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In Brandenburg haben bisher 25,5 Prozent der Bevölkerung eine erste Impfung erhalten. 

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Coronakrise in Brandenburg: Keine Impfpriorität für ehrenamtliche rechtliche Betreuer

Rund 45 000 Brandenburger sind auf die Hilfe rechtlicher Betreuer angewiesen. Doch die Ehrenamtler sind gegenüber ihren beruflichen Kollegen benachteiligt.

Potsdam - In Brandenburg haben die ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer von behinderten Menschen noch keinen Anspruch auf eine vorrangige Corona-Impfung. „Von der Landesregierung haben wir noch immer keine verbindliche Zusage, dass sich auch die ehrenamtlichen Betreuer impfen lassen können“, sagt der Geschäftsführer des Betreuungsvereins Lebenshilfe Brandenburg, Kay-Uwe Lambrecht. Der Verein mit 23 Beratungsstellen berät rund 2100 Ehrenamtler, die wiederum mehr als 2500 Menschen helfen und ist der größte seiner Art in Brandenburg.

Rund 45 000 Brandenburgern mit einem gesundheitlichen, körperlichen oder geistigen Handicap stand Ende 2020 ein gerichtlich eingesetzter Betreuer zur Seite. Sie helfen in vielen Fällen Familienangehörigen, die ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können und rechtlichen Beistand benötigen.

Andere Länder haben ihre Impfverordnungen geändert

Für Lambrecht ist es unverständlich, warum ehrenamtliche rechtliche Betreuer nicht schon längst beim Impfen priorisiert sind. Wie schutzwürdige Berufsgruppen hätten sie häufig engen und ständigen Kontakt zu pflegebedürftigen und vorerkrankten Menschen, egal ob in einem Pflegeheim oder in häuslicher Umgebung. „Sie sind zudem häufig die einzigen Kontakte der betreuten Person. Damit haben sie auch einen Anspruch auf eine vorrangige Impfung, wie etwa Pfleger“, sagt Lambrecht. Andere Bundesländer sähen dies mittlerweile auch so und hätten ihre Impfverordnungen entsprechend geändert.

Dem kann sich Brandenburg offenbar nicht anschließen. In der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Kristy Augustin erklärt das Gesundheitsministerium in Potsdam seine Haltung mit den unterschiedlichen Begriffen „Behandlung“ und „Pflege“ in der Corona-Impfverordnung: „Rechtliche Betreuung erlaubt hinsichtlich Dauer und Intensität des Kontakts mehr Abstand und lässt sich gut oder zumindest besser als Behandlung oder Pflege mit einer gewissen Distanz erledigen.“

Kein Verständnis für die Regelung

Dabei sehe die Praxis in Brandenburg längst anders aus, sagt Lambrecht. Viele Berufsbetreuer hätten bereits eine erste Schutzimpfung bekommen. Weshalb dies den Ehrenamtlichen verwehrt sei, verstehe er nicht. Zumal ehrenamtliche Betreuer für viele pflegebedürftige Menschen im eigenen Haushalt, die nach wie vor aus verschiedenen Gründen nicht geimpft sind, oftmals einer der wenigen Kontakte nach außen seien. „Wochen- oder monatelang Kontakte zu beschränken, kann von der Politik nicht gewollt sein.“

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Auch Augustin bedauert, dass die ehrenamtlichen Helfer in Brandenburg den Berufsbetreuern nicht gleichgestellt sind. „Die Lebenswirklichkeit der Berufsgruppe insgesamt ist in Brandenburg ein stückweit vergessen worden, was die Impfpriorisierung betrifft.“ Auch die ehrenamtlichen Betreuer leisteten wie ihre beruflichen Kollegen Arbeit vor Ort und nicht vor dem Computer, um rechtliche Schreiben für die Betreuten anzufertigen, betont die CDU-Politikerin.

Durch die Herabsetzung der Altersgrenze bei der Impfreihenfolge vor wenigen Tagen werden in Brandenburg mittlerweile auch immer mehr ältere ehrenamtliche Betreuer geimpft. Viele andere müssen aber womöglich noch Wochen darauf warten. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) rechnet damit, dass die Prioritäten frühestens im Juni fallen könnten. (dpa)

Manfred Rey

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