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Brandenburger Flüchtlingsrat kritisiert Schröter: Innenminister missachtet Härtefallkommission

Potsdam - Der Brandenburger Flüchtlingsrat hat dem märkischen Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) vorgeworfen, Bleiberechtsempfehlungen der Härtefallkommission für ausreisepflichtige Ausländer zu missachten. Schröter habe in den vergangen beiden Jahren etwa ein Drittel der von der Kommission befürworteten Ersuchen abgelehnt und damit eine „traurige Bilanz“ zu verantworten, teilte der Flüchtlingsrat am Mittwoch in Potsdam mit.

Potsdam - Der Brandenburger Flüchtlingsrat hat dem märkischen Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) vorgeworfen, Bleiberechtsempfehlungen der Härtefallkommission für ausreisepflichtige Ausländer zu missachten. Schröter habe in den vergangen beiden Jahren etwa ein Drittel der von der Kommission befürworteten Ersuchen abgelehnt und damit eine „traurige Bilanz“ zu verantworten, teilte der Flüchtlingsrat am Mittwoch in Potsdam mit.

Damit unterscheide sich Schröter „deutlich von seinen Vorgängern“, hieß es. Bis 2014 habe die 2005 während der Amtszeit von CDU-Innenminister Jörg Schönbohm gegründete Härtefallkommission 137 Empfehlungen für ein Bleiberecht aus humanitären Gründen an den jeweiligen Innenminister gestellt. Nur sechs davon, vier Prozent der Fälle, seien abgelehnt worden.

Zuletzt habe Schröter im Dezember ein Ersuchen der Härtefallkommission abgelehnt, in dem ein Bleiberecht für eine vierköpfige albanische Familie empfohlen worden sei, kritisierte der Flüchtlingsrat. Der Familienvater habe sich in psychiatrischer Behandlung befunden, die minderjährige Tochter sei wegen einer schweren Angststörung psychotherapeutisch behandelt worden. Ein Gutachten habe bei Abbruch der Behandlung eine drohende Kindeswohlgefährdung bescheinigt.

Schröter spreche mit seinen Entscheidungen der Härtefallkommission ihre Kompetenz ab und stelle ihre Arbeit und Funktion in Frage, kritisierte der Flüchtlingsrat. Damit unterlaufe der Minister eine bundesgesetzlich verankerte Regelung, die aus persönlichen und humanitären Gründen ein Bleiberecht für abgelehnte Asylsuchende ausdrücklich vorsieht. Schröters „Alleingänge und sachlich nicht gerechtfertigte Entscheidungen müssen ein Ende haben und dürfen nicht länger schweigend geduldet werden“, erklärte der Flüchtlingsrat. Dabei stehe insbesondere die Linke als Koalitionspartner in der Pflicht. Brandenburg müsse von bestehenden Bleiberechtsregelungen Gebrauch machen und der restriktiven Abschiebemaschinerie eine Absage erteilen. (epd)

Yvonne Jennerjahn

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