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Bundesgerichtshof hebt Potsdamer Urteil auf: Neuer Prozess gegen Nauener Neonazi

Der Prozess gegen den früheren NPD-Politiker Maik Schneider im Zuge des Brandanschlags auf eine als Asylunterkunft vorgesehene Turnhalle in Nauen im Jahr 2015 muss neu aufgerollt werden.

Potsdam/Nauen - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach einem Revisionsantrag der Verteidigung das Urteil des Landgerichts Potsdam vom Februar 2017 aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen. Dort muss nun eine andere Kammer die Anklage neu verhandeln. Das sagte Ulli Herbert Boldt, der Anwalt des verurteilten NPD-Politikers, dieser Zeitung. Er bestätigte damit einen Bericht der Märkischen Allgemeinen.

Der BGH rügte demnach den Umgang der Staatsschutzkammer des Landgerichts mit einem Schöffen, der bei der Verhandlung die Kontrolle verloren hatte. Schneider hatte den Brandanschlag ein Versehen genannt, er habe mit Hilfe des Feuers nur die Fassade mit Ruß schwärzen wollen – als Signal an die Kreisverwaltung und gegen Flüchtlinge in der Stadt. Daraufhin hatte der Schöffe zu Schneider gesagt: „Bilden Sie sich ein, dass einer den Quatsch glaubt, den Sie von sich geben?“

Befangenheitsantrag abgelehnt

Einen Befangenheitsantrag gegen den Schöffen hatte das Gericht jedoch abgelehnt, angeblich, weil der zu spät – am Abend nach der Verhandlung – eingetroffen sei. Dem widersprach der BGH nun. Auch befand der BGH die Erklärung des Schöffen, der sich entschuldigt hatte und Schneiders Worte als empörend empfunden haben will, für nicht ausreichend.

Schneider war Kopf einer Neonazi- Gruppe, die Nauen über Monate hinweg terrorisiert hatte – Parteibüros wurden beschmiert und eine Stadtverordnetensitzung zum Thema Flüchtlinge sabotiert. Er war in Potsdam zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden – nicht nur wegen des Brandanschlags auf die Turnhalle im August 2015. Der Fall und die Bilder von der brennenden Halle, die als Notunterkunft vorgesehen, aber noch unbewohnt war, hatten bundesweit Empörung ausgelöst. Der Schaden belief sich auf dreieinhalb Millionen Euro.

Keinen neuen Prozess für andere Verurteilte

Schneider wurde auch für den Brandanschlag auf das Auto eines Polen in Nauen verurteilt. Neben Schneider profitiert auch Mittäter Dennis W, der zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war, von der BGH-Entscheidung. Für die anderen Verurteilten, die zwischen acht Monaten und zwei Jahren auf Bewährung erhielten, gibt es laut Boldt keinen neuen Prozess.

Für Schneider dürfte sich die Neuverhandlung beim Strafmaß auszahlen. Für Juristen ist es ein Erfahrungswert: Je länger eine Tat her ist, desto milder fallen die Urteile aus. Schneiders Verteidiger erwägt, einen Haftprüfungsantrag zu stellen. Sollte Schneider erwartungsgemäß in Haft bleiben, müsste das Landgericht den Prozess – wie immer bei Haftfällen – mit Priorität behandeln. Boldt, der im ersten Prozess fünf Jahre Haft gefordert hatte, rechnet daher mit einer Neuauflage spätestens im Herbst.

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