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Dunkles Kapitel. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) spricht bei der Einweihung des Mahnmals zur Erinnerung an das DDR-Kindergefängnis.

© Patrick Pleul/dpa

Brandenburg: Ein Mahnmal für das DDR-Unrecht

Seit Donnerstag erinnert eine Stele an das Leid früherer Heimkinder in Bad Freienwalde

Bad Freienwalde - Mit einem Mahnmal wird seit Donnerstag an das Unrecht im früheren Durchgangsheim der DDR-Jugendhilfe in Bad Freienwalde (Märkisch-Oderland) erinnert. Die Spiegel- Stele mit Gitterstäben, die der Opferverein früherer Insassen initiiert hatte, ist im Beisein von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) enthüllt worden. Er sagte auch mit Blick auf den Jahrestag des Mauerfalls: „In diesem Heim wurden jene durch den Entzug von Menschlichkeit bestraft, die sie am dringendsten gebraucht hätten: Kinder und Jugendliche, die sich in persönlichen Ausnahmesituationen befanden.“ Woidke sagte weiter, es gebe noch heute Unwissen darüber, warum Kinder dorthin gebracht worden seien. „Wir müssen dieses Kapitel unserer Geschichte aufarbeiten und dürfen dabei nichts klein oder schön reden.“ Vor allem dürften die Betroffenen damit nicht allein gelassen werden.

Die Stele steht vor dem heutigen Polizeirevier, das einst ein preußisches Gefängnis war und in dem sich in der DDR von 1968 und 1987 das Durchgangsheim befand. Die damaligen Insassen nennen es Kindergefängnis: Gitter vor den Fenstern, Mauern, Stacheldraht, Einzelzellen. Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 17 Jahren wurden hier eingesperrt, schikaniert, drangsaliert. Weil sie unangepasst waren, nicht dem Ideal des sozialistischen Bürgers entsprachen. Sie sollten „mit besonderem Drill, mit Isolationen hingebogen werden“, wie es im Büro der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Maria Nooke, heißt. Die Kinder und Jugendlichen sollten über Monate ohne Gerichtsbeschluss unter haftähnlichen Umständen – mit Strafe, Zwangsarbeit, Gewalt, fast ohne Unterricht – lernen, sich „im Sinne des Systems unterzuordnen“. Das Durchgangsheim diente als Zwischenstation auf dem Weg in Spezialheime oder in den Jugendwerkhof.

Woidke mahnte einen vorbehaltlosen gesellschaftlichen Austausch an, bei dem es darum gehen müsse, „die Menschen ernst zu nehmen, denen Leid widerfahren ist, ihnen zuzuhören und zu hinterfragen“, dabei aber nicht „die DDR und die hier lebenden Menschen schlecht zu machen.“ Doch um Letzteres ging es in der Debatte nie – stattdessen darum, dass die Opfer jahrelang nicht gehört worden waren, nicht einmal vor den Gerichten.

Erst nach jüngster Rechtsprechung wird von Brandenburgs Gerichten – auf Druck des Bundesverfassungsgerichts nach einer Klage der früheren Insassin Norda Krauel – die Unterbringung als rechtswidrig, aber immer noch nicht als Verstoß gegen die Menschenrechte gewertet. Karlsruhe hatte 2014 das Verhalten der hiesigen Gerichte als rechtsstaatswidrig eingestuft, da Brandenburger Richter nie die Opfer hörten, sich stets nur auf die Akten der DDR-Jugendbehörden beriefen, also das DDR-Unrecht fortsetzten. Krauel ist die bislang einzige frühere Insassin des Heims, die nach dem Gang nach Karlsruhe rehabilitiert wurde. Roland Herrmann vom Opferverein setzt nun darauf, dass die juristische Wiedergutmachung nicht mehr blockiert werde.

Nooke sagte: „Egal ob Kleinkind oder Jugendlicher, die Kinder in den Durchgangsheimen erlebten keine Geborgenheit und Wertschätzung, sondern wurden ihrer Individualität beraubt, fühlten sich ausgeliefert und isoliert.“ Das Denkmal sei ein Beitrag, die noch heute wirkende Stigmatisierung von Heimkindern aufzubrechen, die immer noch mit den Folgen leben müssten. Etwa, weil ihnen Zukunftschancen verbaut waren, Ausbildungen verwehrt blieben.

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Heide Schinowsky nannte das Mahnmal einen wichtigen Baustein zur gesellschaftlichen Rehabilitierung. Sie erinnerte daran, dass die Idee für das Mahnmal bei einer Diskussionsveranstaltung ihrer Fraktion Landtagsfraktion in Bad Freienwalde Anfang 2016 entstanden sei.

Landrat Gernot Schmidt hatte das Mahnmal von Beginn an unterstützt – finanziell und bei allen Genehmigungen. Ministerpräsident Woidke hatte die Anfertigung des Mahnmals mit 3000 Euro aus Lottomitteln für den Opferverein „DDR-Kindergefängnis Bad Freienwalde“ gefördert. Außerdem unterstützte Brandenburg in der vergangenen Woche im Bundesrat eine Länder-Initiative, mit deren Hilfe DDR-Heimkinder ihre Rechte länger und einfacher durchsetzen können. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anträge auf Wiedergutmachung zehn Jahre länger, also bis 2029, gestellt werden dürfen. Alexander Fröhlich (mit dpa)

Alexander Fröhlich (mit dpa)

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