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Masken bleiben vorerst Pflicht. 

© Jan Woitas/dpa-Zentralbild

Die aktuelle Lage im Land: Abstand und Masken bleiben Pflicht bis Ende Juni

Bund und Länder verlängern Kontaktbeschränkungen. Brandenburger AfD-Fraktion zieht gegen Landesregelungen vor Gericht.

Berlin/Potsdam - Bund und Länder haben am Montag beschlossen, die Anfang Mai gelockerten Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus vorerst beizubehalten – zunächst bis zum 29. Juni. Damit bleiben der Mindestabstand von 1,5 Metern und das Tragen von Masken in bestimmten öffentlichen Bereichen für einen weiteren Monat Pflicht.

Allerdings sollen über die bestehenden Einschränkungen hinaus vom 6. Juni an öffentliche Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen erlaubt sein. Wie bisher schon können sich auch Angehörige von zwei Haushalten treffen, mehr aber nicht. Bei privaten Zusammenkünften zu Hause soll gelten, dass „die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel bemessen“ wird. Private Treffen sollen wenn möglich ins Freie verlagert werden – weil das Infektionsrisiko dann geringer sei. Die „Nachvollziehbarkeit der Teilnehmer soll gewährleistet werden“. So steht es in einem Papier, auf das sich Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) mit den Chefs der Staatskanzleien verständigt hat. Weiter ist dort festgehalten, „dass die Abstands- und Hygieneregeln so lange in das Alltagsleben integriert bleiben, wie die Pandemie nicht durch einen Impfstoff oder ein Heilmittel überwunden ist“.

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Auf Eigenverantwortung der Menschen setzen

Allerdings war am Montag unklar, ob Thüringen dem zustimmen wird. Dort hat Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) am Wochenende verkündet, sein Land wolle vom 6. Juni an auf allgemeine, landesweite Beschränkungen verzichten und auf die Eigenverantwortung der Menschen setzen. Nur lokal soll es Einschränkungen geben, wenn die Infektionslage das gebietet. Das ist allerdings schon jetzt vorgesehen und wird im Bund-Länder-Papier vom Montag bekräftigt: Wo eine „regionale Dynamik im Infektionsgeschehen“ es erfordere, sollen weiter gehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) befürworte „verbindliche Anordnungen und nicht bloß Gebote“. Ramelow stellte am Montag klar, dass auch in Thüringen die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Geschäften gültig bleibe.

Brandenburg berät sich über weiteres Vorgehen

In Brandenburg berät das Kenia-Kabinett unter Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag über das weitere Vorgehen in der Coronakrise. Offen ist bislang, wann Theater und Kinos wieder öffnen können. Fitnessstudios und Freibäder können ab Donnerstag wieder Besucher begrüßen, Hallen- und Thermalbäder ab 13. Juni. Schulen und Kitas nehmen seit Montag wieder mehr Kinder auf.

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Alle 23 Abgeordneten der AfD-Fraktion im Potsdamer Landtag haben unterdessen vor dem Verfassungsgericht Klage gegen die Corona-Regeln eingereicht. Das Gericht solle prüfen, ob die Einschränkung der Kontakte und der Versammlungsfreiheit sowie der Zwang zum Mund-Nasen-Schutz mit der Landesverfassung vereinbar seien, teilte die AfD am Montag auf der Internetseite „AfD Kompakt“ mit. „Das Versammlungsrecht ist ein grundgesetzliches verankertes Gut, das es unter allen Gesichtspunkten zu schützen gilt und das nicht aufgrund fragwürdiger Zahlen von Infektionen eingeschränkt werden darf“, so die innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Lena Duggen.

In Brandenburg infizierten sich seit Beginn der Pandemie nach Angaben des Gesundheitsministeriums 3238 Menschen mit dem Virus, 2930 gelten als genesen.

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