auf dem Rücken und wies „massive Gesichtsverletzungen“ auf. In der Nähe des Kopfes habe er ein Küchenmesser entdeckt.

Der Rettungsassistent und ein weiterer Kollege waren kurz danach zu der Bundesstraße mit den beiden überfahrenen Polizisten gerufen worden. Die Leichenteile waren schon bedeckt gewesen, als sie eintrafen. Sie fuhren dann noch zu dem verletzten und festgenommenen Angeklagten, dessen Fluchtwagen sich überschlagen hatte. Der junge Mann sei zur Behandlung weggefahren worden. Beide Rettungsassistenten gaben an, dass der mutmaßliche Mörder auf der Fahrt gefragt habe, wie es den Polizisten gehe.

Die beiden Polizeibeamten waren Teil einer Großfahndung nach dem Mann gewesen und wollten ihn im Bereich Oegeln mit einem Nagelbrett stoppen. Laut Staatsanwaltschaft war er auf seiner Flucht mit bis zu 160 Stundenkilometern unterwegs. Er habe sich entschlossen, „auf die Polizeibeamten gezielt zuzufahren“. Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte betont, dass er auf seiner Flucht permanent gehupt habe.

Seine Großmutter soll der heute 25-Jährige nach einem Streit getötet haben. Anstoß soll eine Badewanne gewesen sein, die mit Gegenständen vollgestellt war. Die Frau hatte an dem Tag ihren 79. Geburtstag. Ein Polizeihauptmeister, der auch zu dem Einsatz in dem Wohnhaus gerufen wurde, berichtete im Zeugenstand, dass es dort schon früher zu Vorfällen gekommen sei. Im Nachbarhaus lebte die Tochter der Großmutter, die zugleich die Mutter des Angeklagten ist. Er wohnte auch auf den Grundstücken. Zweimal fuhr er in früheren Jahren wegen verbaler Auseinandersetzungen im Einsatz dorthin, wie der Polizist ausführte. Als er ankam, sei der junge Mann aber immer schon weg gewesen. Streit soll es zwischen Mutter und Sohn gegeben haben.

Am 28. Februar wurden die Rettungskräfte vom Lebensgefährten der Mutter gerufen, wie aus einem verlesenen Vernehmungsprotokoll und einem Notrufmitschnitt hervorgeht. Er starb in der Zwischenzeit und kann daher nicht mehr selbst als Zeuge gehört werden. Damals lebte er mit der Mutter des Angeklagten zusammen. Dem Vernehmungsprotokoll zufolge hörte er im Nebenhaus Gebrüll und dann war wieder Ruhe. Der Enkelsohn sei dann zum Auto seiner Oma gelaufen und sei damit weggefahren.

Bevor die Zeugen, darunter auch eine Notärztin, gehört wurden, gaben drei Schöffen am zweiten Verhandlungstag eine Erklärung ab. Hintergrund war ein Antrag der Verteidigung zu einem Fernsehbeitrag über die Mordfälle, der vor Prozessbeginn ausgestrahlt worden war.

Der Verteidiger hatte zum Auftakt kritisiert, dass Teile der Ermittlungsakte darin thematisiert worden seien und wollte deshalb in Erfahrung bringen, ob die Schöffen den Bericht vorab gesehen haben. Hintergrund ist eine mögliche Befangenheit. Die Schöffen erklärten übereinstimmend, dass sie den Beitrag nicht gesehen haben.

Für den Prozess sind noch bis Januar Verhandlungstermine angesetzt, der nächste am kommenden Freitag. Zum Prozessauftakt hatte sich der Angeklagte nicht konkret zu den Tatvorwürfen geäußert, aber sein Bedauern ausgedrückt. Laut Staatsanwaltschaft hatte er in früheren Vernehmungen die Taten gestanden. dpa

Anna Ringle

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