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Jörg Steinbach (SPD), Brandenburgs Wirtschafts- und Energieminister.

© Soeren Stache/dpa (Archiv)

Coronakrise in Brandenburg: Ab heute Anträge für Überbrückungshilfe III möglich

Viele Firmen in Brandenburg warten auf Corona-Hilfen. Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) stellte das Programm vor und informierte, wer ab heute Überbrückungshilfe beantragen kann.

Neue Staatshilfen gegen drohende Corona-Pleiten sind zum Abruf bereit: Um Krise und Lockdown zu überstehen, können Brandenburger Unternehmen ab sofort staatliche Gelder des neuen Programms "Überbrückungshilfe III" beantragen, Soloselbständige ab kommender Woche. Das teilte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) am Dienstag nach einer Sitzung des Kenia-Kabinetts mit. Ab Mittwoch sei das Bundes-Portal freigeschaltet, "eine Woche früher als geplant". Vor der Pressekonferenz hatte Brandenburgs Regierung als eine der ersten in Deutschland den Weg freigemacht, damit das Geld an die einheimische Wirtschaft zügig ausgezahlt werden kann. 

Erste Abschläge ab 12. Februar 

Steinbach erhielt die Vollmacht, die Bund-Länder-Vereinbarung zu unterzeichnen, was er umgehend tat. Damit sei eine wichtige Voraussetzung erfüllt, damit ab Mittwoch Firmen Anträge stellen und "die ersten Abschlagszahlungen vom 12. Februar an ausgezahlt werden" können, hieß es. Damit das dringend benötigte Geld auch wirklich schnell überwiesen werden kann, richtete Steinbach einen eindringlichen Appell: "Bitte, bitte, bitte den Antrag drei Mal durchlesen, ob alle Zahlen, ob alle Angaben  stimmen!". Sonst komme das Formular erstmal  "in den roten Korb" für Rückfragen, was Zeit koste.  

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Laut Prozedere sollen die Anträge der Firmen (mit mehr als einem Mitarbeiter) über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte oder Buchprüfer eingereicht werden. Diese Kosten würden zusätzlich erstattet, sagte Steinbach. Anspruchsberechtigt für Überbrückungshilfe III ist, wer Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent nachweisen kann, und zwar auch für den Dezember, wo der Lockdown verschärft worden war.  Förderzeitraum sei die Zeit von November 2020 bis Juni 2021, so dass auch Unternehmen eine Chance haben, die bisher leer ausgingen. 

Friseure bekommen rückwirkend Geld für Dezember 

Steinbach wies darauf hin, dass zum Beispiel Friseure, die mit der Verordnung  vom 16. Dezember 2020 an ihre Salons schließen mussten, rückwirkend für den Dezember Hilfe beantragen können. Es werde der gesamte Monat angesetzt, nicht tagesgenau abgerechnet, sagte er. "Das ist eine sehr kulante Regelung." Seit Beginn der Corona-Pandemie, wegen der aktuell immer noch etwa Gaststätten, Hotels  und die meisten Geschäfte geschlossen sind und viele andere Branchen leiden, gab es mehrere staatliche Hilfsprogramme. Dennoch fielen viele durch die Raster. Nach dem, was Steinbach nun für die so genannte Überbrückungshilfe III verkündete, ist dabei auch aus Erfahrungen, Fehlern und Defiziten gelernt worden. 

Diesmal auch Hilfe für große Firmen 

Steinbach wies darauf hin, dass diesmal auch große Unternehmen (Umsatz bis zu 750 Millionen Euro) antragsberechtigt seien.  Gezahlt werden bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat, für verbundene Unternehmen bis zu 3 Millionen Euro. Abschläge sollen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro überwiesen werden. Bei den letzten Programmen lag die Summe bei 10.000 Euro, was als praxisfern bemängelt wurde. 

Bis 7500 Euro für Solo-Selbstständige ab nächster Woche 

Schwierig ist auch in Brandenburg die Lage vieler Solo-Selbständigen: Eine eigene Landeshilfe war zunächst angekündigt, dann aber abgeblasen worden. Betroffene Unternehmer müssen zur Arbeitsagentur, was auch psychologisch schwierig ist. Mit dem aktuellen Programm können Solo-Sselbstständige ab kommender Woche eine "Neustarthilfe" beantragen, wobei diese einmalige Betriebskostenpauschale von maximal 7500 Euro laut Steinbach nicht mit  Sozialleistungen verrechnet wird. "In der Pauschale ist ein fiktiver Unternehmerlohn mitgedacht", betonte er.       

Veranstalter und Kultur: Ausfälle von 2020 werden erstattet 

Für Branchen, die die Krise besonders schwer getroffen hat und trifft, sind weitergehende Hilfen möglich: "Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden zusätzlich die Ausfall- und Vorbereitungskosten für März bis Dezember 2020 erstattet", heißt es. "Die besondere Fixkostenregelung für die Reisebranche (Erstattung von Provisionen, Ausfallkosten) wird fortgesetzt."  Laut Landesregierung werden für Einzelhändler die Abschreibungsmöglichkeiten auf das Umlaufvermögen erweitert. Das betrifft auch Wertverluste aus verderblicher Ware oder sonst einer dauerhaften Wertminderung unterliegenden Ware, wie saisonale Ware. Für  die Unternehmen der pyrotechnischen Industrie sollen  wegen der ausgefallenen Silvesterknallerei Lager- und Transportkosten auf die Abschreibung angerechnet werden. 

Steinbach: Wer zuletzt schließen musste, wird zuerst aufmachen dürfen    

Seit Beginn der Pandemie wurden in Brandenburg laut Steinbach über die Überbrückungshilfe I 22 Millionen Euro ausgezahlt, die Überbrückungshilfe II weitere 20,2 Millionen Euro. Außerdem sind 70,5 Millionen Euro "November-Hilfen" und 46,7 Millionen Euro "Dezember-Hilfen" bewilligt worden, wobei in beiden letzten Programmen 60/65 Prozent der Anträge bearbeitet seien. "Wir liegen deutlich über den Bundesdurchschnitt den der Bund mit 50 Prozent angibt", sagte Steinbach. Nach seinen Worten befürchten 8 bis 10 Prozent wegen der Coronakrise eine Insolvenz. Jenseits des Geldes mahnen Firmen eine klare Perspektive an, wann sie wieder loslegen können. Steinbach hielt sich da zurück, verwies auf die unwägbare Lage. Man könne sich auf eine "einfache Faustregel" einstellen, so der Minister. "Wer als letzter geschlossen wurde, wird als erster wieder anfangen können."   

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