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Stehend applaudieren die Abgeordneten nachdem die Verfassungsänderung  angenommen wurde. 

© Bernd Settnik/dpa

Brandenburger Verfassung geändert: Kampf gegen Antisemitismus ist jetzt Staatsziel

Der Brandenburger Landtag verabschiedet wichtige Verfassungsänderungen mit einer Punktlandung bei der Stimmabgabe.

Potsdam - Ein Krankheitsfall in den Reihen von SPD, CDU, Grünen und Linken und die zähen Verhandlungen der vergangenen Monate wären umsonst gewesen. Mit 59 Ja-Stimmen – genauso vielen, wie für die Zwei-Drittel-Mehrheit nötig – hat der Brandenburger Landtag am Donnerstag wichtige Änderungen der 1992 per Volksentscheid abgesegneten Landesverfassung beschlossen. 
Die rot-schwarz-grüne Regierungskoalition und die oppositionelle Linke, die den Antrag gemeinsam einbrachten, kommen zusammen auf 60 der 88 Abgeordneten. Der CDU-Abgeordnete Ingo Senftleben hatte sich ebenso wie die fünf Mitglieder der Fraktion BVB/Freie Wähler enthalten. 18 Nein-Stimmen kamen von der AfD, die sich als zweitstärkste Fraktion durch eine Änderung des Postens des Vizelandtagspräsidenten beraubt sieht. Künftig haben wie vor 2015 nicht mehr die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Stärke das Vorschlagsrecht für die Wahl des Präsidiums. Stattdessen ist nur festgelegt, dass einer der beiden Vize-Posten an die Opposition geht. Linke-Fraktionschef Sebastian Walter sagte: „Wir stehen dazu: Wir wollen den Vizepräsidenten Andreas Galau abwählen.“ 

Der Verfassungstext benennt nun Frauen und Männer gleichberechtigt 

Der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus sowie die Förderung jüdischen Lebens sind mit den Änderungen nun Staatsziel in Brandenburg. Auch die Weiterentwicklung freundschaftlicher Beziehungen zum Nachbarn Polen und der Schutz der als Plattdeutsch bekannten niederdeutschen Sprache werden nun in dem Gesetzestext verankert. Die Verfassung wird zudem geschlechtergerecht formuliert, künftig werden Frauen und Männer gleichermaßen benannt oder neutrale Begriffe benutzt. „Hurra! Wir haben im Landtag Geschichte geschrieben. Brandenburg hat die erste Verfassung in Deutschland, die Frauen und Männer gleichberechtigt benennt“, twitterte der Grünen-Abgeordnete Heiner Klemp nach der Abstimmung. 

Viel Zuspruch für Antisemitismus-Klausel 

Besonders aber, dass der Kampf gegen Judenfeindlichkeit nun Staatsziel ist, stieß auf positive Resonanz. „Damit wird klar: Der Kampf gegen den Judenhass hat in Brandenburg höchste Priorität“, sagte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Potsdam. Auch die brandenburgische Fachstelle Antisemitismus, der Verein Opferperspektive und das Aktionsbündnis gegen Rechtsextremismus begrüßten die Novelle. Brandenburg setze damit ein bedeutendes Signal, erklärten sie.
„Ich bin sehr dankbar, dass die Landesregierung und vor allem das Parlament unsere Initiative aufgegriffen haben“, sagte die Geschäftsführerin der Potsdamer F.C. Flick Stiftung gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz, Susanne Krause-Hinrichs. „Wie schwierig es ist, Antisemitismus zu erkennen und mit seinen verschiedenen Formen umzugehen, zeigt nicht zuletzt der aktuelle Skandal auf der Documenta in Kassel.“ Auch Miriam Rürup, Direktorin des Moses Mendelssohn Zentrums (MMZ) für europäisch-jüdische Studien, begrüßt die Novellierung. „Es ist ein wichtiger Schritt, dass nun weitere Formen der Diskriminierung benannt werden.“ 
Die Initiative zur Verfassungsergänzung geht auf ein Symposium zurück, das im Sommer 2020 von der Flick Stiftung und dem MMZ an der Universität Potsdam mit Unterstützung des Brandenburger Kulturministeriums durchgeführt wurde. 

150 antisemitische Straftaten im Vorjahr in Brandenburg 

„Antisemitismus ist kein überkommener Begriff aus dem Geschichtsbuch, sondern für in Deutschland lebende Jüdinnen und Juden nach wie vor bittere Realität“, sagte Kulturministerin Manja Schüle (SPD). Sie sei deshalb sehr froh, dass der Schutz und die Förderung jüdischer Kultur und jüdischen Lebens jetzt auch explizit in der Verfassung verankert sind. „Uns allen ist klar: Eine Antisemitismus-Klausel in der Landesverfassung schafft Hass und Vorurteile nicht per Dekret ab“, so Schüle. Aber sie schaffe eine wichtige Sensibilisierung und die nötige Selbstvergewisserung, dass das Engagement gegen Antisemitismus vollen Einsatz aller verlange. „Wir müssen alles dazu tun, dass sich Jüdinnen und Juden in Brandenburg sicher fühlen können und jüdisches Leben sich frei entfalten kann.“ Nach Angaben des Innenministeriums wurden im Vorjahr 150 antisemitische Straftaten in Brandenburg verübt. 

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