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Brandenburgs Bildungsministerin Britta Ernst (SPD).

© dpa

Corona-Beschluss: Der Stufenplan für Brandenburgs Schulen

Die Infektionszahlen bieten laut Bildungsministerin Britta Ernst keinen Anlass zur Entwarnung. Die Schulen sollen daher schrittweise öffnen, wenn es die Corona-Kennwerte zulassen. 

Potsdam - An Brandenburgs Schulen wird es - mit wenigen Ausnahmen - auch weiterhin keinen Präsenzunterricht geben. Das teilte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) am Montag nach einem entsprechenden Beschluss der Kultusministerkonferenz, deren neue Vorsitzende sie ist, mit. Die Infektionszahlen böten „keinen Anlass zur Entwarnung“, auch Schulen müssten daher einen Beitrag zur Kontaktreduzierung leisten.

Zwar legte das Ministerium einen Stufenplan zur schrittweisen Wiedereröffnung vor - der jedoch offen lässt, anhand welcher Corona-Kennwerte entschieden wird, wann die jeweils nächste der insgesamt vier Stufen in Kraft tritt. In der aktuell gültigen Stufe 1, dem sogenannten harten Lockdown, ist Präsenzunterricht nur in den Abschlussklassen vorgesehen, auch Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet, Eltern können dort über die Teilnahme ihrer Kinder am Unterricht entscheiden. 

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In Stufe 2 sollen Grundschulen sowie weitere Förderschulen wieder für den Präsenzunterricht öffnen. In Stufe 3 ist ab Klassenstufe 7 ein sogenanntes „Wechselmodell“ mit zusätzlichem Distanzunterricht vorgesehen. Dabei soll ein Teil der Schüler Montag, Mittwoch und Freitag im Präsenzunterricht beschult werden, der andere Dienstag und Donnerstag - und das im wochenweisen Wechsel. Entsprechende Konzepte für Distanzlernen und Wechselmodelle seien von den Schulen erarbeitet und von der Schulaufsicht begutachtet worden, heißt es aus dem Ministerium. 

In Stufe 4 findet dann wieder vollständiger Präsenzunterricht statt. An den Prüfungsterminen für die 10. Klassen und das Abitur wird vorerst festgehalten, auch die Termine für die Übergangsverfahren in die Klassen 5, 7 und 11 bleiben zunächst bestehen, so das Ministerium. Neu ist, das Lehrerinnen und Lehrer künftig Leistungen im Distanzunterricht benoten können: So wird etwa eine mündliche Leistungskontrolle per Telefonkonferenz möglich, Klausuren können im Umfang reduziert oder durch häusliche Arbeiten ersetzt werden.

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