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Der Angeklagte (links) sitzt während der erstinstanzlichen Verhandlung am Landgericht neben seinem Anwalt Stefan Böhme.

© Patrick Pleul/dpa

Dreifachmord in Brandenburg: Urteil gegen Polizisten-Mörder ist rechtskräftig

Erst hat er seine eigene Oma erstochen und dann bei Beeskow zwei Polizisten totgefahren. Jetzt steht fest: Der 26-jährige Täter muss lebenslang hinter Gitter.

Frankfurt (Oder) - Das Urteil gegen den dreifachen Mörder von Müllrose und Beeskow ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision des 26-Jährigen als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Frankfurt (Oder) am Donnerstag mit. Zuerst hatte der rbb berichtet.

Der damals 25-Jährige hat hier bei Beeskow auf der Flucht zwei Polizisten totgefahren.
Der damals 25-Jährige hat hier bei Beeskow auf der Flucht zwei Polizisten totgefahren.

© P. Pleul/dpa

Das Landgericht hatte den 26-Jährigen im Februar 2018 wegen Mordes an seiner Großmutter und zwei Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest und stellten die Möglichkeit einer anschließenden Sicherungsverwahrung unter den Vorbehalt einer späteren Entscheidung.

Zuerst hatte er seine Großmutter erstochen

Laut dem Urteil hatte der Deutsche im Februar 2017 zuerst seine 79-jährige Großmutter in Müllrose (Oder-Spree) erstochen und danach auf der Flucht zwei Polizeibeamte an einer Bundesstraße bei Beeskow mit überhöhter Geschwindigkeit totgefahren. Die beiden 49 und 52 Jahre alten Beamten sollten das Fluchtauto mit einem Nagelbrett stoppen. Sie starben sofort nach dem Aufprall.

In der Revision wollte die Verteidigung nach Angaben des Landgerichts unter anderem prüfen lassen, ob Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel ausgewertet werden durften. Die Kamera eines vorbeifahrenden Lastwagens hatte die letzten Sekunden vor dem tödlichen Zusammenstoß mit den beiden Polizisten aufgezeichnet. Dazu habe der BGH darauf hingewiesen, dass die Verteidigung selbst die erneute Auswertung der Aufzeichnungen in der Hauptverhandlung beantragt hatte, so das Landgericht. (dpa)

Klaus Peters

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