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Brandenburg: Unterschriftensammlung gegen umstrittene Kreisreform gestartet

Mit einer Volksinitiative machen die Gegner der Kreisreform gegen die geplante Neuordnung von Landkreisen mobil. Ihr langfristiges Ziel: der Volksentscheid.

Potsdam - Die Volksinitiative gegen die Brandenburger Kreisgebietsreform ist auf dem Weg. Am Dienstag begann sie in Potsdam damit, Unterschriften für ihr Anliegen zu sammeln. Man werde notfalls den langen Weg bis zum Volksentscheid gehen, um das Vorhaben der Landesregierung zu stoppen, sagte der Chef der Initiative, Ex-Landrat Hans Lange, bei der symbolischen Erstunterzeichnung. Die geplante Reform gehe alle Bürger an.

20.000 Unterschriften werden benötigt

Rot-Rot will die derzeit 14 Landkreise und vier kreisfreien Städte zu neun Regionalverwaltungen neben der dann einzigen kreisfreien Stadt Potsdam zusammenlegen. Die Volksinitiative befürchtet, dass damit die Bürgernähe verloren gehen könnte. Im ersten Schritt benötigen die Initiatoren 20.000 Unterschriften.

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Zu den Unterstützern gehören unter anderem CDU, BVB/Freie Wähler und die nicht im Landtag vertretene FDP. Auch die kreisfreien Städte Brandenburg/Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) lehnen die Reform ab, ebenso Verbände und Abgeordnete aus Bundestag und Kreistagen. Die AfD ist auch dagegen. Sie ist zwar bei der Initiative eigentlich außen vor, Fraktionsmitglieder unterschrieben aber dennoch symbolisch.

Kritik: Kreisreform schade der Demokratie

Rot-Rot wurde erneut dafür kritisiert, dass die Kreisstrukturen neu geordnet werden sollen, bevor die Aufgaben zwischen Land und Kommunen neu verteilt sind (Funktionalreform). Weiter hieß es unter anderem, mit der Reform würde die kommunale Selbstverwaltung und damit die Demokratie geschädigt.

Unterstützer wie Gegner der Reform zeigten sich zuversichtlich, dass die erforderliche Zahl an Unterschriften in kurzer Zeit zusammenkommen wird. Nächste Stufe wäre ein Volksbegehren, bevor es zum Volksentscheid kommen könnte. Der Sprecher von BVB/Freie Wähler im Landtag, Péter Vida, sagte, der Entscheid sollte Mitte 2018 stattfinden, bevor die geplante Kreisreform 2019 zu den dann anstehenden Kommunalwahlen in Kraft treten würde.

Axel Vogel (Grüne):  "Alles so zu lassen, wie es jetzt ist, ist auch keine wirkliche Antwort für die Zukunft Brandenburgs"

Grünen-Fraktionschef Axel Vogel meinte, es sei bedauerlich, dass die Volksinitiative von vornherein jeglichen Kompromiss ausschließe. Die Fraktionschefs von SPD und Linken, Mike Bischoff und Ralf Christoffers, erklärten, die Initiative biete die Gelegenheit, die eigenen Argumente für die Reform noch einmal zu schärfen und zu erläutern. Bischoff sprach von einer "CDU-Initiative". Er unterstrich die Notwendigkeit, die die Koalition für die Reform sieht: "Alles so zu lassen, wie es jetzt ist, ist auch keine wirkliche Antwort für die Zukunft Brandenburgs." (dpa)

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Hintergrund: Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid

Potsdam - Im Land Brandenburg können Bürger selbst Anträge in den Landtag einbringen - oder sogar Gesetze erlassen. In der Verfassung sind dafür drei Schritte vorgesehen: Zunächst die Volksinitiative, dann das Volksbegehren und schließlich der Volksentscheid.

Für die im Streit um die Kreisreform zunächst angekündigte VOLKSINITIATIVE sind 20 000 Unterschriften notwendig, die binnen eines Jahres einfach auf der Straße gesammelt werden können. Sind alle Bedingungen erfüllt, beschäftigt sich das Plenum des Landtags damit.

Sollte das Ansinnen nicht angenommen werden, kann das VOLKSBEGEHREN als zweite Stufe folgen. Dafür müssen 80 000 Bürger in Rathäusern oder Bürgerbüros ihre Unterschrift abgeben.

Lehnt der Landtag das Ansinnen erneut ab, kann es zum VOLKSENTSCHEID kommen. Dabei muss an einem festgesetzten Wahltag nicht nur die Mehrheit mit "Ja" stimmen, sondern auch mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten. Dies wären gut eine halbe Million Brandenburger ab 16 Jahren.

Wenn über ein Gesetz abgestimmt wurde, ist es dann genauso gültig wie ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz. Eine allgemeine Forderung von Bürgern an die Landesregierung hat dagegen keine Bindungswirkung - wohl aber eine starke politische Signalwirkung. (dpa)

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