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Brandenburg: Ein Beamter in der Welt der Banker

Ministeriumsmitarbeiter muss Geldstrafe zahlen

Potsdam - Einladungen einer Bank in teure Restaurants in Fernost haben einem Beamten im brandenburgischen Finanzministerium eine saftige Geldstrafe eingetragen. Das Amtsgericht Potsdam sprach Achim B. (54.) am Dienstag der Vorteilsannahme schuldig. „Sie haben einfach zu viel angenommen“, sagte Richter Francois Eckardt. Er verurteilte den Beamten zu einer Geldstrafe von 11 970 Euro. Zudem muss der Angeklagte 2485 Euro an die Landeskasse zahlen, was in etwa dem Wert der Einladungen zu exquisiten Essen entsprechen soll. Der Mann hatte in dem neu gestarteten Prozess, in dem auch die Potsdamer Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski als Zeugin geladen war, ein Geständnis abgelegt. Im April war das Verfahren zunächst ausgesetzt worden. Damals hatte der Angeklagte die Vorwürfe noch bestritten.

Der Beamte war bis 2013 als Referatsleiter im Finanzministerium für Liquiditäts- und Schuldenmanagement zuständig. In diesem Zusammenhang nahm er Auslandsreisen nach Asien und in den arabischen Raum wahr – sogenannte Roadshows, mit denen das Land und eine Bank Werbung für Brandenburg-Anleihen bei Investoren machten. Die Reisen sollen von der Bank organisiert worden sein, das Land zahlte einen Grundbeitrag von 10 000 Euro.

Auf den Reisen soll es dann Einladungen der Bank etwa in teure Restaurants gegeben haben, ein Aufenthalt in Kyoto soll nur touristischen Zwecken gedient haben. Dem Angeklagten war Vorteilsannahme in 16 Fällen vorgeworfen worden.

Staatsanwältin Maja Thuß sagte in ihrem Plädoyer, der Angeklagte habe in seiner Position viel Verantwortung gehabt und mit der Bank Millionengeschäfte gemacht. Es gehe nicht um Einladungen in eine „lokale Pizzeria“, sondern in exklusive Restaurants. Sie sprach von einer „Selbstbedienungsmentalität“, er habe sich hofieren lassen. Der Angeklagte habe auch „null Unrechtsbewusstsein“ gezeigt. Beamte dürften nicht den Anschein erwecken, dass sie käuflich seien, das untergrabe die Integrität des Staates. Die Staatsanwältin hatte eine höhere Geldstrafe gefordert.

Der 55-jährige Havelländer hatte den Anklagepunkten zugestimmt. Gleichzeitig verteidigte er aber sein Vorgehen und die Art und Weise der Roadshows. Damit habe er erreicht, dass Brandenburg im Bundesvergleich die niedrigsten Zinsen für Schulden zahle. Zudem sagte er, er habe die Reisepläne seinem Vorgesetzten vorgelegt. Sein Anwalt hatte am Dienstag Freispruch oder hilfsweise als Strafe nicht mehr als 70 Tagessätze gefordert.

Trochowski sagte, ihr seien vor den Reisen keine Pläne für die Roadshows vorgelegt worden. Sie habe erst im Zusammenhang mit den Ermittlungen davon erfahren. Der Beamte ist inzwischen an anderer Stelle, aber weiter in verantwortlicher Position im Ministerium tätig.

Sein damaliger Chef, Lothar H., einst der frühere Leiter der Haushaltsabteilung im Finanzministerium, ist bereits seit Mai 2014 rechtskräftig wegen Vorteilsannahme verurteilt. Gegen ihn erließ das Amtsgericht Potsdam einen Strafbefehl, er musste eine Geldstrafe in Höhe von 15 000 Euro zahlen. Daneben sind Verfahren gegen mehrere Mitarbeiter der Bank und des Ministeriums gegen Geldauflage eingestellt worden. axf, dpa

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