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Brandenburg: Die „Störche“ erstreiten Besuchsrecht Gewaltverbrecher setzen sich vor Gericht durch

Potsdam/Brandenburg/Havel - Die beiden Gewaltverbrecher mit dem Spitznamen „Störche“, über deren angebliche Begünstigung Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) gestürzt war, haben ein Besuchsrecht durchgesetzt – sie dürfen sich besuchen. Ein erstes Treffen der beiden liierten Häftlinge gab es am 23.

Potsdam/Brandenburg/Havel - Die beiden Gewaltverbrecher mit dem Spitznamen „Störche“, über deren angebliche Begünstigung Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) gestürzt war, haben ein Besuchsrecht durchgesetzt – sie dürfen sich besuchen. Ein erstes Treffen der beiden liierten Häftlinge gab es am 23. Juli, teilte das Justizministerium mit. Dafür wurde einer der beiden Straftäter, der zuletzt in das Gefängnis nach Cottbus verlegt worden war, nach Brandenburg/Havel gebracht. Dort befindet sich sein Partner in der Sicherungsverwahrung. Die Gefängnisleitung hatte zunächst mit einem Hausverbot versucht, dies zu verhindern. Sie sah die Sicherheit gefährdet.

Das Potsdamer Verwaltungsgericht hatte das Hausverbot jedoch im Juni im einstweiligen Rechtsschutzverfahren aufgehoben. Aus Sicht der Richter hätte die Begründung konkreter auf den speziellen Fall eingehen müssen, erklärte ein Gerichtssprecher. Auch die Ermessensentscheidung sei fehlerhaft gewesen.

Die beiden Männer führen eine Lebenspartnerschaft. Damit besteht zwischen ihnen ein Angehörigenverhältnis. „Die Entscheidung des Gerichts hat zur Folge, dass ihnen Besuche bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu ermöglichen sind“, sagte Ministeriumssprecherin Maria Strauß. Angehörigen könne kein Besuchsverbot erteilt werden.

Nach dem Gesetz für die Sicherungsverwahrung stehen den Straftätern regelmäßige Besuche von insgesamt mindestens zehn Stunden pro Monat zu – ungeachtet der aufwendigen Aktion, die die Besuche in diesem Fall wegen des Gefangenentransports bedeuten.

Die beiden Männer sitzen seit fast 30 Jahren wegen brutaler Sexualdelikte im Gefängnis. 1999 kamen sie für kurze Zeit frei und vergewaltigten wenig später in Leipzig ein 13-jähriges Mädchen. Bis zum vergangenen November teilte sich das Paar eine Zelle in Brandenburg/Havel. Dann wurde einer von ihnen nach Cottbus verlegt, nachdem in seiner Zelle belastendes Material gefunden worden war. Die frühere Anstaltsleitung hatte die Trennung der beiden Schwerverbrecher schon vorher betrieben, weil sie Mithäftlinge bedroht und mit Drogen gehandelt haben sollen. Der frühere Justizminister Schöneburg trat im Dezember 2013 zurück, nachdem telefonische Kontakte mit einem der Häftlinge und früherem Mandanten bekannt geworden waren. Der Minister hatte zuvor eine geplante zwangsweise Verlegung des Mannes gestoppt. Der frühere Anstaltsleiter Hermann Wachter wurde inzwischen ins Ministerium abberufen.Marion van der Kraats

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