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Die Justizvollzugsanstalt Wriezen in Brandenburg. 

© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB

Coronakrise in Brandenburg: Ersatzfreiheitsstrafen werden ausgesetzt

Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, muss ins Gefängnis. Doch angesichts der Coronakrise werden Haftantritte in Brandenburg jetzt verschoben und Inhaftierte vorübergehend entlassen. 

Potsdam - Wegen der Coronakrise setzt das Brandenburger Justizministerium den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen aus. Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, werden vorübergehend aus der Haft entlassen und müssen diese zu einem späten Zeitpunkt fortsetzen, sofern sie nicht zwischenzeitlich die von einem Gericht verhängte Geldstrafe begleichen. Die Staatsanwaltschaften werden von Ladungen zum Antritt neuer Ersatzfreiheitsstrafen derzeit absehen.

Darüber hinaus werden bereits veranlasste Ladungen sowie etwaige Vorführ- oder Vollstreckungsbefehle zur Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen zurückgenommen. Das teilte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) am Dienstag mit. 

Landesweit sind nach Angaben des Ministeriums derzeit etwa 150 Ersatzfreiheitsstrafler in verschiedenen Justizvollzugsanstalten untergebracht. Die Zahl der Zu- und Abgänge betrage durchschnittlich 40 bis 50 Ersatzfreiheitsstrafler pro Monat. „Diese Fluktuation wird jetzt unterbrochen. Das Infektionsrisiko wird dementsprechend minimiert“, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Ersatzfreiheitsstrafler sind Personen, die eine zumeist kürzere Freiheitsstrafe verbüßen, weil sie nicht willens oder in der Lage sind, die Geldstrafe zu entrichten, zu der ein Gericht sie verurteilt hat. 

Nur noch Familienangehörigen dürfen Gefangene besuchen

Darüber hinaus verschärft das Justizministerium die Regeln für Gefangenenbesuche. Momentan würden Trennscheiben angeschafft, die Besucher sowie Gefangene gleichermaßen schützen sollen. Bis zur Installationen dieser Scheiben werden sämtliche Besuchstermine verschoben. Anschließend werden – für die Dauer einiger Wochen – Gefangenenbesuche lediglich nahen Familienangehörigen gestattet sein. Kinder dürfen zu diesen Besuchen auf absehbare Zeit nicht mehr mitgenommen werden. 

„Diese vorbeugenden Maßnahmen sind perspektivisch zugleich Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten für den Fall einer nicht auszuschließenden künftigen Infektion von Bediensteten und/oder Gefangenen mit dem Covid-19-Erreger“, so das Ministerium. Die Maßnahmen sollen es ermöglichen, die vorhandenen personellen und sächlichen Kapazitäten im Justizvollzug auf Gefangene zu konzentrieren, deren weitere Unterbringung im Strafvollzug unerlässlich ist. 

Auch Gerichtsprozess betroffen

Auch bei Gerichtsprozessen kann es zu Verschiebungen kommen. So teilt beispielsweise das Landgericht Potsdam mit, dass damit zu rechnen sei, dass öffentliche wie nichtöffentliche Verhandlungen, Anhörungen und Serviceleistungen des Landgerichts – und auch der Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks – in den kommenden Wochen stark reduziert werden. Auch kurzfristig sei mit Verlegungen und Aufhebungen von Terminen zu rechnen.

Alle Entwicklungen zum Thema Corona in Potsdam in unserem Newsblog 

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