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Einkauf im Supermarkt ist in Brandenburg ab Samstag nur noch mit FFP2-Schutzmaske oder medizinischen OP-Masken erlaubt.

© Sven Hoppe/dpa (Symbolbild)

Das gilt in Brandenburg ab dem 23. Januar 2021: Die neuen Corona-Regeln im Überblick

Ab Samstag gelten in Brandenburg neue Corona-Einschränkungen. Was ändert sich, was gilt? Ein Überblick.

Potsdam - Brandenburg gehört weiterhin zu den Bundesländern in Deutschland, in denen sich das Coronavirus am schnellsten ausbreitet. Nach dem Lagebild „Corona“ des Krisenstabes im Gesundheitsministerium liegt das Land bei der Infektionsdynamik hinter Thüringen und Sachsen auf Platz Drei. 

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Die am Donnerstag vom Kabinett beschlossene neue Corona-Verordnung ist am Samstag (23.1.) um 0 Uhr in Kraft getreten. Die bisherigen Einschränkungen werden bis 14. Februar verlängert. Was ist neu, was ändert sich, was gilt? Ein Überblick.

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Pflicht für medizinischen Masken

Keine Schals mehr, keine Tücher. Und auch die kreative Designer-Stoffmaske aus bestem Material – etwa mit dem Metallbügel für Brillenträger, damit sie nicht schnell beschlägt – muss weggelegt werden. Denn im Öffentlichen Personennahverkehr, also in Bussen, Straßenbahnen, S-Bahnen und Zügen, sind nun zwingend medizinische Gesichtsmasken zu tragen - also entweder die bekannten OP-Masken, Wegwerfprodukte, in Krankenhäusern zur Einmalbenutzung verwendet, oder die besseren und teureren FFP2-Masken. Die Pflicht zum Tragen dieser „medizinischen Gesichtsmasken“ gilt in Brandenburg nun auch im Alltag „für Kundinnen und Kunden in Geschäften sowie vor den Verkaufsstellen, zum Beispiel auf zugehörigen Parkplätzen“, so die neue Regel. „Das Personal muss mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, ist von der Tragepflicht aber befreit, wenn es keinen direkten Kundenkontakt hat oder es geeignete technische Vorrichtungen gibt (z.B. Schutzwand an Kassen).“ Medizinische Masken sind ab Samstag auch für erlaubte körpernahe Dienstleistungen und für Arbeits- und Betriebsstätten im Land vorgeschrieben, also etwa in Bürogebäuden. Am direkten Arbeitsplatz darf man weiter ohne Maske sein.

Dietmar Woidke (SPD), Ministerpräsident von Brandenburg mit einer medizinischen Mund-Nase-Maske.
Dietmar Woidke (SPD), Ministerpräsident von Brandenburg mit einer medizinischen Mund-Nase-Maske.

© Soeren Stache/dpa

Schulen zu, Kitas in Brandenburg offen

Landesweit bleiben bis auf eine Notbetreuung die Schulen weiterhin geschlossen, Distanzunterricht ist vorgeschrieben. Ausnahmen bleiben die Abschlussklassen, also die, die in diesem Jahr nach der 10. Klasse Prüfungen oder ihr Abitur ablegen. Die Abschlüsse werden den gleichen Standard wie bisher haben, versicherte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD). Die Kindertagesstätten bleiben in Brandenburg – anders als die Schulen – grundsätzlich geöffnet. Allerdings ist es jetzt für alle Hotspot-Kreise Pflicht, die Kitas dicht zu machen – und zwar ab einem Sieben-Tage-Inzidenzwert über 300. In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern dagegen werden die Kitas bereits geschlossen. Dort ist man vorsichtiger, nimmt die Inzidenz 200 als Schwelle und will die Vorgabe des Bund-Länder-Beschlusses umsetzen, dies „restriktiv“ auszulegen. Märkische Landkreise und kreisfreie Städte können die Kitas aber auch bei geringeren Inzidenzwerten schließen. „Unter der 300er-Grenze kann jeder Oberbürgermeister, kann jede Landrätin und jeder Landrat die Maßnahmen ergreifen, die man für notwendig und durchsetzbar hält“, erklärte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). In Potsdam etwa sind die Kitas derzeit geschlossen und könnten es nach der neuen Landesregelung auch bleiben.

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Nach Angaben von Bildungsministerin Ernst wird derzeit in den Kitas im Land im Schnitt etwa die Hälfte der Kinder betreut wie in normalen Zeiten. Der Appell, die Kinder möglichst zu Hause zu lassen, zeige Wirkung, sagte sie. Brandenburg übernehme die Elternbeiträge, wenn Eltern ihre Kinder zu Hause lassen. 

Britta Ernst (SPD), Brandenburgs Ministerin für Bildung, Jugend und Sport.
Britta Ernst (SPD), Brandenburgs Ministerin für Bildung, Jugend und Sport.

© dpa

„Neu ist die Möglichkeit der Splittung (z.B. 3 Tage zu Hause, 2 Tage Kita). Dann übernimmt das Land anteilig“, so das Land. „Das Kinderkrankentagegeld wurde für das Jahr 2021 pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt.“ 

Die Kritik der Gewerkschaft Verdi, dass die Regierung die Kita-Erzieherinnen und Erzieher im Stich lasse, wies Ernst zurück. „Wir lassen sie nicht allein.“ Verdi hatte etwa Schnelltests gefordert. Die Ministerin verwies darauf, dass sich Kita-Erzieherinnen ohne Symptome testen lassen könnten. In den Kitas gebe es „gute Hygienekonzepte“, wozu etwa feste, nicht wechselnde Gruppen gehören. Nach den bisherigen Erkenntnissen sei dies „nicht so risikobehaftet“. Erzieher werden im Corona-Impfprogramm aber nicht vorgezogen.

Homeoffice-Pflicht

Aktuell ist es so, dass in Brandenburg weniger Beschäftigte im Homeoffice arbeiten als beim ersten Lockdown im Frühjahr 2020. Mit der neuen Verordnung werden Arbeitgeber verpflichtet, „ihren Beschäftigten – soweit es die Tätigkeit erlaubt und die technischen Voraussetzungen bestehen – Homeoffice zu ermöglichen“, wie es in der neuen Verordnung heißt. „ Sie sollen auch flexible Arbeitszeiten anbieten, damit sich die Berufsverkehre entzerren können.“

Striktere Regeln für Pflegeheime

Die 25.000 Menschen in den Pflegeheimen des Landes sind besonders bedroht. Dort sind „die verpflichtenden Schnelltests mehrmals wöchentlich für Beschäftigte unbedingt umzusetzen“. Beschäftigte und Besucher müssen zudem die besser schützenden FFP2-Masken tragen.

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