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Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) bei der Pressekonferenz am 15. April.

© Sören Stache / dpa

Corona-Maßnahmen in Brandenburg: Was wird wann wieder erlaubt sein?

Brandenburgs Kenia-Regierung will vorsichtige Lockerungen. Das Erreichte dürfe nicht aufs Spiel gesetzt werden, sagt der Regierungschef. Kitas, Restaurants und Kneipen bleiben zu. 

Potsdam - Auch in Brandenburg geht es nun um erste Lockerungen, um kleine Schritte. Um nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das hat Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) auf einer Pressekonferenz in Potsdam klar gestellt, nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der 16 Bundesländer nach einer vierstündigen Videokonferenz einen einstimmigen Beschluss zum weiteren Corona-Krisenmanagement gefasst haben. Danach bleibt es bundesweit bei den Kontaktsperren bis zum 3. Mai, es wird aber ein stufenweises Hochfahren begonnen.

Was bedeutet das nun konkret für das Land Brandenburg, für Potsdam? Ein Überblick.

Wie geht Brandenburg mit dem Bund-Länder-Beschluss um?

Es wird weitgehend umgesetzt, Detailfragen sind aber noch offen. Brandenburgs Regierung befürwortet das Prinzip „Gleichschritt“ mit dem Bund, vor allem aber mit dem Land Berlin. Bis Freitag sollen die konkreten Landesvorgaben klar sein. Dann will das Kabinett erneut eine Novelle der Eindämmungsverordnung beschließen. Die Bund-Länder-Einigung wird dafür „der Rahmen“ sein, wie Woidke sagte. Abweichende Landesregelungen in Details sind nicht ausgeschlossen. In einer Telefonschaltkonferenz mit den 18 Landräten und Oberbürgermeistern gab es noch keine Signale, wo Brandenburg vielleicht ausscheren könnte.    

Was wurde denn nun beschlossen?

Nach dem Elf-Seiten-Beschluss haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bei einer Telefonkonferenz darauf geeinigt, die Beschränkungen im öffentlichen Leben „in kleinen Schritten“ zu lockern. Das Ziel sei, so steht es in dem den PNN vorliegenden Papier, „den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Freizügigkeit zu ermöglichen und die gestörten Wertschöpfungsketten wiederherzustellen“. Jeder Schritt müsse aber so vollzogen werden, und „in jedem Einzelfall durch Schutzmaßnahmen so begleitet werden, dass das Entstehen neuer Infektionsketten bestmöglich vermieden wird“. Alles geschieht im Hinblick darauf, dass „die Infektionsdynamik so moderat bleiben muss, dass unser Gesundheitswesen jedem Infizierten die bestmögliche Behandlung ermöglichen kann und die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe minimiert wird“. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) formulierte es mit Blick auf das Drama in der Landeshauptstadt so: Das „Supercluster Potsdam“ zeige, wie gefährlich das Virus sei, wie schnell alles außer Kontrolle geraten könne.  

Was gilt für alle Bürger?

Die bisherigen Beschränkungen, also die Kontaktsperren, sollen nun bis 3. Mai in Kraft bleiben. In der Öffentlichkeit sollen die Menschen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort „nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten“. Verstöße sollen weiterhin von den Ordnungsbehörden sanktioniert werden.

Wann machen die Schulen und Kitas in Brandenburg wieder auf?

Wie überall in Deutschland sollen die Schulen ab 4. Mai stufenweise öffnen, also zuerst die Jahrgänge, die vor einem Abschluss stehen. Die Kitas bleiben erst einmal zu. Allerdings soll die Notbetreuung in den Kitas erweitert werden. „In der jetzigen Situation halte ich eine Kita-Öffnung, eine allgemeine, nicht für verantwortbar", sagte Woidke.  

Was ist mit den Geschäften?

Der Bund-Länder-Beschluss sieht vor, dass zuerst Geschäfte mit einer Ladengröße von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen. Und unabhängig von der Ladengröße Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Das konkrete Datum legen die Länder fest. Brandenburg will das am Freitag entscheiden, möglichst gemeinsam und synchron mit Berlin, wie Woidke sagte. Als Datum der möglichen Ladenöffnung nannte er den 27. April.  Die zurückhaltende Linie begründete Woidke damit, dass Menschenmassen in den Innenstädten, eine zu große Belebung, vermieden werden sollen, um das Infektionsgeschehen nicht zu beschleunigen. Es gehe nicht um Misstrauen gegenüber den Händlern. Was schon geöffnet bleiben durfte, bleibt geöffnet.

Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke (r., SPD) mit Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen) und Michael Stübgen (CDU).
Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke (r., SPD) mit Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen) und Michael Stübgen (CDU).

© Sören Stache/dpa

Gibt es eine Maskenpflicht?

Nein. In Deutschland nicht, aber auch in Brandenburg nicht. Es gibt die bundesweite Empfehlung, Masken zu tragen, etwa beim Einkaufen.

Und die Friseure?

Es ist paradox. Als die ersten Einschränkungen beschlossen wurden, durften zunächst die Friseure noch geöffnet bleiben, als die Läden schon zu waren. Nun wird es, wenn Brandenburg nicht ausschert, andersherum sein: „Friseurbetriebe können sich vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen“, heißt es im Bund-Länder-Beschluss.  

Was soll geschlossen bleiben?

Diese Liste bleibt lang: Das sind Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, „weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist“, heißt es. „Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.“ Nicht öffnen dürfen Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, geschlossen bleiben auch „Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Galerien, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen“. Auf der Nein-Liste stehen auch „Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm-und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, Outlet-Center, Spielplätze, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen".

Und die Gaststätten?

Die bleiben wie bisher für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. „Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause“, so die Einigung.   

Und Vereine und Musikschulen?

Auch da sind normale Verhältnisse nicht in Sicht. „Verboten sind“, heißt es in dem Beschluss, „Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich.“  

Was ist mit Fußballspielen, Konzerten oder anderen Großereignissen?

Für sie alle ist der Sommer gestorben. „Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.“

Die konkreten Brandenburg-Vorgaben hängen nun von der Landesregierung ab. Ist sich Kenia einig?

Bislang ja. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) deutete aber auf der Pressekonferenz an, dass sie sich mutigere Lockerungen gewünscht hätte. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hingegen warnte, das Erreichte – also die verlangsamte Ausbreitung des Virus – aufs Spiel zu setzen. Seine Botschaft war, dass sich die Brandenburger auf eine längere Zeit mit Einschränkungen einstellen müssen. Das Leben, „wie wir es kannten und lieben“, sagte Woidke, werde erst dann wieder möglich sein, wenn es einen Impfstoff gegen das hochgefährliche Virus gibt.  

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