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Der ehemalige NPD-Politiker Maik Schneider (r.) mit seinem Anwalt Oliver Milke.

© Bernd Settnik/dpa

Update

Brandstiftungsprozess in Potsdam: Neun Jahre und einen Monat Haft für früheren NPD-Politiker Maik Schneider

Nach fast einem Jahr Prozess ist das Urteil im Revisionsverfahren gegen den Nauener Ex-NPD-Politiker Maik Schneider gefallen: Er muss unter anderem wegen Brandstiftung neun Jahre und einen Monat in Haft. Allerdings geht die die Verteidigung gleich nach dem Urteilsspruch erneut in Revision. 

Potsdam - Und dann steht er einfach auf, will sich seine wattierte Kapuzenjacke über das schwarze, beflockte T-Shirt streifen, auf dem eine geballte Faust abgebildet ist und die Zahl 81. Maik Schneider meint genug gehört zu haben. Der Vorsitzende Richter Klaus Feldmann ist gerade dabei, in seiner Urteilsbegründung in dem Revisionsprozess aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur rechtsextremen NPD zu zitieren. „Was machen Sie da?“, fragt Feldmann den Angeklagten. „Ich wollte jetzt gehen“, sagt Schneider, doch Feldmann weist ihn an, wieder Platz zu nehmen, sich anzuhören, warum er den Ex-NPD-Politiker gerade zu einer hohen Haftstrafe verurteilt hat.

Verteidigung forderte Freispruch 

Neun Jahre und einen Monat soll der 36-Jährige ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre und drei Monate Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Schneider wird zu Last gelegt, im August 2015 mit Komplizen, die bereits verurteilt sind, eine Turnhalle in Nauen (Havelland) angezündet zu haben, in der Flüchtlinge untergebracht werden sollten. Die Halle brannte vollständig nieder, konnte auch von Vereinen und Schulen nicht mehr genutzt werden. Der Sachschaden soll bei dreieinhalb Millionen Euro liegen. Dafür verhängt die Kammer eine Strafe von sieben Jahren und vier Monaten. 

Das Auto eines Polen zertrümmert 

Dazu kommt eine Sachbeschädigung. Das Gericht sieht es wie im ersten Prozess als bewiesen an, dass der frühere Kopf der rechten Szene in Nauen im Mai 2015 in einem Akt von Selbstjustiz maskiert mit einer Axt oder einem Baseballschläger das Auto eines Polen zertrümmerte, der in Nauen als Kinderschänder diffamiert wurde. Zwei Frauen, die als Zeugen aussagten und früher intime Beziehungen mit Schneider pflegten, hätten ihn an seinem Gang erkannt. 

Störung der Stadtverordnetenversammlung in Nauen

Weitere Tat Schneiders im Februar 2015: Nötigung. Er wiegelt nicht nur Gesinnungsgenossen, sondern auch „normale Anwohner“ auf, die Stadtverordnetenversammlung in Nauen zu stören, gegen die Scheiben des Versammlungssaals zu trommeln. Dort soll an dem Abend über den Standort für ein neues Flüchtlingsheim beraten werden. Schneider hatte als NPD-Stadtverordneter vorgeschlagen, Flüchtlinge könnten doch in einer Tierkörperbeseitigungsanlage untergebracht werden. In Whats-App-Gruppen mit Namen wie „Die Straße frei“ – einer Zeile aus dem Horst-Wessel-Lied, der Parteihymne der NSDAP – und „Heimat im Herzen“ organisiert Schneider als „Leitwolf der rechten Szene in Nauen“ die Taten, gibt in den Chats den Komplizen Anweisungen, wie der Richter ausführt. 

Menschenverachtend und manipulativ 

Feldmanns Urteilsbegründung, die Schneider lächelnd und demonstrativ gelangweilt in einer Zeitschrift blätternd verfolgt, wird zu einer politischen Rede. Er schildert die Situation im Jahr 2015, als die Flüchtlingskrise ihren Höhepunkt erreicht. Als die Kanzlerin in einer „humanitären Entscheidung“ weitere Flüchtlinge, „darunter sicher nicht nur Bürgerkriegsflüchtlinge“, die über die Balkanroute kommen, ins Land lässt. Und als der Druck auf die Kommunen steigt, die Menschen unterzubringen. Anfangs seien die Flüchtlinge in den meisten Orten freundlich empfangen worden. „Maik Schneider war nicht Teil dieser Willkommenskultur“, sagt Feldmann.  Vielmehr habe er die menschenverachtende, fremdenfeindliche Gesinnung der NPD verinnerlicht, die zwar nicht verboten sei, aber dennoch nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehe. Hinzu sei der manipulative Charakter des Angeklagten gekommen, der sich nicht nur bei der Vorbereitung der Taten in Nauen gezeigt habe, sondern auch im Prozess. Das Gericht ist überzeugt davon, dass einige der 49 Zeugen in dem fast ein Jahr dauernden Mammutprozess von Schneider beeinflusst worden waren. Dass einige deswegen Erinnerungslücken hatten oder Aussagen, die sich noch bei der Polizei oder im ersten Prozess gemacht hatten, nicht wiederholten. Mehrere Zeugen hätten, teils unter Tränen, im Prozess bekundet: „Ich habe Angst.“ Damit sei nicht die Angst vor dem Gericht gemeint gewesen, sagt Feldmann, sondern die Furcht vor Repressalien der rechten Szene in Nauen. 

Höhere Strafe im ersten Prozess 

Schneider war im ersten Prozess vor dem Potsdamer Landgericht 2017 wegen schwerer Brandstiftung und der anderen Delikte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof wegen der Befangenheit eines Schöffen aufgehoben. Daher musste der Prozess komplett neu verhandelt werden. Im ersten Prozess war Schneider teils geständig gewesen. Im zweiten Prozess schwieg er. Das sei sein gutes Recht, so Feldmann. Ob die „konfrontative Art“ der Verteidigung durch seine Anwälte, die viele Beweisanträge stellten, klug gewählt gewesen sei, lasse er dahingestellt.
Schneiders Anwalt Sven-Oliver Milke wertet Feldmanns Ausführungen nach Prozessende dementsprechend. Das sei kein Urteil gewesen, sondern eine „Abrechnung“ mit dem Angeklagten. Milke hatte erwirkt, dass Schneider nach knapp drei Jahren in Untersuchungshaft wegen überlanger Verfahrensdauer entlassen wurde. Dementsprechend verlässt Schneider – nachdem er die Urteilsbegründung zu Ende angehört hat – zunächst als freier Mann den Gerichtssaal. Das Schriftstück, um Revision zu beantragen, hat Anwalt Milke bereits in der Tasche, um es sofort beim Gericht abzugeben. Als nächstes muss sich nun also wieder der Bundesgerichtshof mit dem Nauener Neonazi befassen – und entscheiden, ob er die erneute Revision zulässt. 

Marion Kaufmann

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