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Helmuth Markov.

© Ralf Hirschberger/dpa

Dienstwagen-Affäre um Brandenburgs Justizminister Markov: Selbst bedient

Als Finanzminister bestellte sich der Linke-Politikers Helmuth Markov nach PNN-Recherchen zusätzlich zur Dienst-Limousine einen Transporter – für eine Privatfahrt. Ein klarer Verstoß, denn die Vorschriften sahen das nicht vor. Doch der heutige Justizminister sieht das nicht ein.

Helmuth Markov ist als Chef des Brandenburger Justizressorts auch sogenannter Verfassungsminister, er hat damit die Aufsicht über die Wahrung der Verfassung und damit der Rechtsordnung in Brandenburg. Doch mit dem Recht nahm es der Linke-Politiker offenbar nicht so genau, jedenfalls als Finanzminister sieben Monate nach Antritt der ersten rot-roten Koalition seiner Partei mit der SPD. Stattdessen hat er gegen Vorschriften zur Nutzung von Dienstwagen verstoßen.

Damals, im Juni 2010, Markov war Finanzminister, orderte er sich für ein verlängertes Wochenende aus dem dem Finanzressort unterstehenden Fuhrpark des Brandenburgischen Landesbetriebs für Liegenschaften und Bauen (BLB) einen Transporter als Dienstwagen – allerdings entgegen aller Warnungen von Mitarbeitern des BLB für private Zwecke und auf Kosten des Finanzministeriums und damit auf Kosten der Steuerzahler. Trotz Vorbehalten drängte Markovs Büro darauf, dass dem Finanzminister der Transporter aus dem Fuhrpark der Landesverwaltung zur Verfügung gestellt wird. Und zwar vom 18. bis 21. Juni 2010, übers Wochenende von Freitag bis Montag. Es war ein VW Crafter Kastenwagen, Anschaffungspreis für den BLB inklusive aller Ausstattungen: 24 825,78 Euro.

Er hätte auch einfach wie jeder Privatmann einen Wagen mieten können

Nur warum setzt sich ein Minister, der sonst in seiner Limousine von einem Fahrer durchs Land kutschiert wird, selbst ans Steuer und das ausgerechnet in einem Transporter? Aus dem BLB heißt es von Mitarbeitern, Markov habe damals ein Motorrad oder Motorradteile transportiert. Offiziell bestätigen wollte das Markovs Büro nicht, allerdings ist dies den PNN von mehreren Personen aus dem Umfeld des Ministeriums erklärt worden. Es war also eine Privatangelegenheit der Privatperson Markov, der in seiner Freizeit gern Motorrad fährt, dessen Motorrad-Leidenschaft in Brandenburg legendär ist, einer, der sich schon mal auf sein Motorrad setzt, um nach Paris zu einem Jazz-Festival zu fahren. 1999 sagte er noch als Europaparlamentarier: „Ich persönlich bin ausschließlich Motorrad- und kein Autofahrer.“

Obwohl er sich wie jeder andere Arbeitnehmer und Beamte für diese Privatsache, den Transport privater Gegenstände, bei einer privaten Autovermietung einen Transporter hätte leihen können und müssen, bestand er auf den Transporter aus dem Landes-Fuhrpark. Und die Mitarbeiter beim BLB wurden in den Vorstoß gegen die Vorschriften mit hineingezogen.

Vermerkt ist in den Akten, dass Markov an dem Wochenende im Juni 2010 mit dem Transporter eine Strecke von 502 Kilometern fuhr. Die Tour kostete 435,30 Euro. Die Summe beglich aber das damals von Markov geführte Finanzministerium aus Steuergeld, nicht Markov privat.

Das Finanzministerium versteigt sich auf Wortspiele

Auf PNN-Anfrage teilte das Finanzministerium mit: Nach der Dienstkraftfahrzeugrichtlinie für die Landesverwaltung dürfe der BLB bei Bedarf Ministern auch andere, also zusätzliche Fahrzeuge zur Verfügung stellen. Das schließt das Ministerium aus einem Passus in der Richtlinie, in der es heißt, dass der sich aus der privaten Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen ergebende geldwerte Vorteil zu versteuern sein. Das Ministerium versteigt sich dabei auf Wortspiele und verweist darauf, dass in der Passage Dienstkraftfahrzeuge als „Plural“ erwähnt sei. „Damit wird deutlich, dass durch diesen Personenkreis auch andere Pkw privat genutzt werden können und entsprechend zu versteuern sind“, erklärte das Ministerium den PNN.

Auch Markov sieht das Problem nicht. Auf die Frage, wie er denn die private Nutzung eines zusätzlichen Dienstwagens für Motorräder oder Motorradteile rechtfertige, erklärte seine Sprecherin: „Die Dienstkraftfahrzeugrichtlinie erlaubt den Mitgliedern der Landesregierung die private Nutzung von Dienstwagen. Alle Vorgaben wurden akkurat eingehalten. Die Frage nach einer Rechtfertigung stellt sich insofern nicht.“ Und auch Markovs Genossen stellen sich hinter ihn. Sebastian Walter, Vize-Landeschef der Linken, sagte: „Wesentlich ist für die Linke, dass sich ein Minister nicht persönlich bereichert. Helmuth Markov hat sich an die geltenden Richtlinien und Gesetze gehalten, er hat sich somit nicht persönlich bereichert. Insofern sehen wir keinen Anlass zu einer moralischen Bewertung.“

Die rechtliche Systematik der Vorschrift ist eindeutig

Dabei ist die damalige, erst im Jahr 2011 geänderte Vorschrift zu den Dienstwagen eindeutig und bestimmt: Demnach werden Ministern „Dienstkraftfahrzeuge zur alleinigen und uneingeschränkten Nutzung (personengebundene Dienstkraftfahrzeuge) zugewiesen“. Und: Minister „dürfen die ihnen zur ständigen Nutzung zugewiesenen Dienstkraftfahrzeuge für Privatfahrten innerhalb der Bundesrepublik unentgeltlich in Anspruch nehmen“ – müssen dies aber versteuern. Im Klartext: Minister dürfen ausschließlich nur die ihnen persönlich, dauerhaft zugewiesenen Wagen privat nutzen. Dass sie zusätzlich einen weiteren Wagen für kurze Zeit nutzen dürfen, wird in der Vorschrift nicht erwähnt.

