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Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke (SPD), im Hintergrund Britta Ernst (l., SPD), Brandenburger Ministerin für Bildung, Jugend und Sport. 

© Soeren Stache/dpa

Corona-Regeln für den Schulstart: Maskenpflicht auch für märkische Grundschüler

Nach den Ferien müssen vorübergehend alle Kinder im Unterricht Mund-Nasen-Schutz tragen. Werbekampagne zum Impfen startet.

Potsdam - Aus Sorge vor einer Corona- Verbreitung durch Reiserückkehrer müssen nach den Sommerferien auch Brandenburger Grundschüler zwei Wochen lang Masken im Unterricht sowie im Hort tragen. Ab dem 21. August gilt die Maskenpflicht dann wie bisher nur für Schüler ab Klasse 7. Das beschloss das Kabinett am Mittwoch mit einer neuen Umgangsverordnung. Um nach der Urlaubszeit am 9. August möglichst sicher in den Präsenzunterricht in voller Klassenstärke gehen zu können, seien diese zwei „Schutzwochen“ wichtig, erklärte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) am Mittwoch in Potsdam. Vergangene Woche hatte das Kabinett noch geplant, die Maskenpflicht nur bei den älteren Schülern beizubehalten.

Verlängerung der Schutzzeit sei derzeit nicht geplant

Das Tragen einer Maske sei gerade für Grundschüler eine Einschränkung, räumte Ernst ein. Aber da im Klassenzimmer der Mindestabstand nicht eingehalten werden könne, sei die Vorsichtsmaßnahme nötig. „Unsere Kinder sollen Präsenzunterricht haben und Freunde treffen können“, betonte auch Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Eine Verlängerung der zweiwöchigen Schutzzeit falls die Corona-Zahlen weiter deutlich steigen sei derzeit nicht geplant, so Ernst.

Brandenburg Bildungsministerin Britta Ernst (SPD).
Brandenburg Bildungsministerin Britta Ernst (SPD).

© Soeren Stache/dpa

Für alle Schüler gilt weiterhin, dass sie zweimal pro Woche einen negativen Corona-Selbsttest vorlegen müssen, wenn sie nicht vollständig geimpft oder von Covid-19 genesen sind. Ernst appellierte zudem an die Lehrer, die Klassenräume regelmäßig zu lüften. Das helfe, die Ansteckungsgefahr zu senken. Für Räume in Grundschulen und Kitas, die nicht gelüftet werden können, sollen über ein Bundesprogramm mobile Luftfilteranlagen angeschafft werden. Ob das Land einen Beitrag dazu leiste und wie viele Schulen ausgerüstet werden können, sei noch nicht klar. „Einen flächendeckenden Einsatz von Luftfiltern halte ich nicht für erforderlich“, sagte Ernst auf Nachfrage.

Woidke hofft auf Impfempfehlung für Kinder ab 12 Jahren

Regierungschef Woidke machte deutlich, dass er auf eine baldige Impfempfehlung für Kinder ab zwölf Jahren durch die Ständige Impfkommission (Stiko) hoffe. Diese rät bislang nur bei Kindern und Jugendlichen aus gesundheitlichen Risikogruppen – und Risikofamilien zu einer Corona-Impfung. Bislang können Eltern nur auf eigenen Wunsch und nach Beratung ihre Kinder beim Arzt impfen lassen. Um Jugendliche zu erreichen, plane das Land laut Ernst mobile Impfangebote in den Oberstufenzentren. Wie viele Lehrer ihre Impfangebote wahrgenommen haben, dürfe das Land aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfassen. Nach Abfragen bei den Schulen gehe sie aber davon aus, dass 75 bis 90 Prozent der Lehrkräfte zum Start des neuen Schuljahres einen vollständigen Impfschutz haben.

Land plant eigene Impfkampagne

Da die Impfbereitschaft nachlasse, will das Land am Freitag flankierend zur Bundeskampagne („Deutschland krempelt die Ärmel hoch“) eine eigene Werbeaktion mit Plakaten, Online-, Radio- und Fernsehspots starten, wie Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft ankündigte. Impfmüdigkeit mache sich breit. „Das ist ein fataler Trend“, sagte er mit Blick auf die besonders ansteckende Delta-Variante, die in Brandenburg mit 70 bis 80 Prozent dominiere. Durch niedrigschwellige Angebote könnten aber Menschen erreicht werden, so Woidke. Bislang haben in Brandenburg 55,4 Prozent der Bevölkerung eine Erst- und 47,5 Prozent auch eine Zweitimpfung erhalten. Die Zahl der Infektionen nimmt dabei wieder zu, am Mittwoch gab es laut Gesundheitsministerium 45 neue Corona-Fälle. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt landesweit bei 5,7.

Trotzdem sollen in Brandenburg von Anfang August an wieder größere Veranstaltungen unter Auflagen möglich sein. Ab 1000 Gästen ist die Personenzahl auf höchstens 50 Prozent der Besucherkapazität der jeweiligen Einrichtung begrenzt.

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