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Erster Schultag an der Grundschule Am Jungfernsee.

© Ottmar Winter PNN

Brandenburg verlängert die Anti-Corona-Regeln: Maskenpflicht für Schüler ab 5 Jahren

Schüler und Lehrer müssen in Brandenburger Schulen Masken tragen, aber nicht im Unterricht und auf den Pausenhöfen. Was am Dienstag neu entschieden wurde, was erlaubt und verboten ist? Ein Überblick. 

Potsdam - Statt weiterer Lockerungen geht es nun mit Abstand und Masken in die Verlängerung: Brandenburg Kenia-Regierung unter Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) bleibt bei ihrem auch im Bundesvergleich eher vorsichtigen und restriktiven Anti-Corona-Kurs, was Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) wegen der „sensiblen Phase“ begründete, in der wegen der Urlaubsrückkehrer teils aus Risikogebieten und dem Regelbetrieb in den Schulen seit Montag das Risiko einer stärkeren Ausbreitung des Corona-Virus wieder steigt. 

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Auf seiner Sitzung lehnte das Kabinett am Dienstag weitere geforderte Lockerungen ab, etwa für den Hallensport von Erwachsenen, der damit nur in Brandenburg bundesweit weiterhin bisher nicht wieder zugelassen worden ist. 

Wo müssen Masken getragen werden? 

Es bleibt dabei, in Geschäften und in Bussen, Bahnen und Straßenbahnen. Neu ist, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf die Schulhäuser und Hortgebäude ausgeweitet wird: Dort allerdings nur auf die Flure, nicht auf die Klassenzimmer, wo unterrichtet wird. Was seit dem Schulbeginn am Montag noch freiwillig war, bekommt nun eine klare Rechtsgrundlage in der Umgangsverordnung des Landes. „Diese Pflicht gilt also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Aulen sowie beim Anstehen in der Mensa. Alle pädagogischen Räume und Außenanlagen sind ausgenommen“, heißt es. „Da in Brandenburg schon fünfjährige Kinder eingeschult werden können, gilt die Maskenpflicht in Schulen und Horten daher für alle Personen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr.“ Allerdings steigt damit auch das juristische Risiko, dass die generelle Umgangsverordnung des Landes an dieser Stelle juristisch angegriffen wird, etwa durch die AfD, die am Dienstag die Maskenpflicht an Schulen als gesundheitsgefährdenden Aktionismus angriff. 

Kontaktsportarten wie Judo sind anders als in anderen Bundesländern in Brandenburg weiterhin verboten. 
Kontaktsportarten wie Judo sind anders als in anderen Bundesländern in Brandenburg weiterhin verboten. 

© promo

Was ist mit den Kontaktsportarten in Sporthallen? 

Es bleibt beim bisherigen Verbot. Der Druck war groß, noch am Dienstag forderte die SPD-Landtagsfraktion die Regierung zu Lockerungen auf, die es in allen anderen Bundesländern längst gibt. „Es ist an der Zeit“, sagte SPD-Fraktionschef Erik Stohn. Doch die Kenia-Landesregierung unter SPD-Regierungschef Woidke sah das weiter anders - und erteilte den Forderungen von Bildungsministerin Britta Ernst, vom Landessportbund oder auch von Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (PNN berichtete) eine Absage. 

Hallensport erlauben: "Nicht das richtige Signal"

In der Pressekonferenz äußerte sich Woidke, bei dem der Landessportbund letzte Woche vorstellig geworden war, zum Sport nicht. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) zeigte Verständnis für die Wünsche des Sports. Eine Lockerung hier wäre nach ihren Worten aber in der jetzigen sensiblen Phase der Schulöffnung und Urlaubsrückkehrer nicht das richtige Signal. Man könne nicht Grundschülern eine Maskenpflicht verordnen und gleichzeitig Judo in Turnhallen zulassen, sagte Nonnemacher. „Das passt nicht zusammen.“ Es sei auch insgesamt Plausibilität nötig. 

Innenminister Michael Stübgen (CDU) verwies auch darauf, dass es Priorität habe, die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Die Regierung will den Verlauf der Schulöffnungen und der Rückkehrwelle aus dem Urlaub abwarten, ehe dann wieder über Lockerungen – oder Verschärfungen – erneut entschieden wird. Wiedervorlage: 4. September. Bis dahin gilt die nun verlängerte Anti-Corona-Verordnung. 

Was ist in Brandenburg wegen der Corona-Pandemie weiterhin geschlossen? 
Die Festlegungen sind eindeutig: „Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen bleiben aus Infektionsschutzgründen für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen“, heißt es. „Gleiches gilt für Prostitutionsstätten, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote.“ Auch hier fährt Brandenburg weiterhin einen rigideren Kurs als andere Länder. In Berlin wurden etwa erotische Massagen wieder erlaubt, im Saarland nach einem Gerichtsurteil Prostitution. In Brandenburg bleiben auch Dampfsaunen, Dampfbäder und ähnliche Einrichtungen geschlossen, was mit dem höheren Infektionsrisiko begründet wird. 

Autokonzerte und Autokino: Das Publikum sitzt im Auto und hört über eine eigene Frequenz den Ton im Radio.
Autokonzerte und Autokino: Das Publikum sitzt im Auto und hört über eine eigene Frequenz den Ton im Radio.

© Ole Spata/dpa

Wo bessert Brandenburgs Landesregierung die Corona-Regeln nach? 

Es sind eher kleine Veränderungen, etwa Lockerungen bei Aus- und Weiterbildungen zu beruflichen Zwecken. Dort wird das Abstandsgebot aufgehoben, „soweit die Angebote in festen wiederkehrenden Gruppen wahrgenommen werden und zugleich eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird.“ Und neu ist, dass Autokinoveranstaltungen erlaubt sind, auch wenn diese mehr als die sonst zulässigen 1000 Teilnehmer haben. Damit setzt die Regierung aber nur ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes um, das die Großveranstaltungsverordnung an diesem Punkt gekippt hatte. 

Aber bei den Flughäfen gibt man nach? 

Ja, da darf zusammengerückt werden. Es gibt auf dem Territorium des Landes Brandenburg aktuell nur einen internationalen Flughafen, den alten DDR-Flughafen in Schönefeld, den die Flughafengesellschaft FBB betreibt, an der das Land beteiligt ist. 

Dort wird nun das Abstandsgebot aufgehoben, „wenn und soweit diese andernfalls den ordnungsgemäßen Betrieb nicht aufrechterhalten können“ und alle Masken tragen. Es sei vertretbar, so Nonnemacher, dass die Warteschlangen vor den Kontrollen sich nicht mehr um den Parkplatz wickeln müssen. 

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