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In Brandenburg leben rund 275 000 Schwerbehinderte, das sind elf Prozent der Bevölkerung. 

© Jens Büttner/dpa

Brandenburg: Schwerbehinderte klagen häufiger gegen Behörden

Immer mehr Schwerbehinderte in Brandenburg klagen wegen falscher Einstufung gegen Behörden. Oft fehlt es ihnen nach Ansicht von Verbänden an Informationen.

Potsdam - Schwerbehinderte in Brandenburg haben im vergangenen Jahr jeder fünften Entscheidung des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) widersprochen. Das geht aus der Antwort des Sozialministeriums auf eine Anfrage aus der Linksfraktion hervor. Damit mussten von den rund 56 800 Anträgen, mit denen eine Behinderung erstmals attestiert oder geändert werden sollte, rund 12 000 noch einmal überprüft werden.

Im Vergleich zu 2017 nahm die Zahl der Widersprüche gegen den von Behörden festgelegten Grad einer Behinderung um fast sieben Prozent zu, obwohl geringfügig weniger Anträge eingingen. Die Zahl der Klagen stieg im Jahresvergleich sogar um 14 Prozent auf fast 1430.

Vor Entlassung geschützt

Menschen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent gelten als schwerbehindert. Dazu zählen zum Beispiel Blinde oder Menschen, die stark gehbehindert sind. Arbeitnehmer mit einer Behinderung von 30 Prozent können sich unter bestimmten Umständen mit Schwerbehinderten gleichstellen lassen. Damit sind sie besser vor Entlassungen geschützt. Andere Kläger wollen sich vor Gericht ihre Arbeitsunfähigkeit bestätigen lassen, damit sie früher in Rente gehen können.

Nach Angaben des Sozialministeriums waren in Brandenburg Ende 2017 rund 275 000 Menschen als Schwerbehinderte registriert. Das waren elf Prozent der Bevölkerung. Die bundesweite Quote betrug 9,4 Prozent. Im LASV in Cottbus und den Außenstellen Potsdam und Frankfurt (Oder) wird nach Ansicht der Vorsitzenden des Brandenburger Landesbehindertenbeirats, Marianne Seibert, „zu stark nach Aktenlage“ entschieden. Mitarbeiterinnen der Deutschen Multiplen Sklerose Gesellschaft in Brandenburg, der sie vorsteht, falle immer wieder auf, dass Sachbearbeiter Behinderte nicht anhörten. 

Nicht selten seien ärztliche Atteste über den Grad einer Behinderung aus Sicht Seiberts „vorsichtig gesagt oberflächlich“ erstellt. In anderen Fällen fehlten den LASV-Mitarbeitern ausreichende Kenntnisse über spezielle Behinderungen.

Sachbearbeiter stufen Behinderungen zu niedrig ein

Als Beispiel nennt Seibert das bei Menschen mit multipler Sklerose auftretende Chronische Fatigue Syndrom, eine Ermüdungskrankheit, die die Bewegung völlig lahmlegen kann. Dieses Symptom sei nicht messbar. „Sachbearbeiter lesen dann Ermüdung und sagen sich, müde bin ich auch manchmal.“ Dann werde eine Behinderung oft zu niedrig bewertet. „Wenn wir mit den Mitarbeitern in den Behörden sprechen und ihnen den jeweiligen Fall konkret erläutern, wird der Betroffene häufig richtig eingestuft“, sagte Seibert.

Hans-Jörg Pötsch, ehrenamtlicher Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, sieht einen weiteren Grund, weshalb sich schwerbehinderte Menschen über Entscheidungen der Behörden beklagen. „Die Laufzeit der Anträge von bis zu fünf Monaten ist nicht nachvollziehbar“, sagte Pötsch, der dem Landesbehindertenbeirat ebenfalls angehört. Der Antrag auf Hilfsmittel werde ja auch spätestens in drei Wochen bearbeitet. „Hier gibt es sicherlich Verbesserungspotenzial“, sagte Pötsch. Seinen Beobachtungen zufolge ist es in Berlin leichter, einen höheren Grad der Behinderung attestiert zu bekommen, als in Brandenburg.

Wunsch nach mehr Beratung

Nach Ansicht der Linken-Abgeordneten Diana Bader müssen die Entscheidungen der LASV-Mitarbeiter transparenter werden. „Es darf nicht vorkommen, dass zwei Menschen mit den völlig gleichen Behinderungen unterschiedlich eingestuft werden.“ Zudem sollten die kommunalen Beratungen ausgebaut werden. 

Ein richtiger Schritt wäre es nach ihrer Einschätzung, wenn die geplante Clearingstelle bei der Behindertenbeauftragten Brandenburgs in Streitfällen auch über die Einstufung der Behinderung mitentscheiden könne. „Noch immer haben zu viele Behinderte das Gefühl, sie seien falsch eingestuft worden“, sagte die Linken-Politikerin. (dpa)

Manfred Rey

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