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Brandenburgs siebte Corona-Eindämmungsverordnung: Die ersten Öffnungsschritte für den Frühling 2021

Am Montag tritt die neue Eindämmungsverordnung in Brandenburg in Kraft. Klar ist: Der Lockdown gilt bis zum 28. März. Die gute Nachricht: Es gibt diverse Lockerungen.

Potsdam - Fast drei Monate nach dem Beginn des harten Corona-Lockdowns können in Brandenburg Geschäfte und Museen unter Auflagen wieder öffnen. Das Kabinett beschloss am Freitag kleine Schritte zur Lockerung der Beschränkungen, die davon abhängig sind, wie sich die Zahl neuer Infektionen innerhalb einer Woche im Land entwickelt. 

Ab Montag (8. März) können Geschäfte und Museen öffnen, wenn man einen Termin gebucht hat und falls sich die Infektionslage nicht mehr deutlich verschlechtert (siehe unten). Auch Kosmetikstudios, Tattoo- und Sonnenstudios öffnen dann unter Auflagen: Es herrscht Maskenpflicht, oder, im Fall eines Attests, ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest.

Drei Wochen nach den Grundschulen können auch die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ab 15. März in den Wechselunterricht zwischen der Schule und zu Hause gehen.

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Das Treffen mit Freunden oder Bekannten wird einfacher: Vom kommenden Montag an können sich zwei Haushalte mit bis zu fünf Menschen treffen, bisher war es ein Haushalt mit einer weiteren Person. 

Auch individueller Sport im Freien mit bis zu 10 Erwachsenen oder bis zu 20 Kindern (zuzüglich Aufsichtspersonal) ist wieder erlaubt.

Mit den neuen Regeln setzt Brandenburg eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom Mittwoch um. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hält die Lockerungsschritte für wichtig, verweist aber auf die weiter bestehenden Risiken durch das Coronavirus.

"Wichtig ist, dass der positive Trend, den wir in den vergangenen Wochen hatten, sich weiter fortsetzt", sagte Woidke. Es sei weiter zwingend erforderlich, dass sich die Menschen an die Regeln zu Abstande und Hygiene halten. 

Der Lockdown ist jedoch grundsätzlich bis zum 28. März verlängert worden. Wenn der Wert neuer Ansteckungen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche zwischen 50 und 100 liegt, wird, wie oben erwähnt, ab Montag der Einkauf im Einzelhandel und der Besuch von Museen und Gedenkstätten mit Termin möglich. Am Freitag lag diese 7-Tage-Inzidenz landesweit bei knapp 63. Bei einem Wert unter 50 gilt nur die Begrenzung der Kundenzahl pro Fläche ohne Termin.

Datum und Inzidenz müssen passen

Weitere Öffnungen sind in den folgenden Wochen davon abhängig, ob sich der Inzidenzwert jeweils zwei Wochen lang nicht verschlechtert.

Frühestens ab 22. März 2021

Wenn sich der Wert der vorherigen Stufe zwei Wochen lang nicht verschlechtert, können Cafés und Gaststätten im Freien sowie Kinos und Theater öffnen - bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 mit Schnell- oder Selbsttest, bei unter 50 ohne Test. Bei einem Inzidenzwert von über 100 an drei folgenden Tagen im Land oder in einer Region soll eine Notbremse die Lockerung zurücknehmen.

Frühestens ab 5. April

Wenn sich der Wert der vorherigen Stufe zwei Wochen lang nicht verschlechtert, sollen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 im Einzelhandel kein Termin mehr nötig sein, es gilt aber eine Begrenzung der Kundenzahl pro Fläche, auch kontaktfreier Sport ist möglich; bei unter 50 sind Open-Air-Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Menschen und Kontaktsport drinnen erlaubt. 

(dpa/ mit HvC)

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