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Das Bergmann-Klinikum bietet ungeimpften Mitarbeitenden regelmäßig Impftermine an.

© Ottmar Winter PNN

Coronakrise in Brandenburg: Kliniken und Pflege rüsten sich für Impfpflicht

Das Potsdamer Bergmann-Klinikum stellt seit Jahresbeginn nur noch geimpftes oder genesenes Personal ein. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ab dem 15. März.

Potsdam/Cottbus - Vor der ab Mitte März geltenden einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht sehen Kliniken und Betreiber in Brandenburg eine hohe Impfbereitschaft bei den Mitarbeitenden, wissen aber auch um das „sensible“ Thema. Einer der größten Versorger im Land, das Klinikum Ernst von Bergmann (EvB) in Potsdam, verzeichnet nach eigenen Angaben eine sehr positive Entwicklung unter dem Personal. „Das sehen wir auch bei den aktuellen Boosterimpfungen, die auch weiterhin sehr gut angenommen werden“, sagt der Sprecher der Geschäftsführung des Klinikums, Hans-Ulrich Schmidt, der Nachrichtenagentur dpa.

Hohe Impfbereitschaft unter den Beschäftigten

Die Impfbereitschaft unter den Beschäftigten sei hoch. „Wir finden, das ist auch eine Frage von einer professionellen Grundhaltung in helfenden Berufen und dient dem Patientenschutz.“ Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind.

Im Carl-Thiem-Klinikum (CTK) in Cottbus wird nach Angaben von Sprecherin Anne Holzschuh derzeit der Immunisierungsstatus der Mitarbeitenden erfasst. Zahlen über den Impfstatus konnte sie deshalb zunächst nicht nennen. Im Klinikum werden ihr zufolge weiterhin regelmäßig Impftermine für die Beschäftigten angeboten. „Außerdem setzen wir weiterhin mit entsprechenden Angeboten auf Aufklärung und Information unserer Mitarbeitenden.“

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Das Deutsche Rote Kreuz in Brandenburg berichtet von einer hohen Impfquote unter dem Personal - sowohl unter den Beschäftigten in der Pflege als auch in der Eingliederungshilfe. Sie liege mit durchschnittlich über 80 Prozent deutlich über dem Landesdurchschnitt, berichtet die Sprecherin des DRK-Landesverbands, Marie-Christin Lux. Das Thema Impfpflicht unter dem Personal beschreibt sie als „hochrelevant und emotional“. Derzeit würde intensiv mit den Kreisverbänden als Träger von Pflegeeinrichtungen gesprochen, um sie bei dem „herausfordernden“ Prozess zu begleiten.

Beschäftigte durch Gespräche motivieren

Auch in den DRK-Einrichtungen gibt es Lux zufolge Beschäftigte, die bislang noch nicht geimpft sind. „Diese versuchen wir weiterhin durch Informationsgespräche zur Impfung zu motivieren.“ In persönlichen Gesprächen werde auch über arbeitsrechtliche Konsequenzen ab Mitte März bei einer Nicht-Impfung informiert. Es gebe durchaus Überlegungen einzelner Beschäftigter, das Arbeitsverhältnis deshalb zu beenden, so die Sprecherin. Landesweit betreibt das DRK 37 ambulante Pflegedienste, 21 Tagespflegen und 14 vollstationäre Pflegeeinrichtungen.

Dass Mitarbeitende wegen der geplanten Impfpflicht gekündigt hätten, sei dem Klinikum nicht bekannt, berichtet EvB-Sprecher Schmidt in Potsdam. Ohnehin stelle das Ernst von Bergmann Klinikum seit 1. Januar nur noch genesenes oder geimpftes Personal ein. Für ungeimpfte Mitarbeitende, die bereits in der Einrichtung arbeiten, würden weiter wöchentlich Impftermine angeboten. Gekündigt würde niemandem, der ungeimpft sei, betont Schmidt. Ab dem 16. März sei das Klinikum aber dazu verpflichtet, Mitarbeitende ohne Immunitätsnachweis dem Gesundheitsamt zu melden.

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CTK kündigt keinem ungeimpften Personal

Am CTK in Cottbus liegt die Abwanderungrate des Personals nicht über der der Vorjahre, wie Sprecherin Holzschuh mitteilt. Kündigen werde das Klinikum keinem ungeimpften Personal. Das Infektionsschutz-Gesetz verpflichte dazu, den Status an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Es obliegt dann dem zuständigen Gesundheitsamt, ein Beschäftigungsverbot oder und Betretungsverbot auszusprechen.

Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) befürchtet nach Worten ihres Vorstandschefs Peter Noack, dass eine Impfpflicht für den medizinischen Bereich zu Kündigungen von ungeimpften Personal in den Praxen führen wird - im schlimmsten Fall zu Praxisschließungen. „Den politisch Verantwortlichen muss bewusst sein, dass eine Impfpflicht in medizinischen Einrichtungen zu kurz greift.“ Noack fordert deshalb tragfähige Lösungen für eine allgemeine Impfpflicht. (dpa)

Silke Nauschütz

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