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Bürgermeisterin zitierte unerlaubt aus Protokoll: Geldstrafe für Zossener Stadtchefin

Zossen - Die Bürgermeisterin von Zossen (Teltow-Fläming), Michaela Schreiber, muss eine Geldstrafe von 4500 Euro zahlen. Das entschied der 1.

Zossen - Die Bürgermeisterin von Zossen (Teltow-Fläming), Michaela Schreiber, muss eine Geldstrafe von 4500 Euro zahlen. Das entschied der 1. Strafsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) bereits Ende November, wie erst jetzt bekannt wurde. Eine OLG-Sprecherin bestätigte am Montag entsprechende PNN-Informationen. Damit enden die seit 2014 dauernden Auseinandersetzungen vor Gericht um eine Äußerung Schreibers. Das OLG hat Schreiber der verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen für schuldig befunden. Demnach hat sie 2012 den Stadtverordneten im Anschluss an eine nichtöffentliche Sitzung aus Akten eines gegen sie damals laufenden, aber 2013 eingestellten Ermittlungsverfahrens wegen Vorteilsannahme, also Korruption, vorgelesen.

Konkret handelte es sich um das Vernehmungsprotokoll einer Zeugenaussage gegen Schreiber. Das ist nicht erlaubt, solange die Akten der Staatsanwaltschaft nicht selbst vor Gericht behandelt worden sind oder ein entsprechender Prozess beendet ist. Bei dem Korruptionsverfahren gegen Schreiber ging es um angeblich durchgepeitschte Bebauungspläne und nicht nachgewiesene Begünstigung.

Zunächst war Schreiber 2014 wegen des Verlesens der Ermittlungsakten vom Amtsgericht Zossen und 2015 vom Landgericht freigesprochen worden. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, das OLG hob den Freispruch auf. Das Landgericht musste neu verhandelt und erteilte einen Schuldspruch gegen Schreiber. Dagegen ging die Bürgermeisterin mit einer eigenen Revision vor und scheiterte nun vor dem OLG. Das hat klargestellt, dass das Verlesen aus Ermittlungsakten selbst dann öffentlich ist, wenn die Stadtverordneten hinter verschlossenen Türen tagen, zumal sie keine homogene Gruppe sind. Zudem geschah dies nach der Sitzung, daher galt auch keine Verschwiegenheitspflicht für die Stadtverordneten mehr. Es sei Schreibers Absicht gewesen, so das OLG, einen Zeugen, offenbar den Stadtverordneten Jörg Wanke, der sie angezeigt hatte, „in Misskredit zu bringen“, da er sie zu Unrecht belastet habe. Zudem habe Schreiber als Volljuristin mit dem Verlesen einen Rechtsverstoß selbst billigend in Kauf genommen. Die Geldstrafe bewege sich aber am untersten Rand des möglichen Strafrahmens. Zudem muss Schreiber die Verfahrenskosten tragen.

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