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Braunkohlekraftwerk der Vattenfall AG in Jänschwalde (Brandenburg).

© Patrick Pleul/dpa

Braunkohle in der Lausitz: Neue EU-Grenzwerte könnten Braunkohle-Ausstieg beschleunigen

Das neuen EU-Grenzwerte für Giftstoff-Emissionen machen das Leag-Kraftwerk Jänschwalde unrentabel, sagen Wissenschaftler. Für die Braunkohle könnte das Ende früher kommen - trotz aller Treuerschwüre der Landespolitik.

Brüssel - Erst Ende März hatte der Lausitzer Tagebaubetreiber Leag sein Revierkonzept vorgelegt. Schon da war klar: Die Lausitzer Braunkohle und die Kraftwerke rechnen sich für die Investoren des Mutterkonzerns EPH aus Tschechien langfristig nicht. Nun kommt der nächste herbe Schlag: Die gegen deutschen Widerstand Ende April verschärften EU-Grenzwerte für Kraftwerks-Abgase machen einer Studie zufolge den Betrieb des Brandenburger Kohlekraftwerks Jänschwalde unrentabel. Angesichts des Alters und des Stickoxid-Ausstoßes der sechs Blöcke habe die Anlage „wohl keine wirtschaftliche Zukunft“ nach 2021, wenn die strengen Regeln in Kraft treten.

Das schreibt die Energiewende-freundliche US-Denkfabrik Institute for Energy Economics and Financial Analysis (IEEFA) in einer Studie, die am Montag veröffentlich werden soll. Es sei daher fragwürdig, dass Deutschland den Konzern EPH dafür entschädigen werde, mit zwei Blöcken in den Jahren 2022 und 2023 in die Reserve zu gehen. Bereits nach dem EU-Beschluss war bekannt geworden, dass die neuen Grenzwerte den Betreiber der Kohlekraftwerke in der Lausitz, die Leag, zu einer Stilllegung bis 2030 zwingen könnte – drei Jahre früher als jüngst geplant.

Sachsen und Brandenburg gegen schnelleren Kohleausstieg 

IEEFA zufolge müssten mehr als 100 große Kraftwerke in der EU teuer nachrüsten, um den Ende April beschlossenen strengeren Anforderungen an Emissionen von giftigen Schadstoffen wie Quecksilber, Schwefeldioxid oder Stickoxid zu entsprechen. Deutschland war gegen die Verschärfung, weil die Bundesregierung den neuen Grenzwert für gesundheitsschädliche Stickoxide für zu scharf hielt. Die Bundesrepublik, die die neue Tages-Obergrenze von 175 Milligramm Stickoxide pro Kubikmeter Luft im Jahresschnitt als nicht sachgerecht bezeichnete, wurde allerdings überstimmt.

Leag sagt der Politik: It's the economy, stupid! Weniger Braunkohle, kleinere Tagebaue - was das Vorgehen für die Laisitz? Eine Analyse - hier

Umweltschützer hatten diese Haltung der Bundesregierung kritisiert. Die Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen wie auch die Lausitzer Bundestagsabgeordneten hatten dagegen im Vorfeld alles in Bewegung gesetzt, um schärfere Grenzwerte zu verhindern. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) hatte vor einem schnelleren Braunkohleausstieg durch die Hintertür gewarnt, der Bundesregierung Wortbruch und mangelndes Engagement vorgeworfen.

Ausnahme von Grenzwerten nur bei Stilllegung des Kraftwerks bis 2030

Die Leag hatte bereits im Revierkonzept vorgesorgt und weitgehende Entscheidungen vermieden. Nur ein kleiner Teil des möglichen Tagebaus Nochten II soll abgebaggert, statt wie geplant 1700 nur 200 Anwohner umgesiedelt werden. Die Entscheidung über neue Braunkohletagebaue in Brandenburg hat die Leag vertagt. Über Welzow-Süd II will die Leag bis spätestens 2020 entscheiden. Das Unternehmen macht dies vom politischen Umfeld, der Klimaschutzpolitik und anderen Faktoren wie den Strompreisen, den erneuerbaren Energien, den Folgen des Atomausstiegs und vom Bedarf an Braunkohlestrom abhängig. Der Grund: Die Leag zögere bei Investitionen in den Tagebau Welzow-Süd II, bis klar ist, ob sich dies noch rentiert. Zudem hat die Leag angekündigt, sich stärker auf dem Sektor der erneuerbaren Energien zu engagieren. Im Klartext: Das Unternehmen stellt sich wirtschaftlich schon auf den Umbau ein.

Der bestehende Tagebau Jänschwalde läuft bis 2023. Das Kraftwerk Jänschwalde, eines der dreckigsten in Europa, wird nach den bisherigen Planungen der Leag bis 2033 abgeschaltet. Die neuen EU-Grenzwerte könnten dies nun beschleunigen. Die Kraftwerksbetreiber können zwar Ausnahmegenehmigungen beantragen. Doch die sind streng: Eine Ausnahme soll es geben, wenn die Anlagenbetreiber binnen 24 Monaten einer unwiderruflichen Stilllegung der Anlage bis 2030 zustimmen. (mit dpa)

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