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Biergärten dürfen in Brandenburg ab 21. Mai unter Auflagen öffnen.

© Tom Weller/dpa

Brandenburg lockert ab Pfingsten: Biergartenbesuch und Open-Air-Kultur bald möglich

In den meisten Brandenburger Landkreisen können sich die Bürger ab 21. Mai auf eine vorsichtige Rückkehr zu mehr Normalität freuen. Zumindest im Freien gibt es Öffnungen.

Potsdam - Das Brandenburger Kabinett hat am Dienstag eine neue Corona-Eindämmungsverordnung mit Lockerungen ab Pfingsten beschlossen. Landkreise und kreisfreie Städte, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Werktage lang unter 100 liegt, dürfen mehr öffnen. Voraussetzung ist meist die Vorlage eines nicht mehr als 24 Stunden alten negativen Corona-Tests. Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahre, vollständig Geimpfte und Genesene. Abstands- und Hygieneregeln müssen weiter eingehalten werden. Die PNN geben einen Überblick was – vorerst bis einschließlich 9. Juni – gilt.

PRIVATE TREFFEN 

Zusammenkünfte mit Freunden oder Verwandten, egal ob im Park oder zu Hause, sind mit zwei Haushalten erlaubt. Neu ist ab 21. Mai bei Inzidenz unter 100: Die Obergrenze „maximal fünf Personen“ aus zwei Haushalten gilt nicht mehr. Es spielt dann keine Rolle mehr, wie viele Personen aus beiden Haushalten zusammenkommen. Und: Laut Bundesverordnung können bereits seit dem 9. Mai beliebig viele vollständig Geimpfte sowie Genesene aus anderen Haushalten dazukommen.

GASTRONOMIE

Zu Pfingsten geht es wieder raus in den Biergarten oder auf die Terrasse des Lieblingsitalieners: Lokale dürfen Außenbereiche ab 21. Mai öffnen. Gäste müssen einen Negativtest vorlegen und einen Termin buchen – Letzteres geht aber auch vor Ort. An einem Tisch dürfen nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten sitzen. 

TOURISMUS

Dauercamping ist in Brandenburg schon ab dem heutigen 12. Mai wieder erlaubt, sofern ein Miet- oder Pachtvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr vorliegt und eine eigene Sanitäranlage vorhanden ist. Ab 21. Mai sind dann auch touristische Übernachtungen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie auf Charterbooten wieder gestattet. In der jeweiligen Unterkunft dürfen nur Angehörige aus zwei Haushalten gemeinsam beherbergt werden. Gemeinschaftliche Sanitäranlagen, zum Beispiel auf einem Campingplatz, bleiben geschlossen. Auch Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge dürfen ab 21. Mai nach Testung stattfinden. Freizeitparks dürfen ebenfalls wieder öffnen. Für sie gelten die gleichen Bedingungen wie zum Beispiel für Tierparks. Das heißt ein Corona-Test ist für die Parks nicht nötig, wohl aber vorherige Buchung und Einhaltung der Hygieneregeln.

KULTUR

Darauf haben viele lange gewartet: Pünktlich zu Pfingsten soll nun in Kreisen mit niedriger Inzidenz das kulturelle Leben wieder aufblühen. Veranstaltungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen unter freiem Himmel werden ab 21. Mai erlaubt. Maximal 100 Besucher zeitgleich sind zugelassen, wenn sie keine Symptome haben und negativ getestet sind. 

BILDUNG

Ab dem heutigen 12. Mai können Präsenzangebote in Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen nun mit jeweils bis zu 15 Teilnehmern stattfinden. Die bisherige Obergrenze lag bei fünf. Das betrifft Hochschulen, Musikschulen, Kunstschulen, Volkshochschulen sowie Fahr-, Flug- und Segelschulen.

HANDEL

Ab 21. Mai werden im Einzelhandel zeitgleich mehr Kunden als bisher erlaubt. In einem Bekleidungsgeschäft mit einer Verkaufsfläche von 50 Quadratmetern beispielsweise dürfen künftig Personen aus fünf verschiedenen Haushalten gleichzeitig einkaufen. 

SPORT

Ab 21. Mai ist Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ohne Personenbegrenzung erlaubt. Kontaktsport im Freien ist mit bis zu zehn Personen möglich, allerdings ist hierfür ein negativer Test nötig. Zudem dürfen in beiden Fällen mit Ausnahme der Toiletten keine Gemeinschaftseinrichtungen (Umkleiden) von Sportlern ab 14 Jahren genutzt werden. Ab 1. Juni greifen dann weitere Lockerungen: Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen und Tanzschulen können öffnen. Gäste müssen einen Termin buchen und einen Negativtest vorlegen. Für alle ab 14 Jahren bleiben wie bei den Freiluftanlagen die Umkleiden zu. 
Eine prominente Befürworterin für die Öffnung von Fitnessstudios war im Vorfeld Ex-Eiskunstlauf-Olympiasiegerin Katarina Witt, die in Potsdam das Studio „Kurvenstar“ betreibt. Sie hatte sich bereits im November in einem Brief an das Potsdamer Gesundheitsamt dafür eingesetzt, dass Fitnessstudios unter Auflagen wieder öffnen können und ihre Forderung später bei Facebook veröffentlicht.

AKTUELLE ZAHLEN

In Potsdam sieht es zur Zeit noch nicht nach Öffnung aus. Zehn Landkreise und drei kreisfreie Städte hatten nach Angaben des Gesundheitsministeriums vom Dienstag eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 100. Doch in Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und der Uckermark sowie in der Landeshauptstadt lag der Wert zuletzt darüber. 

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LAGE IN BERLIN

Berlin plant Ähnliches wie Brandenburg. Für Kulturinteressierte soll es ab dem 19. Mai wieder mehr Angebote geben. Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten in Berlin könnten dann wieder mit Auflagen und Vorlage eines Negativtests öffnen, kündigte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Dienstag an. Die Öffnung der Außengastronomie bei Inzidenz unter 100 stellte Müller ab dem 21. Mai in Aussicht. Beschlossen werden die neuen Regeln am Freitag. Die Planungen will Berlin mit Brandenburg abstimmen – das Pfingstwochenende müsse man länderübergreifend denken, sagte Müller.

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