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Im öffentlichen Nahverkehr soll weiter eine Maske getragen werden.

© Sebastian Gabsch

Corona-Regeln in Brandenburg: Land hält teilweise an Masken- und Testpflichten fest

Am Dienstag berät das Kabinett über die neuen Bestimmungen. Klar ist: In bestimmten Bereichen bleiben Schutzmaßnahmen bestehen.

Potsdam - Das Brandenburger Kabinett will am Dienstag über die neuen Corona-Bestimmungen ab kommenden Sonntag beraten, wenn nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz wesentliche Einschränkungen aufgehoben sind. Voraussichtlich sollten Masken- und Testpflichten in bestimmten Bereichen zunächst bis Ende April fortbestehen, um besonders gefährdete Gruppen zu schützen, teilte Regierungssprecher Florian Engels am Montag auf Anfrage mit.

So soll es eine Maskenpflicht weiter in geschlossenen Räumen in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge geben. Auch im öffentlichen Nahverkehr soll weiter eine Maske getragen werden. In den Schulen soll es keine Maskenpflicht mehr geben.

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Testpflichten sollen weiter bestehen für nicht-immunisierte Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie für nicht-immunisierte Schüler und Lehrkräfte. Auch in den Kitas und Krippen sollen weiter Testpflichten für nicht immunisierte Kinder und Erzieherinnen gelten.

Für regionale Hotspots sind weitergehende Beschränkungen möglich. Unter welchen Voraussetzungen dies in Brandenburg greifen solle, werde ebenfalls im Kabinett beraten, sagte Engels. (dpa)

Klaus Peters

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