zum Hauptinhalt
Menschen sind Menschen - egal welche Hautfarbe sie haben.

© dpa

Brandenburgs Grundgesetz modernisiert: Brandenburg tilgt „Rasse“ aus Verfassung

Gut gemeint, trotzdem falsch: Der Begriff "Rasse" wird in Brandenburg gestrichen. Die Anti-Rassismus-Klausel nimmt damit eine weiter Hürde im Brandenburger Landtag.

Potsdam - Menschen sind Menschen. „Rassen“ gibt es nicht. Trotzdem steht in Brandenburgs Verfassung, oft als eine der modernsten in Deutschland gepriesen, bislang im Artikel 12: „Niemand darf wegen seiner Rasse ... benachteiligt werden.“ Gut gemeint, aber selbst diskriminierend. Doch nun wird Brandenburg nach Thüringen das zweite Land sein, das die „Rasse“ – der Begriff findet sich so auch im Grundgesetz – aus der Landesverfassung tilgen wird. Und zwar mit einer einer neuen Anti-Rassismus-Klausel, die auf Antrag von SPD, Linken, FDP und Grünen – also allen Fraktionen außer der CDU – im brandenburgischen „Grundgesetz“ aufgenommen wird. Am Mittwoch wurde dafür im Landtag die nächste Hürde genommen. Auf einer Anhörung äußerten Experten weitgehend Unterstützung – auch der oberste Hüter der Landesverfassung. Jes Möller, Präsident des Verfassungsgerichts, sprach sich dezidiert für die Modernisierung der Landesverfassung durch Aufnahme einer Anti-Rassismus-Klausel aus.

Nach dem Gesetzentwurf der vier Fraktionen soll neben der Tilgung des Begriffs „Rasse“ in die Verfassung folgende Formulierung aufgenommen werden: „Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankengutes entgegen.“ Das klingt symbolisch, abstrakt. Nach Worten Möllers hätte es aber konkrete Wirkungen. Als Beispiel führte er rassistische Rufe in einem Fußballstadion an. Wenn die neue Klausel in die Verfassung aufgenommen wird, sagte Möller, dürfte das Ermessen der Polizei, ob sie in solchen Fällen einschreitet, „von Verfassungswegen gegen Null zu reduzieren sein“. Dann stehe allein die Frage, wie eingeschritten wird. Möller sprach sich allerdings dafür aus, die geplante Anti-Rassismus-Klausel präziser in die innere Architektur der Verfassung einzufügen, klüger in die Abschnitte „Grundsätze“ und „Staatsziele“ aufzuteilen. Der Artikel zwei der Verfassung sollte nach seinen Worten lediglich um das allgemeine Petitum erweitert werden: „Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen.“ Gegenüber den PNN verwies Möller darauf, dass diese klarere Verankerung, „dass der Staat für die Innere Sicherheit zuständig ist“, der CDU – die dafür bislang keine Notwendigkeit sieht – die Zustimmung zur geplanten Verfassungsänderung erleichtern könnte. „Das macht es vielleicht leichter, eine Gemeinsamkeit zu finden, die wünschenswert wäre.“ Die Grünen-Opposition dagegen würde gern noch einen Schritt weitergehen, indem nach ihrem Vorschlag analog zum Minderheitenschutz für Sorben und Wenden – auch der Schutz und die Förderung von hier ansässigen Sinti und Roma in die Landesverfassung aufgenommen werden sollen, was deren Vertreter auch fordern. 

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false