zum Hauptinhalt

Brandenburg: Uni Potsdam empfiehlt Frauenpflicht in der Politik

Laut einer aktuellen Studie sind vor allem auf kommunaler Ebene Entscheidungsträgerinnen in der Minderheit. Um gegenzusteuern gibt die Uni Potsdam eine Empfehlung.

Potsdam - Kornelia Wehlan ist eine Exotin im Brandenburger Politikbetrieb. Die 56-Jährige ist nicht nur das einzige Mitglied der Linkspartei, das einen Landratsposten innehat. Sie ist auch die einzige Frau an der Spitze eines Brandenburger Landkreises. 2013 wurde sie Landrätin von Teltow-Fläming. Nach dem Einzug der langjährigen Oberbürgermeisterin von Brandenburg/Havel, Dietlind Tiemann (CDU), in den Bundestag hat Wehlan nicht einmal mehr auf Ebene der kreisfreien Städte eine Kollegin. Für die Oberbürgermeisterwahl im September in Potsdam bewerben sich mit der parteilosen, städtischen Gleichstellungsbeauftragten Martina Trauth, die für die Linke antritt, und Janny Armbruster (Grüne) immerhin zwei Frauen um den höchsten Rathausjob in der Landeshauptstadt. Aber selbst wenn es einer von ihnen gelingen sollte, sich gegen die männlichen Mitbewerber der anderen Parteien durchzusetzen: Die schlechte Frauenquote in der Brandenburger Politik könnten sie dadurch kaum hochreißen, wie ein aktuelles Gutachten der Universität Potsdam im Auftrag des Frauenministeriums und der Landesgleichstellungsbeauftragten zeigt.

Gerade einmal 9,6 Prozent aller Rathauschefs in Brandenburg sind weiblich. In den Gemeindevertretungen liegt der Frauenanteil bei 23,3 Prozent. Im Landtag sind 36,4 Prozent der Abgeordneten Frauen – ein Rückgang im Vergleich zur vorherigen Wahlperiode um 3,4 Prozent. Allein mit Wünschen lasse sich das nicht ändern, heißt es in dem Gutachten, das von Mitarbeiterinnen des Koordinierungsbüros für Chancengleichheit und der zentralen Gleichstellungsbeauftragten der Uni verfasst wurde. Ihre Forderung: Um die ungleiche Verteilung von Frauen und Männern in den politischen Entscheidungsgremien tatsächlich überwinden zu können, müssten verpflichtende Paritätsregeln, also etwa eine Wahllistenquotierung, in den Wahlgesetzen verankert werden. Bislang gebe es in den brandenburgischen Wahlgesetzen nur Soll-Regelungen. Durch den freiwilligen Charakter und fehlende Sanktionsmöglichkeiten der Vorgaben würden diese oft nicht eingehalten.

Die Handhabung bei den Parteien – vielleicht auch einfach das Interesse der Frauen an politischen Jobs – ist dabei unterschiedlich ausgeprägt. Nur bei Bündnis 90/Die Grünen sind 50 Prozent der Landtagsabgeordneten weiblich. Sowohl die Linke- als auch die SPD-Fraktion erreichen diese Gleichverteilung nicht ganz. Die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion liegen mit einem knapp über 20 Prozent liegenden Frauenanteil weit hinter den anderen Parteien zurück.

Innerhalb der rot-roten Landesregierung werden immerhin vier der neun Ministerien von Frauen geleitet. Eine Quote, von der die kommunale Ebene weit entfernt ist. Oft wird dies auf eine schwierige Koordination des Hauptberufes, der ehrenamtlichen Tätigkeit als Bürgermeisterin und des Familienlebens zurückgeführt, heißt es in dem Gutachten.

Obwohl die Verfassung die Gleichberechtigung von Frauen und Männern vorschreibe, werde Politik immer noch überwiegend von Männern gemacht, kritisiert Brandenburgs Frauenministerin Diana Golze (Linke), die künftig gemeinsam mit der derzeitigen Landesgeschäftsführerin Anja Meyer die Brandenburger Linke als weibliche Doppelspitze führen soll. Die rot-rote Landesregierung setze sich zwar dafür ein, dass alle Geschlechter gleiche Chancen haben, doch gerade für den politischen Bereich reiche das Gleichstellungsprogramm offenbar nicht aus. „Wir leben in einer Demokratie und da braucht es nicht nur die Sichtweisen der Männer, um Vielfalt zu ermöglichen“, so die Ministerin.

„Leider sind politisch aktive Frauen immer noch nicht selbstverständlich“, sagt auch die Landesgleichstellungsbeauftragte Monika von der Lippe. Das Ergebnis der beiden Gutachterinnen, die die Wahlgesetze unter die Lupe genommen haben, sei „so bahnbrechend wie eindeutig: wir brauchen verpflichtende Teilhaberegelungen und die Möglichkeit zur Durchsetzung.“ 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts sei es allmählich Zeit. 

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false