Für den Bund der Steuerzahler Brandenburg hat Markov damit als Finanzminister klar gegen die von seinem eigenen Ministerium als Runderlass herausgegebene Richtlinie verstoßen. Der Vorstand des Steuerzahler-Bundes, Ludwig Zimmermann, sagte den PNN: „Das ist eine Schweinerei und äußerst bedenklich.“ Ausgerechnet dieser Finanzminister, „der durch ganz besondere Sparsamkeit von sich reden machen wollte, zeigt hier Selbstbedienungsmentalität“.

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Hat Markov den Steuervorteil korrekt abgerechnet?

Fraglich ist auch, ob Markov den Vorteil, den er durch den zusätzlichen Dienstwagen erzielt hat, tatsächlich – wie er behauptet – versteuert hat. Offiziell teilte Markovs Sprecherin im Justizministerium mit: Wird statt des überwiegend genutzten Dienstwagens ein anderes Fahrzeug ausnahmsweise genutzt, werde auf Basis des überwiegend genutzten Dienstwagens die sogenannte Ein-Prozent-Regel angewendet. Da der üblicherweise genutzte Dienstwagen teurer als der Transporter sei, „hatte Her Markov daraus auch keinen Vorteil“. Die Ein-Prozent Regel besagt, dass jeden Monat Lohnsteuer auf ein Prozent des Kaufpreises des Fahrzeugs fällig ist. Zudem veranschlagt der Fiskus jeden Monat pauschal 0,03 Prozent des Listenpreises für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Hätte also Markov für beide Wagen den Steuervorteil anmelden müssen? Das Finanzministerium erklärte: „Die Lohnsteuerrichtlinien legen fest, dass bei der Überlassung mehrerer Fahrzeuge der private Nutzungswert nach dem Listenpreis des überwiegend genutzten Kfz berechnet werden kann.“ Also hat Markov nur den Dienst-Pkw, aber nicht den Transporter versteuert.

Tatsächlich ist die Lage komplexer, wie Anfragen der PNN bei Steueranwälten und Verwaltungsrechtlern ergaben. Zwar ist laut Landesbetrieb der Dienst-Audi nicht genutzt und auch kein Bedarf angemeldet worden. Allerdings habe es auch keinen Dienstwagentausch gegeben. Grundsätzlich habe der Audi A4 dem Minister weiter zur Verfügung gestanden.

Auch ein weitere Dienstwagen muss bei der Steuer abgerechnet werden

Und genau das ist steuerrechtlich relevant. Bei personengebundenen Dienstwagen ist es, so ergab es die Umfrage bei Experten, völlig egal, ob der Wagen genutzt wurde. Die Möglichkeit zur Nutzung reicht aus, dass dieser Vorteil versteuert werden muss. Die Fahrt mit dem Transporter hätte dann aber für den Zeitraum als Steuervorteil – zusätzlich neben der Limousine – angemeldet werden müssen. Darauf und auf eine entsprechende Rechtsprechung verwiesen mehrere Steuer- und Verwaltungsexperten auf PNN-Anfrage, ebenso Ludwig Zimmermann vom Steuerzahler-Bund. Allerdings gibt es etwa für Beamte rechtlich eine Ausnahme: Wird der Dienstwagen unberechtigt privat genutzt, muss der Fahrer den Vorteil nicht versteuern, sondern Schadensersatz zahlen – den muss aber der Dienstherr einfordern.

2012 in der Fahrtenbücheraffäre war Markov nicht so nachsichtig wie bei sich selbst

Die damalige Richtlinie ließ Markov übrigens 2011 ändern – und sie wurde nebenbei für Fälle wie seinen Transporter-Tripp Affäre um den damaligen Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD). Ihm war von einem Autohaus für den Urlaub als Probefahrt ein 7er Allrad-BMW überlassen worden. Dann brachte Markov mit einer harten Linie beim Umgang mit Dienstwagen amtierende und frühere Minister und Staatssekretäre gegen sich auf, als er 2012 rückwirkend Fahrtenbücher überprüfen und wegen ungenauer Angaben für ungültig erklären ließ und nicht so nachsichtig wie bei sich selbst war.

Auf Markovs Weisung wurde nachträglich die Ein-Prozent-Regelung angewandt, auf die Betroffenen kamen horrende Steuernachforderungen zu. Insgesamt wurden „geldwerte Vorteile“ von einer Million Euro bei allen Betroffenen nachgemeldet. 2013 erging dann ein Gerichtsurteil, demnach muss das Land die Hälfte der von Markov ausgelösten Steuernachforderungen selbst übernehmen. Der Grund: Das Land, konkret das Finanzministerium und der BLB, hatten eine Mitverantwortung für die Fahrtenbuch-Praxis.

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Update 15. April: Brandenburgs Justizminister Helmuth Markov hat Vorwürfe zur Nutzung eines Dienstwagens zurückgewiesen. Er habe zur Prüfung von sich aus die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, wie der Linken-Politiker am Freitag mitteilte >>

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