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Der Druck wird größer auf Wirtschaftsminister Christoffers.

© dpa

Christoffers unter Druck: Brandenburger Fördergeld-Affäre weitet sich aus

Landes-Investitionsbank gab 3,2 Millionen an HBS frei, obwohl Förder-Auflagen nicht erfüllt waren

Potsdam - In der Betrugs-Affäre um die Pleitefirma Human BioSciences (HBS) haben alle beteiligten Institutionen Brandenburgs versagt. Das geht aus den PNN vorliegenden Dokumenten der Förder-Akte für das gescheiterte 40-Millionen-Projekt in Luckenwalde hervor, mit dem das Land mindestens 6,5 Millionen Euro verlor, mit der vom Finanzamt gezahlten Investitionszulage wahrscheinlich mehr als zehnMillionen Euro. Nach den Unterlagen hätten Investitionsbank (ILB), Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke), aber auch die Staatsanwaltschaft verhindern können, dass noch am 27. September 2012 an die HBS 3,2 Millionen Euro überwiesen wurden – obwohl es zu dem Zeitpunkt längst Hinweise auf Betrug, Unseriosität und fehlende Bonität gab. Und die ILB zahlte nach PNN-Recherchen das Geld im Widerspruch zum geltenden HBS-Förderbescheid aus, obwohl dort geforderte Banknachweise zu Bonität und sicherer Gesamtfinanzierung nicht vorlagen. Heute tagt der brandenburgische Landtag wegen der Affäre auf CDU-Antrag in einer Sondersitzung.

Zwar hat sich jetzt Mnisterpräsident Dietmar Woidke (SPD) in einem Interview mit der „Lausitzer Rundschau“ hinter Christoffers gestellt, den er sogar „rundum“ entlastet sieht: „Es gibt keinen weiteren Anlass für Kritik.“ Wodike sieht danach Versäumnisse allein in der früheren SPD-CDU-Regierungszeit, wo unter Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns (CDU) der Förderbescheid für das Projekt erteilt wurde. Wie Christoffers erklärte auch Woidke, dass die HBS aufgrund dieses Förderbescheides aus 2008 einen Rechtsanspruch auf Fördermittel gehabt habe, die im September 2012 ausgezahlt werden mussten. Genau das trifft nach den den PNN vorliegenden Dokumenten nicht zu, im Gegenteil. Als die ILB – nach enger Konsultation mit dem Wirtschaftsministerium und Christoffers – 2012 die 3,2 Millionen Euro überwies, verstieß sie selbst gegen den erteilten Förderbescheid. In dem Bescheid vom 24.Oktober 2008 gibt es nämlich eine Auflage an die HBS, die auch bei späteren Änderungen des Bescheides 2009 und 2011 unberührt blieb, nämlich diese: „Bei jedem Mittelabruf sind eine Bestätigung des Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters ... und eine Bestätigung der Hausbank über die gesicherte Gesamtfinanzierung sowie eine aktuelle Bonitätsbescheinigung einzureichen.“ Beides konnte die HBS nicht vorlegen, was der ILB, dem Wirtschaftsministerium und dort auch dem Minister Christoffers bekannt war. Alle gaben sich stattdessen mit einer Erklärung der Wirtschaftsprüfer der HBS zufrieden, dass die Gesamtfinanzierung gesichert sei. Dabei gab es seit Monaten einen Baustopp. Und Vertreter der HBS hatten bei einem Termin mit Christoffers, ILB und Ministeriellen am 26. September 2012 von drohender Zahlungsunfähigkeit gesprochen, falls die Millionenrate nicht gezahlt wird. Am Tag nach diesem Termin, am 27. September 2012 gab die ILB die Gelder frei, obwohl sie selbst noch am 25. September 2012 ausweislich der Unterlagen selbst Bedenken hatte und die Notwendigkeit für weitergehende Untersuchungen sah. Und zwar weil es Zahlungsströme nach Indien gebe, keine Informationen zur HBS-Zuverlässigkeit und die Hausbank die erforderlichen Bestätigung der Gesamtfinanzierung und Bonität nicht abgebe, wie es in einer Briefing-Mail des Wirtschaftsministeriums an Christoffers vom 25.September für dessen Verhandlungen mit HBS am Folgetag heißt. Über die Betrugshinweise im Fall HBS war Christoffers nach den Unterlagen seit Frühjahr 2012 informiert.

Am 3. April 2012 hatte Brandenburgs Förderbank (ILB) die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, mit präzisen Hinweisen auf Betrug, und zwar nicht nur anonyme, sondern auch aufgrund von Aussagen eines beteiligten Ingenieurs. Ausdrücklich bat die ILB die Potsdamer Staatsanwaltschaft um eilige Bearbeitung: „Da weitere Auszahlungen anstehen und eine Klärung dringend erforderlich ist, sind wir auf die kurzfristige Unterstützung der Ermittlungsbehörden angewiesen.“ Die ließ lange auf sich warten. Erst im November 2012 forderte die Staatsanwaltschaft Akten an, Ermittlungen wurden erst im Sommer 2013 aufgenommen.

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