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Unter gewissen Umständen darf die Polizei auf Gästelisten zugreifen.

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Datenschutz in Corona-Zeiten: Ministerium prüft Verwendung von Gästelisten durch die Polizei

Noch ist in Brandenburg kein Fall bekannt: Dennoch will das Land regelmäßig prüfen, ob die Polizei  bei Ermittlungen auf Gästelisten von Gastronomen zugreift. Dies ist unter gewissen Umständen erlaubt.

Potsdam - Nach entsprechenden Berichten aus anderen Bundesländern will das Brandenburger Innenministerium regelmäßig prüfen, ob die Polizei in Brandenburg bei Ermittlungen auf Gästelisten von Gastronomen zugegriffen hat. „Nach allem, was erfasst wurde, kennen wir in Brandenburg keinen einzigen Fall“, sagte Minister Michael Stübgen (CDU) am Mittwoch im Innenausschuss des Landtages. Dies sei das Ergebnis einer Abfrage bei allen Polizeidirektionen mit Stand von Freitag. Bislang sei auch kein Fall bekannt, dass Gastronomen die Listen missbraucht hätten.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU).
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU).

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Dagegen berichtete die Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge, dass es bei ihrer Behörde zwei telefonische Anfragen von Gastronomen wegen Zugriffen der Polizei auf die Listen gegeben habe. Die Daten der Anrufer seien aber nicht erfasst worden. Dies mache eine Überprüfung schwierig, erklärte Stübgen.

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Er stellte klar, dass die Polizei zur Gefahrenabwehr und Verfolgung von Straftaten durchaus auf Gästelisten zugreifen dürfe. Polizeipräsident Oliver Stepien nannte als theoretisches Beispiel eine Raubstraftat, bei der das Opfer Täter erkannt habe, die zuvor mit ihm im selben Restaurant gesessen hätten. Grundsätzlich seien die Listen aber nur dazu bestimmt, bei einer Corona-Infektion Kontakte der Infizierten nachverfolgen zu können, betonte Stübgen. (dpa)

Klaus Peters

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