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Auch in den Kammerspielen Kleinmachnow werden Schnelltest durchgeführt.

© ZB,ZB

Corona-Regeln verschärft: Was in der Mark zu Ostern erlaubt ist

Lockerung bei Kontaktregeln zu Feiertagen – aber Beschränkungen nachts. Modellprojekte starten nicht.

Potsdam - Brandenburg verschärft die Corona-Regeln mit einer Ausgangsbeschränkung über Ostern bei hohen Infektionszahlen. Das Kabinett beschloss am Dienstag in Potsdam, dass die bestehende Notbremse in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt um eine Ausgangsbeschränkung von Gründonnerstag bis Dienstag nach Ostern ergänzt wird. 

Die Notbremse greift bei einer Inzidenz – also einem Wert neuer Infektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche – von über 100 an drei Tagen in Folge. Diese Marke haben außer der Uckermark und Dahme-Spreewald alle Landkreise und kreisfreien Städte bereits übertroffen. Deswegen werden Lockerungen oder Modellprojekte nicht erlaubt. Die geänderte Corona-Eindämmungsverordnung gilt vorerst bis zum 18. April. Hier eine Übersicht:

AUSGANGSBESCHRÄNKUNG

Sie soll für den Zeitraum der Osterfeiertage vom 1. bis 6. April von 22 Uhr bis 5 Uhr in den Kreisen und kreisfreien Städten gelten, die eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei Tagen hintereinander haben. So sollen private Zusammenkünfte eingeschränkt werden.

TREFFEN

Die Notbremse wird über Ostern etwas gelockert: Unabhängig von der Inzidenz sind private Treffen mit Angehörigen von zwei Haushalten erlaubt, insgesamt dürfen sich höchstens fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen.

PFLEGEHEIME

Bei Besuchen in Einrichtungen gelten keine Begrenzungen, wenn mindestens 75 Prozent der Bewohner seit mindestens zwei Wochen die zwei notwendigen Impfungen erhalten haben. Zudem müssen die Beschäftigten geimpft sein, in der Einrichtung darf aktuell kein Corona-Ausbruch vorliegen.

LANDKREISE

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz dauerhaft erheblich über einem Wert von 100 liegt, müssen die Kreise und kreisfreien Städte weitere Maßnahmen ergreifen.

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ARBEIT

Unternehmen und Betriebe müssen ihren Beschäftigten auf der Grundlage eines individuellen Testkonzepts mindestens an einem Tag pro Woche einen Corona-Test ermöglichen.

KONTAKTVERFOLGUNG

Das Land führt dazu die Luca-App ein. Mit einem Landesvertrag könnten noch vor Ostern bis zu sechs und bis etwa Ende April alle Landkreise und kreisfreien Städte die Luca-App anwenden. Die Nutzung der App ist kostenfrei. Die App ermöglicht eine digitale Nachverfolgung von Kontaktpersonen bestätigter Corona- Fälle per Smartphone im direkten Austausch mit den Gesundheitsämtern.

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MODELLREGIONEN

Der Start der Modellprojekte wird vorerst verschoben. Potsdam, Cottbus, Brandenburg/Havel und der Kreis Uckermark wollen sich als Modellkommune bewerben. (dpa)

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