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Andreas Kalbitz, AfD-Fraktionsvorsitzender im Brandenburger Landtag, am Rande einer mündlichen Verhandlung des AfD-Bundesschiedsgerichts in Stuttgart.

© Sebastian Gollnow/dpa

Bundesschiedsgericht bestätigt Entscheidung: Kalbitz bleibt aus der AfD ausgeschlossen

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag ist vor dem Bundesschiedsgericht gescheitert. Dieses bestätigte den Partei-Rauswurf.

Stuttgart/Berlin - Der Rechtsaußen-Politiker Andreas Kalbitz muss die AfD endgültig verlassen. Das Bundesschiedsgericht habe die vom Bundesvorstand im Mai beschlossene Annullierung der Mitgliedschaft im Hauptsacheverfahren bestätigt, teilte die AfD am Samstag mit. „Das Urteil war erwartbar, wenn man die politischen Mehrheitsverhältnisse im Schiedsgericht kennt. Es überrascht nicht wirklich“, sagte Kalbitz der Deutschen Presse-Agentur. Er hatte vorher bereits angekündigt sich dagegen zivilrechtlich zur Wehr setzen zu wollen. „Inhaltlich halte ich das für unrechtmäßig.“

Ein Dutzend Anhänger versammelte sich vor der Tür

Kalbitz erschien persönlich zu der Sitzung. Vor Beginn versammelten sich vor der Tür rund ein Dutzend Anhänger, um ihm den Rücken zu stärken. „Wir sind alle bei dir“ und „Kopf hoch!“ riefen sie ihm auf dem Weg zur Sitzung zu und reckten die Daumen nach oben. Zwei Männer trugen Schilder mit den Sprüchen: „Kalbitz ist gut“ sowie „Kalbitz soll bleiben, Meuthen muß weg!“.

Auch Parteichef Jörg Meuthen nahm an der Sitzung teil. Er zeigte sich nach der mündlichen Verhandlung am Nachmittag zuversichtlich, dass das Schiedsgericht der Position des Bundesvorstandes folgen werde: „Wir sind uns unserer Rechtsposition sehr sicher.“

Landgericht hatte Annullierung für unzulässig erklärt

Im Mai hatte der AfD-Bundesvorstand Kalbitz aus der Partei geworfen. Als Grund gab er an, Kalbitz habe bei seinem Parteieintritt eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben. Kalbitz bestreitet die Mitgliedschaft in der HDJ.

Das Berliner Landgericht hatte später in einem Eilverfahren die Annullierung der Parteimitgliedschaft für unzulässig erklärt. Es begründete dies damit, dass nach dem Parteiengesetz für die Beendigung einer Mitgliedschaft das Schiedsgericht der Partei und nicht der Bundesvorstand zuständig sei.

Das Gericht hatte Kalbitz seine Mitgliedsrechte bis zu einer Entscheidung des Bundesschiedsgerichtes in der Hauptsache zurückgegeben. „Diese Entscheidung ist mit dem heutigen Tag erfolgt. Die Annullierung ist rechtsgültig“, teilte die Partei am Samstag mit. Wie berichtet hatte die Brandenburger AfD-Landtagsfraktion Kalbitz erst im Juni wieder zum Fraktionsvorsitzenden gewählt, zwischenzeitlich war er parteiloses Mitglied der Fraktion. (dpa)

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Nico Pointner, Ulrich Steinkohl

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