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CDU-Bundestagskandidatin: Zivilklage gegen Saskia Ludwig

Ex-„Welt“-Chefreporter Karutz fordert knapp 9000 Euro von CDU-Bundestagskandidatin. Der Streit um dieses Honorar geht nun vor Gericht. Denn Saskia Ludwig bestreitet die Vereinbarung.

Potsdam/Berlin - Nur eine Seite sagt die Wahrheit: Nun muss das Potsdamer Landgericht entscheiden, ob die Brandenburger CDU-Landtagsabgeordnete und Bundestagskandidatin Saskia Ludwig den früheren „Welt“-Chefreporter und langjährigen DDR-Korrespondenten Hans-Rüdiger Karutz um 8925 Euro geprellt hat – oder seine Forderung unberechtigt ist. Im Auftrag des 76-jährigen Karutz hat die Kanzlei von Rechtsanwalt Peter-Michael Diestel jetzt Zivilklage gegen Ludwig eingereicht, die aktuell als Direktkandidatin in Potsdam und dem Umland (Wahlkreis 61) für den Bundestag kandidiert.

In der den PNN vorliegenden zehnseitigen Klageschrift wird auf Erfüllung der mündlichen Vereinbarung gepocht, mit der Karutz nach eigener Darstellung am 15. Juni 2017 von Ludwig persönlich als Wahlkampfberater für Pressefragen im aktuellen Wahlkampf angeheuert worden war. Und zwar für ein Monatssalär von 3000 Euro. „Die Beklagte reagierte auf diesen Vorschlag des Klägers mit den Worten ,gut, einverstanden’ und nickte zustimmend mit dem Kopf“, heißt es in der Klage. „Die Parteien einigten sich auf eine Zusammenarbeit, die bis zum Abschluss der Bundestagswahl und darüber hinaus andauern sollte, nämlich bis Ende September.“ Karutz ist bereit, dies im Gericht auszusagen. Falschaussagen vor Gericht sind strafbar.

Karutz' Anwalt: Strafanzeige gegen Ludwig abhängig vom Verlauf des Verfahrens

Dagegen bestreitet Ludwig, allerdings nicht persönlich, sondern über ihren Anwalt Christian Oliver Moser, jedwede Vereinbarung mit Karutz. Zwei Tage nach dem Treffen mit Karutz im Potsdamer Café „Heider“ hatte sie ihm per Mail mitgeteilt, dass sie ihn doch nicht benötige, ohne weitere Begründung. Karutz hatte laut Klageschrift bereits erste Dienste erbracht, etwa an einer Beratung des Ludwig-Wahlkampfteams am 16.Juni teilgenommen. „So kann man mit meinem Mandanten, den ich seit 27 Jahren als zutiefst seriösen Journalisten kenne und schätze, nicht umgehen“, sagte Diestel den PNN, der nach der Wende erster CDU-Fraktionschef im Brandenburger Landtag und 1990 Innenminister der ersten und letzten demokratischen DDR-Regierung war.

Vom Verlaufe des Verfahrens werde es abhängen, ob man auch Strafanzeige gegen Ludwig stelle, sagte Diestel. „Man kann einen Fehler ja immer auch noch korrigieren.“ Karutz habe einen „klaren Anspruch“. Auch eine mündliche Vereinbarung gelte. Es sei ärgerlich, „dass Frau Ludwig, die ein Lichtblick in der brandenburgischen CDU ist, sich hier so in einen Irrtum verrennt“, sagte Diestel. „Ich halte Frau Ludwig für eine kluge Frau. In dem Fall ist sie aber schlecht, ja ausgesprochen dämlich beraten.“ In der Zivilklage von Karutz werden bereits mögliche Zeugen genannt, die seine Darstellung zu den Abläufen stützen sollen. Einer davon ist Hans Herrmann Tiedje, der frühere „Bild“-Chefredakteur und Aufsichtsratschef der PR-Agentur WMP Eurocom AG, der den Kontakt zu Ludwig vermittelt hatte. Außerdem werden einige Ludwig-Mitstreiter aufgeführt, die bei einer Sitzung des Wahlkampf- Teams mit Karutz am 16.Juni dabei waren. Auf jener Sitzung war nach seinen Worten auch über eine Beschwerde beraten worden, dass beim DAK-Firmenlauf ein 37-jähriger Polizist für das Team „Saskia Ludwig“ in der Kategorie „Bester Azubi“ angemeldet war und gewonnen hatte, obwohl er gar kein Azubi ist. Nach der Veröffentlichung des Falls in den PNN war dem Ludwig-Läufer vom Veranstalter der Sieg aberkannt und dem Zweitplatzierten, einem 15-jährigen Gymnasiasten aus Potsdam, der Siegertitel zugesprochen. Eine Erklärung Ludwigs, wie es zu dem unfairen Siegertitel kam, gibt es bislang nicht. Doch hat sich Ludwig zumindest inzwischen zu diesem Fall erstmals persönlich geäußert. „Das war ein Fehler“, sagte sie der „MAZ“. Gegenüber den PNN hatte sie eine persönliche Stellungnahme abgelehnt.

Nur ein „normales Vorstellungsgespräch"?

Zur Klage von Karutz äußerte sich Ludwig nicht selbst, sondern ihr Anwalt Christian Oliver Moser. Es überrasche nicht, dass die Klage vor der Bundestagswahl eingereicht wurde, so Moser. Die Forderung von Karutz sei unberechtigt. „Mangels eines vertraglichen Anspruches von Herrn Karutz stehen die Chancen für ihn äußerst schlecht.“ Vor allem aber widerspricht Moser im Namen der CDU-Politikerin der Darstellung, dass sich Karutz und Ludwig auf eine Zusammenarbeit gegen ein Monatssalär von 3000 Euro geeinigt hatten. Zitat: „Es handelte sich um ein normales Vorstellungsgespräch, welches mit einer höflichen Absage unserer Mandantin endete, nicht mehr und nicht weniger.“ Karutz hatte zudem schon im Juni unmittelbar nach der Ludwig-Absage angeboten, die Angelegenheit mit einem Vergleich – gegen eine Zahlung von 2000 Euro – zu bereinigen. Dass Ludwig dies ausschlug, begründete Moser so: „Unsere Mandantin hat – ohne hierzu verpflichtet gewesen zu sein – Herrn Karutz angeboten, seine Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch zu erstatten.“ Dieses „freundliche Zugeständnis“ habe Karutz aber abgelehnt. Wer lügt, ob der Journalist und Kläger oder die CDU-Politikerin, kann nun das Potsdamer Landgericht herausfinden.

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