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In Bayern schon erlaubt, ab heute auch in Brandenburg wieder möglich: Einkauf für jedermann in Baumärkten.

© Nicolas Armer/dpa

Corona-Regeln in Brandenburg: Wie ab heute im Land gelockert wird

Museen, Kosmetiksalons und Tierparks dürfen öffnen, wenn die Inzidenz in Stadt oder Kreis unter 200 liegt.

Potsdam - Der Sieben-Tage-Inzidenzwert – die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus innerhalb einer Woche bei 100 000 Einwohnern – ist in Brandenburg am Wochenende weiter leicht gestiegen. Am Sonntag wurde ein Wert von 63,7 ermittelt, am Samstag lag er bei 63,1, wie das brandenburgische Gesundheitsministerium mitteilte. Trotz des leicht steigenden Wertes werden ab diesem Montag Lockerungen in den Corona-Verordnungen umgesetzt, die landesweit gelten. Auflagen müssen aber weiter beachtet werden. Grundsätzlich ist der Lockdown in Brandenburg aber bis zum 28. März verlängert. Ein Überblick über die Neuerungen:

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Wer darf ab sofort öffnen?

Mit der Umsetzung der neuen Eindämmungsverordnung dürfen ab sofort Museen öffnen. Ein individuelles Hygienekonzept muss aber vorliegen. Einige Museen werden sofort, andere später öffnen, hieß es vom Museumsverband Brandenburg. Das werde sich vermutlich bis Ostern hinziehen. Auch der Einzelhandel darf unter strengen Auflagen wieder öffnen. Nicht zuletzt können auch so genannte körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik wieder angeboten werden. Wenn keine Maske getragen werden könne, müssten Kunden einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen, hieß es aus der Kosmetiker-Innung der Kammerbezirke Frankfurt (Oder). Babyfachmärkte, bestimmte Kultur- und Freizeiteinrichtungen, öffentliche Bibliotheken oder Tierparks stehen ebenfalls offen.

Gibt es Änderungen bei bereits geöffneten Geschäften?

Offen für das normale Publikum sind in Brandenburg nun auch wieder Baufachmärkte. Bislang durften nur Gewerbetreibende dort einkaufen. Da die Baumärkte in Berlin weiter geschlossen sind, wird mit einem Andrang aus der Hauptstadt gerechnet, bereits an diesem Montag, denn in Berlin ist der Internationale Frauentag ein Feiertag.

Weiterhin nur Außer-Haus-Verkauf. Die Gastronomie darf nach wie vor nicht für Gäste vor Ort öffnen. 
Weiterhin nur Außer-Haus-Verkauf. Die Gastronomie darf nach wie vor nicht für Gäste vor Ort öffnen. 

© Ottmar Winter PNN

Was bleibt weiterhin geschlossen?

Nicht öffnen dürfen weiterhin Theater, Clubs, Kinos oder Schwimmbäder. Gaststätten ist wie bisher nur der Außerhausverkauf gestattet.

Welche Änderungen gibt es bei den Kontaktbeschränkungen?

Auch die wurden gelockert. So dürfen sich nun zwei Haushalte mit bis zu fünf Menschen treffen, bisher war es ein Haushalt mit einer weiteren Person.

Wie geht es an den Schulen weiter?

Für diese Woche gibt es keine Änderungen im Vergleich zu den bestehenden Regeln des Wechselunterrichts an Grundschulen und Präsenzunterricht für Abschlussklassen und für Schüler mit Förderbedarf. Erst ab dem 15. März folgen Neuerungen für weitere Schulformen: Dann gibt es nach der Verordnung an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen oder Oberstufenzentren auch im Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht.

Kann es wieder zu Einschränkungen kommen?

Übersteigt die Sieben-Tage-Inzidenz für mindestens drei Tage ununterbrochen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt den Wert von 200, gelten laut Verordnung wieder schärfere Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen auf regionaler Ebene – für mindestens 14 Tage.

Welche Ausnahmen bleiben aufgrund der Pandemie noch bestehen?

Auf Autobahnen in Brandenburg dürften viele Lastwagen noch einige Wochen länger sonntags und an Feiertagen fahren als bislang geplant. Die Ausnahme vom Fahrverbot ist verlängert worden. Vorerst bis 5. April dürfen nach Angaben des Bundesamts für Güterverkehr Lastwagen sonntags fahren, die den Einzelhandel beliefern. Noch bis Ende Juni gilt auch eine Ausnahme für Fahrzeuge, die Corona-Impfzentren beliefern. Groß- und Schwertransporter sind weiterhin an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. 

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