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Nicht ohne Risiko. Auch wenn die Auflagen für Chöre – hier das Adventssingen der Potsdamer Chöre in der Nikolaikirche 2017 – gelockert wurden, so bleibt wegen der Aerosol-Problematik die Gefahr einer Verbreitung des Virus.

© Ronny Budweth

Chöre mit Abstandsregel: Es darf in Brandenburg gesungen werden

Brandenburg lässt Chören Spielraum, während in Berlin das Singen wegen Corona-Risiko verboten ist.

Potsdam - In Berlin ist es ein Riesenthema, in Brandenburg sieht man es offensichtlich weniger dramatisch: Das Chorsingen, das in der Hauptstadt aufgrund der Corona-Ansteckungsgefahr durch Aerosole in geschlossenen Räumen schlicht verboten ist, ist in der neuen Corona-Verordnung des Landes nicht mehr explizit geregelt. Das bestätigte Dominik Lenz, stellvertretender Sprecher des Potsdamer Gesundheitsministeriums, jetzt gegenüber den PNN.

Abstand muss gewahrt werden

Chöre, die in Brandenburg singen wollen, müssten sich deswegen an den allgemeinen Abstandsregeln der Verordnung orientieren. „Wichtigste Voraussetzung: Die räumlichen Bedingungen müssen den weiter gültigen Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleisten“, sagte Lenz. „Im Innern definiert sich die Teilnehmerzahl also nach der Größe des Probenraumes einhergehend mit dem Abstandsgebot.“ Außerdem müsse durch regelmäßiges Lüften die Raumluft „erneuert“ werden. Für eine später eventuell notwendige Kontaktnachverfolgung seien darüber hinaus für jedes Treffen Listen mit allen anwesenden Teilnehmern anzulegen.

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In der bis zum 15. Juni geltenden Verordnung des Landes waren noch weit größere Abstände für das Chorsingen festgelegt worden: Damals sollten die Chorsänger drei Meter Abstand untereinander und sechs Meter Abstand in „Singerichtung“, also in die Richtung, in die beim Singen ausgeatmet wird, einhalten. Ministeriumssprecher Lenz empfiehlt, sich nach Möglichkeit auch weiter an der alten Regelung zu orientieren. Denn das gemeinsame Singen in der Gruppe berge „insbesondere wegen der Aerosol-Problematik ein erhöhtes Infektionsrisiko, falls Covid-19 in die Gruppe eingetragen wird.“ Deswegen wäre der beste Ort für Chorproben wohl auch weiterhin „ein Ort im Freien mit großzügigem Abstand zwischen Sängerinnen und Sängern.“ Keine Regelungen enthält die aktuelle Landesverordnung auch für das Singen in den Gottesdiensten der Kirchen. Hier empfehlen allerdings die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland und das katholische Erzbistum Berlin ihren Gemeinden, darauf so weit wie möglich zu verzichten.

"Ein erschreckendes Kulturverständnis"

Berliner Chöre dürften die in Brandenburg geltenden Regelungen indes mit großer Freude aufnehmen. Noch vergangenen Montag hatte etwa Christian Höppner, Präsident des Deutschen Musikrats, vor den dramatischen Folgen der Entscheidung des Berliner Senats zum Totalverbot des Chorsingens gewarnt. „Die Entscheidung des Berliner Senats, gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen zu verbieten, ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern offenbart ein erschreckendes Kulturverständnis", sagte Höppner damals. „Singen ist elementar für die Kulturnation Deutschland und unter Wahrung der Hygienevorschriften sehr wohl in geschlossenen Räumen möglich.“ Vom Singen befreite Kindertagesstätten, Schulen, Musikschulen und Konzerthäuser „würden das Ende gestaltender Kulturpolitik“ bedeuten und wären die furchtbare Vision einer verstummten Nation.

Am besten draußen singen

Am Montag hat auch der Landeskirchenmusikdirektor der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Gunter Kennel, das in Berlin geltende Singverbot für Chöre in geschlossenen Räumen kritisiert. Er äußerte in dieser Zeitung, dass bei Einhaltung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen es beim Chorsingen in geschlossenen Räumen kein höheres Infektionsrisiko als bei anderen erlaubten Tätigkeiten der beste Ort für Chorproben wohl auch weiterhin „ein Ort im Freien mit. Die entsprechende Corona-Schutzverordnung des Berliner Senats treffe auch alle weltlichen Chöre und sei „nicht konsistent“, so Kennel. Nach Protesten der Landeskirche und von Chören habe Kultursenator Klaus Lederer (Linke) Gesprächsbereitschaft signalisiert, sagte er weiter.

(mit Kix)

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