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Brandenburg: Senat kämpft in Karlsruhe um Millionen

In Karlsruhe geht es seit Dienstag um viel Geld für die Hauptstadt. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Klagen des Berliner und des Hamburger Senats gegen die bundesweite Volkszählung von 2011.

Berlin/Karlsruhe - In Karlsruhe geht es seit Dienstag um viel Geld für die Hauptstadt. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Klagen des Berliner und des Hamburger Senats gegen die bundesweite Volkszählung von 2011. Im rechnerischen Ergebnis war Berlin damals überraschend um 180 000 Bürger geschrumpft, Hamburg verlor rund 83 000 Einwohner. Den „strukturellen Einnahmeverlust“ bei der Steuerverteilung und im Länderfinanzausgleich beziffert die Finanzverwaltung auf 470 Millionen Euro jährlich. Berlin und Hamburg kritisieren eine aus ihrer Sicht fehlerhafte Ermittlung der Zahlen.

Die Chancen für die Städte stehen nicht schlecht. Die Verfassungsrichter hatten den Zensus-Vollzug vor zwei Jahren in einem Eilverfahren ausgesetzt. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle erkennt in den Berechnungsmethoden jetzt die Gefahr eines „Münchhauseneffekts“: Die vom System erzeugten womöglich fehlerhaften Daten würden von diesem selbst überprüft, sagte er in Anspielung auf den Lügenbaron aus der Literatur, der sich an den eigenen Haaren aus dem Sumpf gezogen haben will. Der Präsident des Statistischen Bundesamts, Dieter Sarreither, musste in der Verhandlung zugestehen, dass kleine Gemeinden bei der Berechnung der Einwohnerzahl besser weggekommen seien als größere Städte, deren Einwohnerzahlen nach unten korrigiert wurden. Der Rechtsvertreter des Senats, Reiner Geulen, erklärte, dass deswegen Flächenstaaten im Länderfinanzausgleich privilegiert würden. Viele kleine Gemeinden dort würden die nachteiligen Zählungen in den Großstädten kompensieren. Stadtstaaten könnten dies nicht.

Die bundesweite Bevölkerungs-, Wohnungs- und Gebäudezählung im Mai 2011 fand erstmals als so genannte registergestützte Volkszählung statt. Dafür griff man auf bereits vorliegende Daten zurück und ergänzte diese mit neuen statistischen Erhebungen. In Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern gab es eine Stichprobenbefragung, in kleineren Gemeinden eine „Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten“. Berlin und Hamburg rügen, dass die Stichprobenregelung im Zensusgesetz von 2011 nicht bestimmt genug und fachstatistische Grundlagen nicht genau genug ermittelt worden seien. Bundesamtspräsident Sarreither hielt den Klägern vor, die Methoden seien im Konsens mit den Ländern entwickelt worden. Bundesweit haben mehr als 1000 Gemeinden Rechtsmittel gegen den Zensus eingelegt. Ein Urteil wird erst im kommenden Jahr erwartet. 

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